Sexuelle Nötigung im EU-Ausland

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
jora72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelle Nötigung im EU-Ausland

Hallo, ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Eine in Deutschland lebende deutsche Staatsbürgerin wurde in Frankreich von einem dort lebenden französischen Staatsbürger sexuell genötigt und hat diese Tat in Deutschland angezeigt.
Wie verläuft die Strafverfolgung? Ist die deutsche Staatsanwaltschaft zuständig?
Wird der Fall in Deutschland verhandelt? Wer übernimmt die Befragung des Täters?
Wird die französische Justiz tätig? Muss der Täter zur Verhandlung nach Deutschland kommen?
Besten Dank für die Unterstützung!
jora

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Wie verläuft die Strafverfolgung?


DIe wird nach Frankreich abgegeben.

Zitat:
Ist die deutsche Staatsanwaltschaft zuständig?


In diesem Fall eher nicht. Zwar gilt deutsches Strafrecht auch dann, wenn (bei einer Auslandstat) das Opfer Deutsche(r) ist, aber ich sehe hier keinen deutschen Gerichtsstand aus §§ 7 ff. StPO begründet. Anders sähe es aus, wenn die Tat in D stattgefunden hätte oder der Franzose in D leben würde. Auch die Voraussetzungen für ein Auslieferungsersuchen nach §§ 80 ff. IRG sehe ich nicht, da die Tat keinen "maßgeblichen Inlandsbezug" aufweist.

Zitat:
Wird der Fall in Deutschland verhandelt?


Erst mal muss er überhaupt angeklagt werden. Und dann würde er -da er in F angeklagt würde- auch dort verhandelt.

Zitat:
Wer übernimmt die Befragung des Täters?


Die Polizei

Zitat:
Wird die französische Justiz tätig?


Ja, davon ist auszugehen.

Zitat:
Muss der Täter zur Verhandlung nach Deutschland kommen?


Nein, da es keine Verhandlung in D geben wird, muss auch niemand hierher kommen. Vielmehr muss das Opfer als Zeugin ggf. nach Frankreich reisen, um dort im Prozess auszusagen

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.10.2017 17:57

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jora72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@!!Streetworker!! Vielen Dank für die schnelle Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jora72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Einige Fragen stellt sich mir noch:

Würde das Anzeigen der Tat in Deutschland erfolgen und dann an die französische Polizei/Staatsanwaltschaft abgegeben werden oder müsste die Anzeige in Frankreich erfolgen?
Würde die Befragung des Opfers in Deutschland stattfinden und die deutsche Polizei würde die Aussage an die französischen Kollegen weiterreichen oder würde die Befragung ausschließlich über die franz. Polizei erfolgen und auf welchem Wege wäre das wahrscheinlich? Persönlich/telefonisch/schriftlich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Praktischer wäre sicherlich eine Anzeige in Frankreich gewesen, aber da nun schon in Deutschland Anzeige erstattet wurde (jedenfalls lt. dem ersten Beitrag), wird das einfach nach Frankreich übermittelt. Wenn die französische Polizei noch Nachfragen hat, wird sie sich melden.

Zitat:
Würde die Befragung des Opfers in Deutschland stattfinden und die deutsche Polizei würde die Aussage an die französischen Kollegen weiterreichen


Ja, höchstwahrscheinlich. Es sei denn, die örtlichen Gegebenheiten würden etwas anderes sinnvoller sein lassen, wenn z.B. das Opfer in unmittelbarer Grenznähe lebt und auch eine -auf der anderen Seite- grenznahe Polizeidienststelle zuständig ist. Ich selbst z.B. mußte mal als Zeuge in einer Sache aussagen, die von der Polizei Strasbourg geführt wurde. Ich selbst wohnte derzeit in Offenburg, also 30 Bahnminuten von Strasbourg entfernt. Da haben mich die Strasbourger selbst "gebeten" anstatt um Amtshilfe bei den Offenburgern zu bitten.

Zitat:
Persönlich/telefonisch/schriftlich?


Bei einem Sexualdelikt wird man immer eine mündliche Vernehmung durchführen.

1x Hilfreiche Antwort

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