Hallo
Ich bin Student und habe mein eigene Semesterticket.
Ich habe heute einen Brief von der Polizei bekommen.
In dem Brief steht ich bin in einer Datum mit DB gefahren und habe kopie von meinem Semesterticket bei Kontrolle vorgelegt.
Die sache ist so, ich war an dem Tag nicht da und habe keine Ahung wer es war .ich habe auch Zeuge,die das bestätigen können.
Nun was soll ich in dem Äußerungsbogen schreiben.
-- Editier von fb434766-65 am 13.02.2016 08:46
-- Editier von fb434766-65 am 13.02.2016 08:46
Semesterticket,Betrung Urkundenfälschung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Die sache ist so, ich war an dem Tag nicht da und habe keine Ahung wer es war
Sie haben es nicht zufälligerweise verliehen?
Wer hat denn sonst noch Zugriff auf Ihr Semesterticket?
Zitat:ich habe auch Zeuge,die das bestätigen können.
Was?
Sie können bestätigen,dass ich nicht im Zug war. Und Semesterticket gilt nur in Verbindung mit Personalausweis.
Ich habe doch meine Personalausweis immer dabei. Ich gehe davon aus,dass die Kontrolle selber versagt hatte. Da sie nicht kontroliert haben wer es war.
Ich habe das Ticket niemandem gegeben.
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Dann würde ich das auch schriftlich so gegenüber der Polizei aussagen.
Gibt es eine plausible Erklärung, wie jemand eine Kopie des Semestertickets angefertigt haben könnte?
Unrelevant. Das ist nur wichtig für den Vorwurf der Leistungserschleichung gwgwn Sie selber. Die können Sie aber gar nicht begehen, wenn Sie ein Semesterticket haben, also fpr die Fahrt sowieso bezahlt haben.Zitat:Sie können bestätigen,dass ich nicht im Zug war
Was Sie aber treffen kann, ist der Vorwurf der Beihilfe zu Betrug und Urkundenfälschung. Dieser Verdacht ist nun auch nicht ganz fernliegend, da dem Anscheind nach ein Dritter irgendwann mal Ihr Ticket in der Hand hatte, um es zu kopieren. Da würde ich auch noch mal überlegen, wer das denn gewesen sein könnte.
Wie die Sache ausgeht, dürfte zum Teil davon abhängen, wer denn diese dritte Person in der Bahn war. Möglicherweise ist deren Identität aber nicht bekannt, weil man von ihr das gefälschte Ticket allein als Nachweis der Personalien akzeptiert hat. Dafür würde sprechen, wenn man SIE jetzt tatsächlich für die Person aus der Bahn hält. Aber eigentlich würde ich nicht vermuten, dass die Kontrolleure sich noch auf die Adresse auf einem Ticket verlassen, dass Sie zuvor als Fälschung erkannt haben.
Ich würde doch zunächst mal etwaige Missverständnisse aufklären und darauf hinweisen, dass ich durchgehend in Besitz einer Fahrberechtigung war.
Auf dem Semesterticket steht keine Adresse, aber polizei meint,dass ich selber im zug war.
Und ich finde keine Erklärung für Kopie.
Ich kann mir doch nicht was ausdenken.
-- Editiert von fb434766-65 am 13.02.2016 12:31
Was die Polizei meint, ist total egal. Die sollten vielleicht dazu erwähnen, woher die wissen, dass Sie im Zug waren. Da kann ja jeder irgendwas angegeben haben, diese Spezialisten lassen sich oftmals ja nichtmals einen Ausweis zeigen. Das kann Ihnen aber egal sein.
Machen Sie es doch so wie oben von JogyB vorgeschlagen. Über den Ausgang des Falls entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Nur würde ich sichergehen, dass sich der Zeuge an diesen Tag erinnert, einigermaßen glaubhaft ist und sich bestenfalls das Alibi mit irgendwas Objektivem untermauern lässt.
ZitatStudent? Sicher?[/Quote :
Ja wieso?
