Guten Tag
Bezüglich folgender Situation bitte ich um Einschätzung
______
An einem 15jährigen homosexuellen Jugendlichen werden in alkoholisiertem Zustand von drei ihm bekannten Jugendlichen sexuelle Handlungen vorgenommen.
Es kommt zu einer Penetration ohne die ausdrückliche Einwilligung des Jugendlichen.
Dieser ist sich des Geschehens bewusst, leistet aber keine Gegenwehr, verhält sich passiv.
Handelt es sich hierbei um eine sexuelle Straftat?
_______
MfG
Sexuelles Vergehen an Jugendlichem
11. Januar 2016
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Frage vom 11. Januar 2016 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelles Vergehen an Jugendlichem
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#1
Antwort vom 11. Januar 2016 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:ohne die ausdrückliche Einwilligung des Jugendlichen.
Ohne "ausdrückliche Einwillung" sagt insoweit nichts aus. Wenn ich mit meiner LAG im Liebesspiel bin, lasse ich mir auch nicht mittendrin eine "ausdrückliche Einwillugung" erteilen...
Die Frage ist vielmehr....
Fand es gegen seinen Willen statt ? Und war das -wenn er es nicht deutlich zum Ausdruck gebracht hat- für die anderen erkennbar?
Zitat:in alkoholisiertem Zustand
Angetrunken oder stockbesoffen?
#2
Antwort vom 11. Januar 2016 | 18:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFand es gegen seinen Willen statt ? Und war das -wenn er es nicht deutlich zum Ausdruck gebracht hat- für die anderen erkennbar? :
Die Situation war so, dass er schlief und aufwachte als ihm die Hose heruntergezogen wurde.
Es ist zweifelhaft ob eine Einwilligung möglich gewesen wäre.
ZitatAngetrunken oder stockbesoffen? :
Stark angetrunken.
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#3
Antwort vom 11. Januar 2016 | 20:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Es ist zweifelhaft ob eine Einwilligung möglich gewesen wäre.
Nochmal: Es geht nicht um eine "Einwillgung" die da an einer bestimmten Stelle in irgendeiner Form explizit "erteilt" werden müßte. Wie stellen Sie sich das -grundsätzlich- vor? Dass man mitten im Vorspiel einen Zettel aus der Tasche zieht und sich eine Unterschrift holt ... oder zumindest fragt: "Willigst Du ein, dass ich jetzt mein X in Dein Y stecke"?
DIe Frage ist (nochmal): War er in dem Moment als es "zur Sache ging" dagegen dass das passiert und hat er das in irgendeiner Weise kommuniziert und/oder war es sonst irgendwie für die Beteiligten erkennbar?
Zitat:Stark angetrunken.
Herrje ... Ich interpretiere das mal als "unterhalb" von betrunken/besoffen. In dem Fall ist da auch eher nichts mit "widerstandsunfähgig" (aufgrund Alkohol)
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