Sicher kein Schadenersatz, oder?

2. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
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Sicher kein Schadenersatz, oder?

Hallo zusammen,

ich habe einen gegen mich geführten Räumungsprozess gewonnen.

Es kam raus, dass es sich um einen nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Schwarzbau handelt, an dem kein Eigenbedarf geltend gemacht werden darf, da er nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Keine Wohnnutzung - kein Eigenbedarf. Das Nichteinhalten einer zwingenden Sicherheitsvorschrift führte schon vor Ewigkeiten zu einer Nutzungsuntersagung. Dennoch wurde an mich vermietet und ich fühlte mich dort recht wohl. Und es hat auch nie gebrannt ;-).

Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf könnte ich Schadenersatz einfordern, das ist klar.

Bei einem Obsiegen wegen bauordnungsrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht, oder?

Es ist so, dass die Nutzungsuntersagung erst im Prozess raus kam. Wäre nicht gegen mich auf Räumung geklagt worden, wäre es nicht raus gekommen und ich hätte noch lange sehr günstig gewohnt.

Ich muss die Zeche selbst zahlen, stimmt´s, weil ich rechtlich gesehen ohnehin raus gemusst hätte.

Eigentlich schade, denn der Umzug kostete viele Tausend Euro. Oder fällte noch jemandem was ein?

Ist halt ein bisschen blöd: Prozess gewonnen, aber man hat nichts davon.

Gruß,

Morcheeba




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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#2
 Von 
Morcheeba
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Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke für den sinnigen Beitrag ;-).

Ich kann damit leben, gewonnen zu haben, aber dennoch zu blechen.

Aber so im Nachhinein fragt man sich natürlich: wozu der Stress.

Gut, wir gingen auf vorgetäuschten Eigenbedarf und dann kam das mit dem Baurecht ganz unverhofft raus.

Aber ist es nicht kurios: Man gewinnt die Räumungsklage, muss dennoch raus und kriegt nicht mal seine Kosten ersetzt?

Dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, wurde auch entschieden. Die Leute sind ganz woanders eingezogen. Nun habe ich 10.000 Euro Kosten an der Backe, weil eine Nutzungsuntersagung vorlag.

Man soll den Humor nicht verlieren, deshalb muss ich nun über diese Sache mal makaber lachen.

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#3
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Immerhin ist die Bude nun dicht.

Sprich, ich nutze sie nicht mehr, aber die Eigentümer müssen das Ganze nun auch leer stehen lassen.

Wenigstens ein bisschen Gerechtigkeit, wenn man schon rausgeworfen wird.

Wird nun etwas eng für die afrikanische Familie, die das Objekt kürzlich kaufte: insgesamt wurden zwei Wohnungen dicht gemacht.

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#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#6
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich habe nicht geklagt.

Ich habe keinen Niesbrauch gehabt.

Auf eine Zeitungsannonce hin habe ich vor 15 Jahre die Wohnung gemietet und immer die Miete gezahlt und bin auch allen übrigen Verpflichtungen nachgekommen.

Nach 15 Jahren wurde das Objekt an eine afrikanische Familie verkauft, die allen Bewohnern kündigte. Dann bekam ich die Räumungsklage und es kam raus, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Prozessbetrugs. Während des Prozesses kam auch raus, dass die Wohnung aufgrund einer nicht eingehaltenen Sicherheitsvorkehrung nicht hätte bewohnt werden dürfen. Dieser Mangel kann aber recht leicht behoben werden.

Meine Miete war seit 15 Jahren unverändert und lag zuletzt etwas weniger als. 1 Euro unter dem Mietspiegel. Dies ist mir erst kurz bekannt. Ich dachte immer, es sei im Vergleich zu anderen Wohnungen wesentlich günstiger gewesen.



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-- Editiert am 02.06.2010 22:14

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#7
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
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#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Klar, nur nicht zu Wohnzwecken. Als Abstellfläche kann sie genutzt werden. So die Bauaufsicht.

Ich finde es dreist zu sagen, ich hätte die Lage ausgenutzt. Die Wohnung wurde damals in einer Zeitungsannonce angeboten. Was kann ich bitte für einen Schwarzbau? Rückblickend war sie damals sogar zu teuer. Im Laufe der 15 Jahre hat sich die Miete dann den aktuellen Begebenheiten angepasst, da die anderen Wohnungen immer teurer wurden, während meine Miete konstant blieb.

Also habe ich jahrelang drauf gelegt um zuletzt knapp unter dem Mietspiegel zu liegen. Tolles "Ausnutzen".




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-- Editiert am 02.06.2010 22:18

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#9
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ergänzung: Eine andere Partei hatte auch Strafanzeige wegen Prozessbetrugs erstattet und die Verhandlung war schon. Es gab eine Geldstrafe.

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#10
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Das mit den 10 000€ würde mich auch interessieren. Den Prozess hast du gewonnen und von den Vermietern sollte Geld für RA-Kosten oder so zu holen sein.