ZitatNur würde ich sichergehen, dass sich der Zeuge an diesen Tag erinnert :
Am besten den Zeugen jetzt schon eine schriftliche Aussage machen lassen. Es kommt durchaus vor, dass sich das persönliche Verhältnis verändert und der Zeuge sich dann plötzlich an was ganz anderes erinnert (selbst schon erlebt, war aufgrund einer bereits vorliegenden Aussage des Zeugen bei der Polizei dann aber vor Gericht durchaus amüsant).
Noch eine Frage, wenn sie mir hilfe bei Betrug vorwerfen, wie wollen sie das beweisen. Ich kann doch nicht wissen, wer kopie vom Ticket gemacht hat
Gehen wir neben Außerachtlassung einer Namensverwechslung von drei Dingen aus:
1.
Da saß wirklich jemand mit der Kopie Ihres Tickets.
2.
Die "Kopie" ist eine Fotokopie.
3.
Es wurde durch die Uni oder den Verkehrsbetrieb keine zweite Version ausgestellt
Alle drei Punkte werden sich klären lassen, insbesondere halte ich es für hochwahrscheinlich, dass diese "Kopie" dann eingezogen wurde. Der Aussteller des Tickets vermerkt das üblicherweise, insbesondere bei Zweitanforderungen.
Dann ist meines Erachtens überaus evident, dass igrendjemand Ihr Ticket in der Hand hatte und damit eine Kopie angefertigt hat. Was soll es da noch an Beweisen brauchen? Und schon die (laut Ihrer Angabe nicht erfolgte) Weitergabe des (nicht übertragbaren!) Tickets kann eigentlich nur kriminellen Zwecken dienen. Jetzt ist natürlich die Frage, ob Sie den zur Beihilfe notwendigen Vorsatz hatten. Den hat man natürlich nicht, wenn sich jemand unbemerkt Zugriff auf das Ticket verschafft. Allerdings haben Sie selber ausgeschlossen, dass das passiert sein könnte. Ohnehin darf der Strafrichter sich auf seine kriminalistische Erfahrung stützen und muss n7cht jeder nzr irgendwie denkbaren Sachverhaltsalternative nachgehen, wenn sich die einfachste Erklärung so offensichtlich aufdrängt und dem nur die Unschuldsbeteuerung des Beschuldigten entgegensteht. Lebensnah ist da nur, dass Sie wissentlich und zu betrügerischen Zwecken das Ticket weitergegeben haben. Alternativ haben Die das Ticket selber kopiert.
Jetzt werden Sie dem Richter sagen, dass das nicht so war. Der Richter wird fragen: "Wie denn dann?"
Das alles natürlich unter der Prämisse, dass man Ihnen das Alibi abkauft bzw. der als Zeuge geladene Kontrolleur (oder sogar Polizist?) Sie nicht als den Bahnfahrer wiedererkennt.
Meiner Meinung nach hängt es zunächst ganz entscheidend davon ab, wer dort tatsächlich mit der Kopie saß. Beziehungsweise davon, was der zur Herkunft des Tickets sagen wird. Aber hier weiß ja nichtmals jemand, ob dessen Personalien bekannt sind. Ich würde meinen, dass die Personalien eines Urkundenfälschers selbstverständlich aufgenommen wurden. Wenn man Die jetzt aber tatsächlich für den Bahnfahrer hält (und Sie das nicht waren), hat man das vielleicht doch nicht getan. Auch das wird sich klären lassen und kann hier nur spekuliert werden.
Ich denke, dass man sich erst dann Gedanken über eine plausible Erklärung machen kann, wenn man den Bahnfahrer kennt.
Nur:
Ihr Einwand ging dahin, dass eine Kopie ohne Personalausweis sowieso nichts wert ist. Das ist natürlich falsch. In 90% der Fälle wird nicht nach einem Ausweis gefragt
-- Editiert von Rechtschreibung am 13.02.2016 19:37
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