Wie viele Stunden darf ich in den Semesterferien arbeiten? Nun nicht aus Sicht der Uni oder der Sozialversicherung, dass die Stundenzahl dahingehend nicht limitiert ist, ist klar. Aber es gibt ja "arbeitsschutztechnische" Limitationen; ich habe gelesen, kurzzeitig könne man sechzig Stunden pro Woche arbeiten. Stimmt das? Ich war in diesem Jahr sechs Monate "arbeitslos" (studentisch, also ohne Arbeitslosengeld, aber damit käme ich im Schnitt auf unter 40h).
Habe jetzt einen Job sicher, bei dem ich nur den Mindestlohn erhalte, benötige aber extrem dringend Geld, um Arbeitslosigkeitsschulden abzubauen und endlich meinen Führerschein zu machen, daher müsste eigentlich noch ein zweiter her. Ich würde gerne neben eine Vollzeitaushilfsjob abends kellnern o.ä., damit könnte ich auf über 48h kommen. Geht das? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Zudem würde mich interessieren, weshalb man bei einem Zweitjob wohl immer Steuerklasse VI hat. Dass es so ist, habe ich ja bereits gemerkt, aber was ist der Hintergrund dessen? Habe ich auch Steuerklasse VI, wenn ich zwei 450€-Jobs ausübe und damit noch immer unterhalb der Armutsgrenze liege?
Danke
Flum2
Semesterferien, zwei Jobs, wie viele Stunden arbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Wie viele Stunden darf ich in den Semesterferien arbeiten?
Arbeiten darfst du, was deine physische und psychische Kondition zulassen. Als Selbständiger z.B.
Arbeitszeitgrenzen gibt es nur für abhängige Arbeitsverhältnisse, also AN. Wenn du einen AV hast und ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen willst, wird dein AG verlangen, dass du ihm das meldest. Er kann das unterbinden, wenn z.B. dein Zweitjob Ausmaße annimmt, die im Endeffekt verhindern, dass du deinen Erstjob ordentlich erfüllst. Der Schnitt darf 48 Wochenstunden nicht übersteigen, weswegen man sich die Ausgleichszeiträume anschauen muss - die können durchaus 26 oder 52 Wochen umfassen. Und ja: 60 Wochenstunden sind in Deutschland die Höchstgrenze.
2 Vierhundertfünfzig-Euro-Jobs - das geht nicht wegen der Besonderheiten des 450-Euro-Jobs. Wenn dies die Minijobs sind, gibt es aber noch die Modi-Jobs, für die es immer noch moderate Abgabenvorschriften gibt.
Zudem würde mich interessieren, weshalb man bei einem Zweitjob wohl immer Steuerklasse VI hat. Weil in die Steuerklassen 1 bis 5 Freibeträge eingearbeitet sind, die man natürlich nur einmal kriegt - folglich hat man bei Zweitjobs die Klasse 6.
Und jetzt?
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