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#12
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Die VM haben alle Prozesse gegen alle Parteien verlorgen (mehr als ein halbes Dutzend). Sie sind nicht rechtschutzversichert. Sie wurden von allen Parteien angezeigt, es laufen also zig Strafverfahren, eines kam schon zu einem Ende mit Geldstrafe. Ob es bei der Masse der Verfahren dabei bleibt, muss abgewartet werden. Bei zigfacher Wiederholungstat droht irgendwann das Gefängnis.

Es laufen schon mehrere zivilrechtliche Verfahren auf Schadenersatz.

Das Objekt steht bereits zum Verkauf. Die Klagen haben die neuen Eigentümer finanziell nicht verkraftet. Sie müssen die Räumungsklagen zahlen und sind den Schadenersatzansprüchen allen ausgezogenen Mieter ausgesetzt.

Mein Schaden beläuft sich vor allem auf die Kosten des Umzugs und die Mehrkosten für den neuen Wohnraum. Es herrscht hier in der Großstadt absolute Wohnungsknappheit und ich konnte keine Wohnung finden, die exakt so groß war wie die alte und exakt das Gleiche kostet, wie die alte. Also ist die neue teurer, da etwas größer. Laut Rechtsprechung kann man bei vorgetäuschtem Eigenbedarf die Mehrkosten für 3 - 5 Jahre verlangen (die Gerichte sind uneinig). Unmittelbar vor der Kündigung hatte ich mir eine hochwertige Einbauküche gekauft, die auf die alte Wohnung zugeschnitten war und in keine der angebotenen Wohnungen auch nur annährend passte. Die Küche konnte ich nur für 1/10 des Preises verkaufen und musste mir nun eine neue zulegen.

Hauptsächlich geht es mir aber um den Umzug und die höheren Mietkosten.

Hier ist eine ganzes Hausgemeinschaft übel besch....worden.

Mein Anwalt meinte nun, nur weil es vorgetäuschter Eigenbedarf UND Schwarzbau war, würde das nicht meinen Schadenersatzanspruch aushebeln.

Wahrscheinlich ist aber, dass die Afrikaner Deutschland wieder verlassen werden und ohnehin keiner einen Cent sehen wird. Die sind pleite.


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#13
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#14
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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Lehrling
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#15
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
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#16
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
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(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Dafür ist in der Villa ja auch noch der nette Bub, der mit dem Haken.

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#17
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Klar, SE gegenüber dem Verkäufer haben die neuen Eigentümer sicher. Der ist aber steinalt und hat mit dem Verkauf seine Schulden bezahlt und wohnt nun auf seine alten Tage bescheiden.

Zur Villa: Ja, aber im Vergleich super günstig (von vermögenden Leuten privat vermietet, noch nie die Miete angehoben), ich hatte riesiges Glück. Im übelsten Eck der Stadt hätte ich - mit ganz viel Glück - vielleicht 1 Euro/qm sparen können.

Dass man bei erwiesenem vorgetäuschtem Eigenbedarf SE verlangen kann, da sind wir uns doch einig, oder? Mal egal, wie hoch der dann wäre, eben mal grundsätzlich gesagt.

Was ich bisher noch nicht weiß (und mein Anwalt hatte so einen Fall noch nicht, obwohl 25 Jahre im Job) ist, ob ich nun deswegen keinen SE geltend machen kann, weil zufälligerweise gleichzeitig die Bude auch ein nicht genehmigungsfähiger Schwarzbau war.

Davon ist noch eine weitere Partei betroffen. Bei den anderen ist das mit dem Baurecht okay, und es bleibt eben "nur" der vorgetäuschte Eigenbedarf.

Das LG Hamburg hat Anfang der 90er (WuM 94, 432) gesagt, dass durch eine bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit das Mietverhältnis nicht beendet wird. Daher stimmt wohl die Aussage nicht, dass man deswegen gleich hätte ausziehen müssen, wenns rauskommt. Der Vermieter hätte dann wiederum kündigen müssen.

Ich finde die Frage schon sehr interessant, wie das in so einem Fall ist. Soll der Mieter den Nachteil davon tragen müssen, weil er gleich doppelt besch....wurde, nämlich Eigenbedarf vorgetäuscht und die Räume waren gar nicht zur Wohnraumnutzung zugelassen?




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#18
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#19
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Habe leider nicht das Gefühl, dass hier jemand fundiert zu dem Sonderproblem und seine Folgen "vorget. Eigenbedarf + nicht genehmigungsfähiger Schwarzbau" Auskunft geben kann.

Hätte mir ein paar Fundstellen oder Gerichtsurteile (am besten OLG und BGH, mind. LG) gewünscht.

Aber einen Versuch war es wert ;-). Muss dann doch warten, bis mein Anwalt aus dem Urlaub kommt.

Viele Grüße



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#20
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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