Semesterticket gefälscht - Folgt noch Post?

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Einer1994
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterticket gefälscht - Folgt noch Post?

Hallo,

ich, 22 Jahre alt, Azubi & nicht vorbestraft, wurde heute im Regionalexpress der Deutschen Bahn mit einem gefälschten Studentenausweis erwischt.

Da ich lediglich meinen Führerschein noch dabei hatte & nicht den Personalausweis wurde zusätzlich die Polizei gerufen.
Diese haben dann telefonisch meine angegeben Daten verglichen und bestätigt.

Anschließend wurde die Kontrolleurin gefragt, ob sie eine Anzeige erstatten möchte. Diese Frage hat die Kontrolleurin der Polizei gegenüber aber verneint. Nichtsdestotrotz wurde die Kopie des Semestertickets sowohl der veraltete Studentenausweis von der Kontrolleurin eingezogen. Zudem hat die Polizei eine 'Kopie' der Quittung der Deutschen Bahn bekommen, auf der auch der Vermerk steht, dass es sich um keine gültige sondern um eine Kopie eines Semesterticket handelte.

Nun ist meine Frage: Habe ich Glück im Unglück? Werde ich noch Post bzw. eine Anzeige erhalten? Was sind eure Erfahrungen bzw. was ist eure Meinung? Hätte man mir direkt sagen müssen, dass auf mich noch etwas zu kommt?

Ich bin ziemlich besorgt..





-- Editiert von Moderator am 03.02.2017 19:23

-- Thema wurde verschoben am 03.02.2017 19:23

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Einer1994):
Anschließend wurde die Kontrolleurin gefragt, ob sie eine Anzeige erstatten möchte. Diese Frage hat die Kontrolleurin der Polizei gegenüber aber verneint.

Das kann sich die Kontrolleurin überlegen oder auch die DB anders sehen.



Zitat (von Einer1994):
Werde ich noch Post bzw. eine Anzeige erhalten?

Hat man das erhöhte Entgelt schon bezahlt? Sonst droht Post vom Inkasso/Anwalt
Und eine Anzeige kann wie gesagt immer noch nach kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Die Frage ist, was hier genau vorliegt.
"nur" eine Schwarzfahrt, ein Betrug oder eine Urkundenfälschung.

Letzteres ist ein Offizialdelikt, d.h. es wird ein Verfahren "von Amts wegen" eigeleitet - auch wenn niemand Anzeige erstattet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Anzeige ist ja längst erstattet worden (durch das Herbeirufen der Polizei). Die Frage an die Zugbegleiterin wird wohl eher gelautet haben, ob sie Strafantrag stellen will.

Im Übrigen ist es so, wie von drkabo beschrieben. Betrug/Urkundenfälschung sind Offizialdelikte, die unabhängig von der Stellung eines Strafantrages verfolgt werden.

Auch eine Schwarzfahrt ist nur ein relatives Antragsdelikt, welches per öffentl. Interesse verfolgt werden kann. Die Entscheidung trifft die StA.

Ob es noch eine Anhöhrung von der Polizei gibt, kommt darauf an, ob vor Ort bereits eine verantwortliche Beschuldigtenvernehmung stattgefunden hat (sog. "Vor-Ort-Kurz-Vernehmung"). Wenn ja, kommt von der Polizei nichts mehr.

Was in jedem Fall noch kommt, ist die Post der Staatsanwaltschaft in der steht, ob die Sache eingestellt wird, oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Das kommt sehr auf deine kriminelle Energie an; v.a. welchen Aufwand du betrieben hast, um deinen Fahrausweis zu 'fälschen'.

-- Editiert von koivu am 06.02.2017 00:11

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen