Hallo zusammen,
angenommen, Mann A hat mit Frau B (laut Profil 22 Jahre alt) in einer Chatcommunity gechattet.
Es war insgesamt ein kurzer Chat, denn Mann A fragte Frau B nach Sex. Ob es ehrlich gemeint war, sei erstmal dahingestellt.
Es wurde keine Cam-Anfrage gestellt, keine intimen Bilder verschickt. Frau B reagierte nach dieser Frage "Sex ??" sehr ungehalten und drohte damit Mann A bei der Poilzei anzuzeigen. Des Weiteren wurde Mann A auch noch als "krankes Schw***" bezeichnet und ein folgender Satz, mit dem Inhalt, dass Mann A "ins Gefängnis wandere" folgte.
Frau B hat Mann A bei der Chatcommunity nicht gemeldet oder bei den dortigen Admins angezeigt.
Kann diese Frage eine Anzeige nach sich ziehen? Wie lange kann es dauern, bis Mann A eine Vorladung bekommt?
Was Mann A wegen der heftigen Reaktion von Frau B: Hat er vielleicht nicht einer 22-jährigen die Frage gestellt, sondern einer eventuell minderjährigen, welches aber aus dem Chatverlauf nicht hervorging.
Wie ist hier die Rechtslage?
Sexuelle Beleidigung im Chat?
26. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 26. November 2017 | 11:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelle Beleidigung im Chat?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. November 2017 | 17:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatWie ist hier die Rechtslage? :
Hat sich in den letzen 4 Tagen nicht geändert ...
[link= https://www.123recht.net/Chat-sexuelle-Belaestigung-__f529124.html] https://www.123recht.net/Chat-sexuelle-Belaestigung-__f529124.html[/link]
#2
Antwort vom 27. November 2017 | 01:00
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
Zitat:Kann diese Frage eine Anzeige nach sich ziehen?
*Kann* schon. Denn grundsätzlich kann man jeden wegen allem anzeigen. Die interessantere Frage ist, was bei der Anzeige herauskommen wird. Und da wird sehr wahrscheinlich nichts bei herauskommen.
Grundsätzlich ist es aber schon so, dass eine Frage nach Sex je nach Konstellation eine Beleidigung darstellen kann - nämlich wenn man mit der Frage zum Ausdruck bringt, dass man die Chatpartnertin als "billiges Flittchen" ansieht (falls dieser Begriff heute noch geläufig sein sollte).
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten