Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Welche Konsequenzen haben sexuelle Übergriffe bei der Arbeit für den Täter und wie setzt Frau sich zur Wehr?

Opfer sollten sich Hilfe von außen holen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann viele verschiedene Facetten haben. Blicke, Gesten, peinliche Bemerkungen, körperliche Übergriffe, Stalking bis hin zur Vergewaltigung. Aus meiner Beratungserfahrung kann ich nur dringend empfehlen: Frauen sollten sich sofort beim ersten Übergriff, gegen den sie sich nicht zur Wehr setzen konnten, psychologischen Rat und Unterstützung von außen holen. Diese Art der Übergriffe werden meist von den Tätern "ausgebaut", um sich das Opfer auf Dauer gefügig zu machen. "Stillhalten" in der Hoffnung, es war vielleicht ein Versehen oder andere Umstände seien daran schuld, ist keinesfalls eine Lösung. Hier gilt es von Anfang an, Akzente zu setzen, auch wenn es noch so schwer fällt.

Die rechtlichen Folgen, die sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz haben können

  • So wurden z.B. ungewollte, körperliche Berührungen durch einen Arbeitskollegen an einer taubstummen Mitarbeiterin als Anlass für eine sofortige, fristlose Kündigung des Mitarbeiters genommen (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 11.2.02 15 Ca 7402/01.
  • Werden aber langjährige Mitarbeiter, die sich bisher immer tadellos geführt haben, in einem Einzelfall verbal gegenüber einer Mitarbeiterin anzüglich, so ist eher mit einer Abmahnung durch den Arbeitgeber zu rechnen.
  • Im mehrfachen Wiederholungsfalle kann aber auch diese Verhaltensweise zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führen.
  • Ein Beamter, der z.B. gegenüber andern Beschäftigten eindeutige sexuelle Anspielungen macht, begeht ein schweres Dienstvergehen und muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, z.B. mit einer Rückstufung.
  • Ein Beamtenanwärter kann bei solchen Vergehen seinen Einstellungsanspruch einbüßen.
  • Sexuelle Belästigung kann ebenfalls ein Strafverfahren nach sich ziehen. Eine Beleidigung kann vorliegen, wenn anzügliche Bemerkungen gemacht werden, die die Frau zum Sexobjekt herbwürdigen, eine sexuelle Nötigung kann vorliegen, wenn das Opfer zu Berührungen am Täter gezwungen wurde oder ihm Berührungen abgerungen werden.
  • Ein Täter, der auf bestimmte Zulassungen für seine Berufsausübung angewiesen ist, kann diese einbüßen oder nicht erhalten, wenn er seine Tätigkeit auch zur sexuellen Belästigung benutzt.
  • Arbeitgeber, die sexuelle Misstände am Arbeitsplatz dulden oder selbst ausüben, machen sich gemäß § 15 AGG schadenersatzpflichtig.

Beweisbarkeit für Opfer meist schwierig

Die Rechtsfolgen wären für die Opfer von sexuellen Übergriffen durchaus akzeptabel. Meist ist deren Problem aber die Beweissituation. Sexuelle Übergriffe sind heimliche Delikte: Die Täter suchen sich einsame Situationen ohne Zeugen. Zeugen sind Mangelware und wenn es diese gibt, wollen diese meist nichts Belastendes aussagen.

Elisabeth Aleiter
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Zwar kann man sagen, dass die Ermittler es, was die Strafverfahren an geht, zumindest gewohnt sind, dass nur eine Frau als Belastungszeugin auftritt und durchaus in der Lage sind, dies entsprechend zu bewerten. Nur sind viele Frauen den unter Umständen immensen Belastungen eines solchen Prozesses nicht wirklich gewachsen.

Auch gehen viele Täter frech zur Strafanzeige über, wenn das Opfer sie des Übergriffes bezichtigt und behaupten, diese würde die Unwahrheit sagen.

Fazit für betroffene Frauen

Keine leichte Situation für Frauen. Es gilt, Verbündete zu suchen. Oft gibt es mehr Betroffene, als Frau glaubt. Psychologische Beratung, Unterstützung, als auch frühzeitige juristische Beratung ist in einer solchen Situation unumgänglich.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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Leserkommentare
von serafinchen am 16.05.2014 17:51:48# 1
Wie wäre die Rechtslage eigentlich, wenn die Kunden die sexuelle Belästigung durchführen?
In der Vergangenheit in meinem alten Beruf in der Pflege geschahen diese Übergriffe nicht von verwirrten Patienten.

Würde mich nur mal so interessieren.

Danke.
    
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