Seltsame Forderung von Inkasso Becker Wuppertal - FitnessKing - Lowell Investment GmbH

9. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)
Seltsame Forderung von Inkasso Becker Wuppertal - FitnessKing - Lowell Investment GmbH

Hallo zusammen,

mein Mann und waren von 2007 bis 2009 in einem Fitness-Studio angemeldet. Es wurde dann alles fristgerecht gekündigt und es kam eine Kündigungsbestätigung. Danach gab es nie wieder Kontakt zu diesem Fitness-Studio. Gestern erhält mein Mann für seinen Vertrag einen Brief von Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG mit eine Gesamt-Forderung von gut 1000€ (Hauptforderung 696,59). Es geht angeblich um Beitragszahlungen von 2014 bis 2017.

Schon alleine die Jahre sind seltsam, denn im Brief steht der Vertragsbeginn 2007 und dann geht es um eine Forderung ab 2014. 2009-2014 wird gar nicht erwähnt.

Die Kündigungsbestätigung besitzt er 8 Jahre nach Vertragsende nicht mehr. Auch ich habe meinen Vertrag damals mit seinem gemeinsam fristgerecht gekündigt und ein solches Schreiben nicht erhalten.

Jetzt sind wir unsicher, wie er reagieren soll. Abwarten? Antworten?

Eine Nachfrage beim entsprechenden Fitness-Studio wird sicher keinen Sinn haben, oder?

Ich danke euch bereits jetzt für eure Antworten.





-- Editiert von Muckel09 am 09.12.2017 17:57

-- Editiert von Moderator am 20.02.2018 13:19

-- Thema wurde verschoben am 20.02.2018 13:19

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306 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Muckel09):
Eine Nachfrage beim entsprechenden Fitness-Studio wird sicher keinen Sinn haben, oder?


Warum nicht, wäre sicher die einfachste Art das aufzuklären, zumal das Studio die Vertragsdaten noch haben müsste (Aufbewahrungspflicht).

Aber: zwei Verträge, zwei Kündigungen aber nur eine Bestätigung. Da deutet einiges darauf hin, dass eine Kündigung nicht angekommen ist.

Berry

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#2
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):


Aber: zwei Verträge, zwei Kündigungen aber nur eine Bestätigung. Da deutet einiges darauf hin, dass eine Kündigung nicht angekommen ist.

Berry


Nein, wir haben damals jeder eine Bestätigung erhalten. Wir waren nicht verheiratet und haben nicht zusammen gewohnt. Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Wir haben gleichzeitig die Kündigung versendet und nur er hat jetzt Post vom Inkasso erhalten.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Erwähnt das Inkasso irgendwie die Worte "tituliert", "Vollstreckungsbescheid" oder ähnliches?

Ansonsten könnte es halt sein, dass es nur deswegen ab 2014 fordert, weil die vorherigen Jahre verjährt sind.

Sir Berry hat vielleicht Recht, dass der Vertrag die ganze zeit weiter lief, weil eine Kündigung nicht ankam (oder vergessen wurde). Habt ihr denn im selben Brief beide Verträge gekündigt oder war das separat?

Ansonsten: In so einem Fall würde ich aber mal das Stichwort Verwirkung einwerfen. Das alles dürfte gemäß treu und Glauben so nicht zulässig sein, sich 8 Jahre nach einer Kündigung noch mal zu melden. Allerdings ist so eine Argumentation kein Selbstläufer.

Für den Moment würde ich mich dumm stellen. "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie wollen. Ich kann mich nicht entsinnen, zwischen 2014 und 2017 bei XYZ Kunde gewesen zu sein. Sie möchten mir bitte eine Vertragskopie samt Unterschrift vorlegen, sowie Rechnungskopien und Mahnungskopien. Ich verweise auf §11a RDG . Sobald Sie mir die Unterlagen vorlegen, werde ich mich damit beschäftigen. Bis dahin weise ich die Forderung vollumfänglich zurück."

Dann mal abwarten, was da kommt und wie viel Substanz das hat.

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#4
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

In dem Brief wird nicht „tituliert", „Vollstreckungsbescheid" oder ähnliches erwähnt. Es steht lediglich, dass es sich um eine Beitragsforderung handelt und dass der Auftraggeber das Inkasso-Unternehmen beauftragt hat.
Es lagen damals für uns beide Bestätigungen vor.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nochmals direkt gefragt: Habt ihr mit demselben Brief gekündigt? Oder habt ihr zwei separate Briefe losgeschickt?

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#6
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nochmals direkt gefragt: Habt ihr mit demselben Brief gekündigt? Oder habt ihr zwei separate Briefe losgeschickt?



Separat. Und jeder eine Bestätigung erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wäre es zusammen versendet worden, wäre das besser gewesen. Also von der Argumentation her.
Wie dem auch sei: Ich würde mich wie gesagt erst mal unwissend stellen. Würde da mal abwarten, was dann folgt. Wer weiß, vielleicht haben sie auch nicht mehr den Original-Vertrag oder es geht um etwas anderes.

Sobald die sich melde und auf den Vertrag von 2007 beziehen würde ich denen schreiben, dass man 2009 gekündigt hatte und auch eine Kündigungsbestätigung bekam. Dass die doch nochmal ihre Unterlagen durchschauen sollen. Dass ihr zu zweit ward, würde ich vorläufig nicht erwähnen. Nicht dass die dir dann auch noch was anhängen.

Einfach mal zusehen, was die so an Erklärungen liefern. Dann kann man ggf. auch etwas ableiten. Die Situation ist blöd, aber es müsste schon mit dem teufel zugehen, wenn jemand einfach nach über 8 Jahren plötzlich Verträge und Forderungen wieder aufleben lässt. So lange hebt sich niemand Kündigungsbestätigungen auf, das ist ja Blödsinn. Sollte hoffentlich auch ein Richter so sehen.

Eine Frage noch: Seit ihr seit der Kündigung damals irgendwann umgezogen? Oder stets unter derselben Adresse gewohnt?

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#8
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Was die Adresse angeht, ist es alles etwas komplizierter. Mein Mann ist seit 2009 zwei mal umgezogen. Da aber die damalige Adresse das damalige Elternhaus war, ist es so, dass sein Bruder nun dort wohnt. Dieser hat den gleichen ursprünglichen Nachnamen, weswegen der Brief zugestellt wurde. Mein Mann hat bei der Hochzeit in diesem Jahr meinen Nachnamen angenommen. Es stimmen also weder Adresse noch Nachmame.

Wir sind nun halt beide ein wenig ratlos, da es einfach schon so lange her ist und wir uns nicht mehr an viel erinnern können. Ich weiß halt noch, dass ich damals für uns beide die Schreiben ausgedruckt habe und wir es gleichzeitig losgeschickt haben. Ich weiß auch noch, dass es sehr früh vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit war, weil wir so unzufrieden waren.
Es kann ja nicht sein, dass man sich jetzt mit so etwas auseinandersetzen muss und im schlimmsten Fall möglicherweise Geld investieren muss, um sein Recht durchzusetzen.

In dem Schreiben wird übrigens explizit „Vertrag" und „Beitrag" erwähnt für den Zeitraum ab 2014. Dieser Zeitraum endet im Juni diesen Jahres, fast genau 10 Jahre nach damaligem Vertragsabschluss.

-- Editiert von Muckel09 am 10.12.2017 22:30

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Muckel09):
Es kann ja nicht sein, dass man sich jetzt mit so etwas auseinandersetzen muss und im schlimmsten Fall möglicherweise Geld investieren muss, um sein Recht durchzusetzen.


Es kann sogar sein, dass Dein Mann noch nicht einmal Recht bekommt, weil er sich gegen die Forderung nicht wehren kann.

Es kann aber genau so gut sein, dass es sich um einen durch Menschen verursachten Fehler handelt, was sich bei Studio leicht aufklären lässt.

Bei einem Vertragsbeginn von 2007 und einer Beendigung in 2009 greifen wie zuvor schon erwähnt die Aufbewahrungspflichten;
ohne Storno sowieso.

Problematisch wird es ernst, wenn das Studio jede Kündigung bestreitet, denn dann müsst ihr nachweisen.

Berry

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#10
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Der erste Weg wird in der kommenden Woche wohl ein Gang ins Fitness-Studio sein, um dort einfach mal nachzufragen. Leider ist der ursprüngliche Gläubiger die Zentrale des Fitness-Studios in einer anderen Stadt und nicht das örtliche Studio.

Ihr würdet aber auf jeden Fall empfehlen, auf die 1. Forderung unwissend zu reagieren?

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

die Frage ist doch, warum 2010 ab keine Rechnungen geschickt wurden.
Da dürfte es imho schwierig werden jetzt auf einmal den Vertrag wieder aufleben zu lassen.

Stefan

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
dass sein Bruder nun dort wohnt

der Bruder ist aber vertrauenswürdig und es ist definitiv so, dass nie Post kam?

Zitat:
Der erste Weg wird in der kommenden Woche wohl ein Gang ins Fitness-Studio sein, um dort einfach mal nachzufragen. Leider ist der ursprüngliche Gläubiger die Zentrale des Fitness-Studios in einer anderen Stadt und nicht das örtliche Studio.

Damit würde ich noch abwarten.

Zitat:
Ihr würdet aber auf jeden Fall empfehlen, auf die 1. Forderung unwissend zu reagieren?

Daran ist aus meiner Sicht Nichts verwerfliches. Also unbedingt. Ja. Das Inkasso hat sich zu erklären. Dazu gibt es eine gesetzliche Aufklärungspflicht (§11a RDG ). Und ihr habt keine Verträge ab 2014.
Wenn das Inkasso rumdruckst und nicht klar erklärt, dass es um diesen Altvertrag geht, dann geht es nicht um den. Und dann wird es so nicht einklagbar sein. Wenn es dann trotzdem klagt und dabei den Altvertrag vorlegt, kann man sich immer noch entscheiden ob man das anerkennt oder sich zu wehren versucht.

Deswegen: Eigene Informationen und Vermutungen zurückhalten und abwarten, ob sich die Gegenseite etwas verplappert ist bei so etwas die beste Strategie.

Wenn alles nicht hilft, würde ich auf Verwirkung plädieren und den Bruder als Zeugen angeben, dass nie Rechnungen und Mahnungen ankamen und das deswegen durchaus bei denen gekündigt war und nun frei erfunden wird oder die Unterlagen bei denen so schlampig geführt werden, dass gekündigte Verträge wieder aufleben. Das mit der Verwirkung würde ich dann vor Gericht am Besten mit eigenem Anwalt klären, denn das ist eine Argumentation mit Fallstricken.

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#13
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Mein Mann hat bis 2013 noch selbst dort gewohnt. Da kam ja auch nie was. Und der Bruder ist sehr vertrauenswürdig, was Post angeht.

Es ist ja so, dass in dem Schreiben einmalig ein Vertragsabschluss im Jahre 2007 erwähnt wird. Also scheint es ja tatsächlich um diesen Vertrag zu gehen.

-- Editiert von Muckel09 am 11.12.2017 09:34

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

OK. Man kann sich trotzdem Richtung Inkasso erst mal dumm stellen.
Kontoauszüge wurden kontrolliert? Nicht dass die Jahrelang bis 2014 immer fleißig abgebucht hatten und niemand hat es bemerkt. Das wäre saudumm, weil dann das Argument mit der Kündigung in Luft aufgelöst wird.

-- Editiert von mepeisen am 11.12.2017 12:41

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#15
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Nein, es wurde nie wieder abgebucht nach Vertragsende. Es wurde auch nicht versucht. Er hat nie wieder etwas von denen gehört.

Wie sieht es denn aus, wenn er, sollte es hart auf hart kommen, einen Anwalt nimmt? Können die Kosten dem Inkasso in Rechnung gestellt werden, wenn sie erfolglos sind, es also keinen Vergleich oder dergleichen gibt?

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Nein, es wurde nie wieder abgebucht nach Vertragsende. Es wurde auch nicht versucht. Er hat nie wieder etwas von denen gehört.

Sehr, sehr gut. Das behaltet mal im Hinterkopf. Denn das ist ein sogenannter Anscheinsbeweis. bedeutet: Es beweist zwar nicht direkt eure Kündigung. Aber es beweist, dass eure Geschichte stimmig ist. Denn einfach so ohne Anlass wird ja nicht aufgehört, abzubuchen. Es gibt also den Anschein, dass es eine erfolgreiche Kündigung gab, sonst wäre weiterhin abgebucht worden.

Das verschiebt dann plötzlich die Beweislast meiner Meinung nach auf die Klägerseite. Denn die müssen beweisen, was da los war und welchen Anlass es gab, einfach nicht mehr abzubuchen und dass dies nichts mit der Kündigung zu tun hat.

