Semesterticket gefälscht und beim Schwarzfahren erwischt.

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ambiorix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Semesterticket gefälscht und beim Schwarzfahren erwischt.

Hallo!

Ich bitte um Ihre Hilfe in diesem Sachverhalt. Ich bin 25, nicht vorbestraft und nie zuvor wegen Schwarzfahren aufgefallen. Kürzlich hab ich das Studium beendet, muss aber noch 3 Monate vor Umzug in eine andere Stadt warten, deshalb hatte ich dummerweise kein Bock mir eine Monatsbusfahrkarte anzuschaffen. Also habe ich mir ein Semesterticket von einem Kumpel (keine Plastikkarte, keine Stempel, einfach bedruckter Papierschein) mit einem Drucker kopiert.
Jetzt wurde ich vom Schaffner erwischt. Er hat die Fälschung beibehalten, ich hatte auch keinen Ausweis dabei, aber eine Krankenkassenkarte mit Bild, musste also nicht zur Polizei, hab eine Adresse angegeben, und mir wurden 40 € Bußgeld ausgeschrieben, die ich auch schon bezahlt hab. Habe folgende Fragen:

1. Welche Anzeige(n) führt das zufolge?
2. Mit welchen Konsequenzen muss ich realistisch rechnen? Einstellung des Verfahrens/gegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe? Kann man die Strafe mildern?
3. Gibs einen Eintrag in Strafregister?
4. Sollte ich mich jetzt schon um einen Anwalt kümmern?
5. Wird der Freund von mir auch angezeigt? Wie kann ich ihn entlasten?

Vielen Dank im voraus!

-- Editier von Ambiorix am 27.07.2015 17:44

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

1. Urkundenfälschung in Tateinheit mit Leistungserschleichung.
2. Geldstrafe.
3. Im Bundeszentralregister - ja. Im Führungszeugnis - nein.
4. Haben Sie zuviel Geld? Was soll denn ein Anwalt hier noch reißen?
5. Na sicher. Entlasten können Sie ihn bloß durch Selbstbezichtigung weiterer Straftaten (Ticket geklaut - Diebstahl, Ticket gefunden - Fundunterschlagung). Davon möchte ich ausdrücklich abraten, zumal die Ermittlungsehörden ja wissen, daß das in solchen Fällen gern vorgebracht wird.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ambiorix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Ein paar Details sind mir noch unklar:

1. Wenn ich zu Polizei vorgeladen werde, muss ich erscheinen und aussagen?
2. Ist bei der Geldstrafe der Wert der gefälschten Urkunde und dadurch erschliechene Leistungen wichtig? Semesterticket kostet 110 € gilt aber nicht als Studentenausweis. Mit welcher Geldstrafe ist ungefähr zu rechnen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

1. Nein.
2. Ist bei der Geldstrafe der Wert der gefälschten Urkunde und dadurch erschliechene Leistungen wichtig? Nicht übermäßig.
Mit welcher Geldstrafe ist ungefähr zu rechnen? Keine Ahnung - das hängt auch von Ihrem Einkommen ab, welches ich nicht kenne. Und falls Sie gerade so zwischen Studium und erstem Job sind - kein Einkommen gibt es nicht, zumal Sie ja vermutlich weder in der Gosse wohnen noch in der Suppenküche essen. Auch freies Wohnen und Essen bei den Eltern ist Einkommen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ambiorix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von muemmel):

2. Ist bei der Geldstrafe der Wert der gefälschten Urkunde und dadurch erschliechene Leistungen wichtig? Nicht übermäßig.
Mit welcher Geldstrafe ist ungefähr zu rechnen? Keine Ahnung - das hängt auch von Ihrem Einkommen ab, welches ich nicht kenne. Und falls Sie gerade so zwischen Studium und erstem Job sind - kein Einkommen gibt es nicht, zumal Sie ja vermutlich weder in der Gosse wohnen noch in der Suppenküche essen. Auch freies Wohnen und Essen bei den Eltern ist Einkommen.


Die Zeit zwischen Studium und erster Arbeit überbrücke ich mit einem 450 € Nebenjob, dem was ich mir angesprat habe und etwas von den Eltern dazu. Komme so auf 700 im Monat.

Ließe sich das Verfahren vielleicht noch mit Glück gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen?


-- Editiert von Ambiorix am 27.07.2015 18:35

-- Editiert von Ambiorix am 27.07.2015 18:36

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ambiorix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Und eine letzter Frage noch. Mein Kumpel studiert auf Lehramt, will also Beamter (Schullehrer) werden. Was hat das künftig für seine berufliche Laufbahn für Folgen wenn ich die Urkundenfälschung in seinem Wissen begangen habe und er jetzt eine Anzeige bekommt?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
1. Urkundenfälschung in Tateinheit mit Leistungserschleichung.


Das ist so nicht ganz richtig. Schon die Herstellung des falschen Tickets zum Zweck der Benutzung ist Urkundenfälschung, nicht erst der Gebrauch. Jede Fahrt mit dem Ticket ist 1 Fall des Betrugs (nicht der Leistungserschleichung), der als neue selbständige Handlung in Tatmehrheit zur Urkundenfälschung (Alternative: Herstellung) steht (und zu jeder weiteren Fahrt mit dem Ticket --> Betrug). Der Gebrauch der Urkunde während der Fahrt steht wiederum in Tateinheit zum Betrug, das ist soweit richtig, fällt hier aber nicht ins Gewicht, da Urkundenfälschung und Betrug die selben Strafrahmen haben.

Zitat:
Ließe sich das Verfahren vielleicht noch mit Glück gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen?


Unmöglich ist das nicht, aber da zu der Nummer ja doch schon etwas kriminelle Engerie gehört, würde ich hier eher mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe läßt sich nur ganz grob schätzen, ich tippe auf 25 bis 35 Tagessätze (wenn nur 1 Ticketbenutzung nachweisbar ist). Die Höhe des Tagessatzes dürfte bei Ihrem Einkommen so bei 20,00 € angesetzt werden. Womit wir bei 500,00 bis 700,00 € wären, plus knapp 80,00 € Verfahrenskosten (vorausgesetzt es wird ohne Hauptverhandlung per Strafbefehl entschieden, was aber wahrscheinlich ist)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Was hat das künftig für seine berufliche Laufbahn für Folgen wenn ich die Urkundenfälschung in seinem Wissen begangen habe und er jetzt eine Anzeige bekommt?

Wenn sich die Polizei wirklich dafür interessieren sollte und tatsächlich nachweisbar ist, dass die Urkundenfälschung mit seinem Wissen erfolgte, dann hat er ein Problem.
Dann kommt auf ihn etwa die gleiche Strafe zu, wie auf Sie - incl. BZR-Eintrag.
Und der bleibt 5 Jahre drin. Meines Wissens wird das BZR zwar nicht beim Referendariat, sondern erst bei der Lebenszeit-Verbeamtung abgefragt. Und mit einem BZR-Eintrag wegen Urkundenfälschung dürfte es mit einer Lebenszeit-Verbeamtung nichts werden.
Wenn der Kumpel erst am Anfang des Studiums ist, hat sich der BZR-Eintrag erledigt, bis sich die Frage der Lebenszeit-Verbeamtung stellt.
Ansonsten könnte es im ungünstigen Fall sein, dass der Kumpel nach dem Referendariat erstmal als angestellter Lehrer arbeiten muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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