Sexuelle Beleidigung im Chat?

26. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.11.2017 06:34:40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelle Beleidigung im Chat?

Hallo zusammen,

angenommen, Mann A hat mit Frau B (laut Profil 22 Jahre alt) in einer Chatcommunity gechattet.
Es war insgesamt ein kurzer Chat, denn Mann A fragte Frau B nach Sex. Ob es ehrlich gemeint war, sei erstmal dahingestellt.
Es wurde keine Cam-Anfrage gestellt, keine intimen Bilder verschickt. Frau B reagierte nach dieser Frage "Sex ??" sehr ungehalten und drohte damit Mann A bei der Poilzei anzuzeigen. Des Weiteren wurde Mann A auch noch als "krankes Schw***" bezeichnet und ein folgender Satz, mit dem Inhalt, dass Mann A "ins Gefängnis wandere" folgte.

Frau B hat Mann A bei der Chatcommunity nicht gemeldet oder bei den dortigen Admins angezeigt.

Kann diese Frage eine Anzeige nach sich ziehen? Wie lange kann es dauern, bis Mann A eine Vorladung bekommt?

Was Mann A wegen der heftigen Reaktion von Frau B: Hat er vielleicht nicht einer 22-jährigen die Frage gestellt, sondern einer eventuell minderjährigen, welches aber aus dem Chatverlauf nicht hervorging.

Wie ist hier die Rechtslage?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Kann diese Frage eine Anzeige nach sich ziehen?

*Kann* schon. Denn grundsätzlich kann man jeden wegen allem anzeigen. Die interessantere Frage ist, was bei der Anzeige herauskommen wird. Und da wird sehr wahrscheinlich nichts bei herauskommen.
Grundsätzlich ist es aber schon so, dass eine Frage nach Sex je nach Konstellation eine Beleidigung darstellen kann - nämlich wenn man mit der Frage zum Ausdruck bringt, dass man die Chatpartnertin als "billiges Flittchen" ansieht (falls dieser Begriff heute noch geläufig sein sollte).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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