Ihr habt also mehrere Argumente:
- Ihr wisst genau, zeitgleich gekündigt zu haben und auch beide Kündigungsbestätigungen bekommen zu haben
- Es gab nie mehr Abbuchungsversuche nach Vertragsende in 2009
- Es gab nie Rechnungen oder Mahnungen per Post
- Erst nach 8 Jahren kommt plötzlich direkt ein Inkasso um die Ecke (Verwirkung)

Zitat:
Wie sieht es denn aus, wenn er, sollte es hart auf hart kommen, einen Anwalt nimmt?

hart auf hart heißt: Sobald es vor Gericht geht. Also wenn geklagt wird. Einem Mahnbescheid kann man widersprechen. Wie Sir Berry schon geschrieben habt: Ihr habt keinen klaren beweis, dass der Vertrag gekündigt wurde, aber ihr habt sehr gute Argumente. Damit das korrekt dargestellt wird und die juristischen Fallstricke umschifft werden, würde ich das bei einer Klage nicht ohne Anwalt machen.

Zitat:
Können die Kosten dem Inkasso in Rechnung gestellt werden, wenn sie erfolglos sind, es also keinen Vergleich oder dergleichen gibt?

Ja. Der Verlierer zahlt die Anwaltskosten der Gegnerseite. Es gibt da zwar wenige Ausnahmen, aber ich sehe nicht, dass die hier relevant sein dürften.

Vielleicht würde man sogar schon bei einem Mahnbescheid, der sicher wegen Verjährung bald kommt, direkt einen Anwalt einschalten. Dass der dem Mahnbescheid widerspricht und eurerseits die Abgabe an das örtliche Gericht beantragt. Damit man das dann endgültig klären kann.

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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten. Mit einem Mahnbescheid wird im Schreiben übrigens noch nicht direkt gedroht. Es ist eine Zahlungsaufforderung mit einem Zahlungsziel und es wird darauf hingewiesen, dass es zu SCHUFA-Einträgen führen kann, wenn auf 2 erfolgte Mahnungen kein Zahlungseingang und kein Widerspruch erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Soll in dem Schreiben dem Inkasso eine Frist gesetzt werden, bis zu welcher sie Informationen/Beweise zusenden sollen? Wenn ja, wie lang soll eine solche Frist sein? Reicht der 30.12.? Immhin geben sie selbst auch nur 7 Tage zur Bezahlung/Reaktion.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

zu deiner Frage kommt bestimmt noch eine Antwort.

Ich möchte aber auf etwas anderes hinweisen, und zwar die Kündigung. Die sollte dein Mann nämlich vorsorglich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" aussprechen (nachweislich, also per Einschreiben mit Zeugen die den Inhalt des Schreibens bestätigen können). Am Besten ohne konkretes Datum, sondern zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Es kann nämlich niemand sicher sagen wie die Sache ausgeht, und wenn es blöd kommt dann läuft der Vertrag immer noch.

Für den zweiten Vertrag (deinen) ist eine Kündigung aber ein zweischneidiges Schwert. Einerseits unterbindet es wie bei deinem Mann zukünftige Forderungen, andererseits weist man das Studio damit aber direkt darauf hin, dass es da noch eine Karteileiche gibt.
Meine persönliche Meinung: Für dich die Füße stillhalten.

Und noch eine Zusatzfrage: Wie wurde denn der Beitrag 2007 bis 2009 bezahlt? Bar, oder per Überweisung/Kreditkarte? Falls letztere, habt ihr das Konto auch heute noch?

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die sollte dein Mann nämlich vorsorglich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" aussprechen.

Das ist ein zweischneidiges Schwert. Denn damit gibt man dem Inkasso auch durchaus zu verstehen, dass man sich hinsichtlich der ersten Kündigung gar nicht mehr so sicher ist.

Zitat:
Es kann nämlich niemand sicher sagen wie die Sache ausgeht, und wenn es blöd kommt dann läuft der Vertrag immer noch.

Ja, das haben wir hier schon ein paar mal betont. Aber es muss doch wirklich mit dem Teufel zugehen, wenn nach so langer Zeit, wo wirklich nie etwas kam, jemand noch nach Treu und Glauben einen nach wie vor wirksamen Vertrag begründen kann.

Zitat:
Wie wurde denn der Beitrag 2007 bis 2009 bezahlt?

TE schreibt von "nie wieder abgebucht", also war es offenkundig bis dahin eine Lastschrift. Aber vielleicht kann man das nochmal klar stellen. Auch ob es einen Kontowechsel gab. Das würde halt wieder blöd aussehen.

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Wir sind uns beide relativ sicher, dass wir generell per Lastschrift gezahlt haben, jedoch nicht zu 100%. Mein Mann glaubt, dass er irgendwann mitten in der Vertragslaufzeit von 2007-2009 mal eine Rücklastschrift hatte und den Betrag überweisen musste. Und dass er ab da immer auf Rechnung gezahlt hat. Aber die Erinnerungen sind da sehr vage, es kann auch eine einmalige Situation gewesen sein. Da ist er nicht sicher. In dem Fall könnte man evtl. für den Zeitraum, als der Vertrag endete, Kontoauszüge nachfordern (Kosten?). Er ist seit etwa einem Jahr nicht mehr bei der damaligen Bank. Aber auch das liegt ja 7 Jahre nach Vertragsende.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist ein zweischneidiges Schwert. Denn damit gibt man dem Inkasso auch durchaus zu verstehen, dass man sich hinsichtlich der ersten Kündigung gar nicht mehr so sicher ist.
Ja, richtig. Noch kann man ja einfach behaupten gekündigt zu haben, sogar das es eine Bestätigung gab (das man die nicht mehr hat muss man ja nicht sagen).
Daher nehme ich meinen Ratschlag zurück.

Zitat:
In dem Fall könnte man evtl. für den Zeitraum, als der Vertrag endete, Kontoauszüge nachfordern (Kosten?).
Eigentlich würde ich sagen, dass man damit erst mal warten soll. Leider sind aber bald die 10 Jahre um (Aufbewahrungspflicht), daher ist nicht leicht zu sagen was man tun sollte.

EDIT: Stimmt ja gar nicht, es geht ja um Ende 2009, ergo kann man damit noch warten.

Zitat:
Er ist seit etwa einem Jahr nicht mehr bei der damaligen Bank.
OK, das ist schon mal recht gut. Denn wenn es wirklich Lastschriften waren, dann müsste das Studio glaubhaft machen, warum ab 2010 nicht mehr abgebucht wurde; imho ist das ein klarer Anscheinsbeweis, dass der Vertrag - wie behauptet - aufgelöst war.
Schlecht ist aber, dass er die Bank nun doch gewechselt hat. Und zwar, weil man bei einer bestehenden Bank durchaus mal eine Auskunft gratis bekommt (war das damals Ende 2009 eine Überweisung, oder eine Lastschrift). Eine Exbank wird sich das aber sicher bezahlen lassen.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 12.12.2017 23:27

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Schlecht ist aber, dass er die Bank nun doch gewechselt hat. Und zwar, weil man bei einer bestehenden Bank durchaus mal eine Auskunft gratis bekommt (war das damals Ende 2009 eine Überweisung, oder eine Lastschrift). Eine Exbank wird sich das aber sicher bezahlen lassen.


So ärgerlich die ganze Angelegenheit ist, wären diese Kosten, so lange sie nicht in die Hunderte gehen, ein Übel, was wir gerne eingehen, um das Ganze zu klären. Aber damit warten wir natürlich ab. Ich habe einfach noch die Hoffnung, dass sich das Ganze in Luft auflöst.

Der Widerspruch, ohne auf genauere Details und eigene Vermutungen einzugehen, geht nun raus. Ich werde auf jeden Fall eine Rückmeldung geben, sobald wir neue Erkenntnisse (was ich hier im Forum manchmal etwas vermisse ;-))

Ich danke euch allen nochmals für die vielen Ratschläge. Ihr habt sehr weitergeholfen, denn unser erster Gedanke war, die Briefe ab dem zweiten Schreiben ungeöffnet zurückgehen zu lassen (falsche Adresse und falscher Nachname). Aber das würde das Problem vermutlich nur hinauszögern und auf ein Versteckspiel haben wir keine Lust.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es kann nämlich niemand sicher sagen wie die Sache ausgeht, und wenn es blöd kommt dann läuft der Vertrag immer noch.


Was in dem Zusammenhang aber einfach seltsam ist, dass der Zeitraum für die Forderung aus dem Schreiben ja in diesem Sommer endet. Vielleicht, weil da die Abtretung erfolgte?

-- Editiert von Muckel09 am 13.12.2017 00:07

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
So ärgerlich die ganze Angelegenheit ist, wären diese Kosten, so lange sie nicht in die Hunderte gehen, ein Übel, was wir gerne eingehen, um das Ganze zu klären.
Ja, verstehe ich. Wenn dann lasst euch einen Auszug vom letzten Monat der Mitgliedschaft und vielleicht einen vom darauf folgenden Monat geben. Wenn da wirklich abgebucht wurde und es plötzlich aufhört spricht das sehr stark für eine Kündigung. Imho wäre die Beweislast dann wieder bei der Gegenseite.

Zitat:
Der Widerspruch, ohne auf genauere Details und eigene Vermutungen einzugehen, geht nun raus.
Schreibt aber nur das Nötigste, also das der Vertrag Ende 2009 gekündigt wurde, und das auch von dem Studio schriftlich bestätigt wurde.

Zitat:
Was in dem Zusammenhang aber einfach seltsam ist, dass der Zeitraum für die Forderung aus dem Schreiben ja in diesem Sommer endet. Vielleicht, weil da die Abtretung erfolgte?
Vermutlich hat das Studio die ganz neuen Forderungen noch nicht ans Inkasso abgegeben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Daher nehme ich meinen Ratschlag zurück.

Ich würde es abändern. Sobald man die Kündigung von 2009 nochmals wiederholt, ist denke ich alles bestens. Wenn es Diskussionen gibt, wäre diese Wiederholung der Kündigung sicherlich so zu interpretieren, als habe man nun endgültig kündigen wollen. Stichwort: Auslegung einer Willenserklärung.

Also beispielsweise "Was wollen sie? Der Vertrag wurde von mir 2009 gekündigt und es gab auch eine Kündigungsbestätigung. Ich bin kein Kunde mehr und will auch keiner mehr sein..."

Zitat:
Eigentlich würde ich sagen, dass man damit erst mal warten soll. Leider sind aber bald die 10 Jahre um (Aufbewahrungspflicht), daher ist nicht leicht zu sagen was man tun sollte.

Man kann ja vorab schon mal die Bank fragen, was die Nacherstellung so ungefähr kosten wird. Also die Auszüge von 2009 bis 2010 und gleich auch fragen, ab wann das weggeworfen wird.

Zitat:
die Briefe ab dem zweiten Schreiben ungeöffnet zurückgehen zu lassen (falsche Adresse und falscher Nachname).

Mit solchen Spielchen schindet man maximal Zeit, was aber nichts bringt. Denn am Ende holt es einen trotzdem ein und dann geht's von vorne los. Dann lieber gleich vernünftig vorgehen.

Zitat:
Vermutlich hat das Studio die ganz neuen Forderungen noch nicht ans Inkasso abgegeben.

Oder weil da eine fristlose Kündigung des Studios erfolgte. @TE: Ist letztendlich überflüssig, an dem Punkt groß zu spekulieren. Damit kommt man argumentativ nicht weiter. Es ist sogar egal, zu spekulieren, warum nur alles ab 2014 gefordert wird. Denn im Zweifel argumentiere die, dass das Inkasso dem Studio geraten hat, alles davor wegen Verjährung abzuschreiben.

Wichtig sind nur die Punkte in meiner Auflistung in Beitrag #16. Und wo Stefan mir ja auch Recht gibt. Bereitet euch gedanklich drauf vor. dass es kein Selbstläufer wird. Aber ihr habt gute Karten. Denn eines ist mal klar: Die Unsicherheit, wie es ausgeht, habt nicht nur ihr, die hat auch das Studio samt Inkasso. Und wenn man etwas geschickt ist und deutlich zu verstehen gibt, dass man sich der Sache sicher ist, könnte die Unsicherheit beim Inkasso so groß werden, dass sie die Sache nicht mehr verfolgen. Dann gibt es so Briefe wie "Aus Kulanz stellen wir den Fall ein" oder ähnliches.

Streng genommen wäre das, was hier passiert, sogar seitens Studio/Inkasso Betrug. Man kann das am Ende nicht beweisen, dass jemand in den Daten die Kündigung vorsätzlich rausgelöscht hat, auch weil ihr die Kündigungsbestätigung nicht mehr habt. Aber wenn man die noch hätte, dann könnte man dem Studio verdammt viel Ärger bereiten. Wenn das dann sogar noch öfter passiert, zieht auch die Ausrede "Versehen" irgendwann nicht mehr. Aber das nur am Rande.

-- Editiert von mepeisen am 13.12.2017 08:22

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#27
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Schreibt aber nur das Nötigste, also das der Vertrag Ende 2009 gekündigt wurde, und das auch von dem Studio schriftlich bestätigt wurde


Soweit sind wir jetzt in unserem Brief gar nicht gegangen, sondern, wie von mepeisen empfohlen, nur auf die geforderten Jahre eingegangen, in denen einfach kein Vertragsverhältnis bestanden hat. Sobald sie irgendwelche Unterlagen vorlegen können, wird das mit der Kündigung vorgebracht.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich würde es abändern. Sobald man die Kündigung von 2009 nochmals wiederholt, ist denke ich alles bestens.
Das hast du glaube ich etwas unglücklich formuliert. Du meintest sicher, dass auf die bestehende Kündigung hingewiesen werden soll.
Eine Wiederholung ist meiner Ansicht nach aber eine erneute Kündigung (zu Ende 2009), und die könnte/würde natürlich zurückgewiesen werden. Blöderweise hätte man damit aber zu erkennen gegeben, dass offenbar die Kündigungsbestätigung nicht mehr vorliegt, oder die Vermutung besteht, dass die Kündigung damals nicht angekommen ist (und damit gilt sie natrülich auch nicht).
Fazit: Jedes Wort auf die Goldwaage legen.

Zitat:
Es ist sogar egal, zu spekulieren, warum nur alles ab 2014 gefordert wird. Denn im Zweifel argumentiere die, dass das Inkasso dem Studio geraten hat, alles davor wegen Verjährung abzuschreiben.
Noch schlimmer, es gibt sogar gute Gründe nur Teilbeträge zu fordern, es gibt keine Pflicht Schulden insgesamt einzutreiben.
Ein Grund wäre etwa, die Kosten niedrig zu halten. Wenn man dann Erfolg hat, kann vielleicht der Rest auch noch eingeklagt werden.

Das Inkassofirmen verjährte Forderungen nicht anmahnen kenne ich aber auch anders. Der Trick ist nämlich, dass viele bei eine Teilzahlung nicht klar machen, welcher Teil nun bezahlt wurde. Am Ende hat man dann verjährte Forderungen bezahlt ... :bang:

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Du meintest sicher, dass auf die bestehende Kündigung hingewiesen werden soll.

Ja, meinte ich in der Tat :-)
Mein Textvorschlag war aber hoffentlich eindeutig. ;-)
Auch ist es erst einmal unverfänglich. "Es gab auch eine Kündigungsbestätigung" sagt natürlich nicht aus, ob man die hat oder nicht hat.

Wenn das Inkasso dann die Vorlage der Kündigungsbestätigung verlangt würde ich nur schreiben "Ich lege gar nichts vor, zumal Sie die Kündigung selbst in den Unterlagen haben. Ich lege es ausdrücklich auf ein Gerichtsverfahren an und da werde ich mich dann äußern. Denken Sie doch schon mal nach, ob das Verhalten von Ihnen oder ihrer Mandantin nicht strafrechtlich relevant sein könnte. Gerne gehe ich auch auf Ihre Kosten zu einem Anwalt, der Ihnen das alles dann kostenpflichtig nochmals erklärt. Vielleicht hat das Schreiben eines Anwalts in dieser Sache mehr Gewicht."

Das wäre dann eine Antwort aus der Kategorie "Selbstsicheres Auftreten".

-- Editiert von mepeisen am 13.12.2017 11:47

Signatur:

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4x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Muckel09
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 27x hilfreich)

Der Auftraggeber ist übrigens die Lowell Investment GmbH, die ja mit dem Inkasso Becker zusammenhängt. Das Fitness-Studio wird als Ursprungsgläubiger aufgeführt. Klingt für mich so, als wäre das Ganze an die Lowell Investment GmbH verkauft worden.

1x Hilfreiche Antwort

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