Selbstständigkeit Ladengeschäft übernehmen, Pachtvertrag, Rechtsform

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
StiloMatrix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständigkeit Ladengeschäft übernehmen, Pachtvertrag, Rechtsform

Guten Tag,

meine Ehefrau bekommt die Gelegenheit das Ladengeschäft ihres jetzigen Arbeitgebers zu übernehmen. Genaue Einzelheiten sind noch nicht bekannt allerdings wissen wir schon die gröbsten Übernahmegegebenheiten bzw. wie sich es ihr Chef vorstellt.

Der Mietvertrag läuft auf Lebenszeit auf seinen Namen und meiner Frau wird der Laden sozusagen Weitervermietet durch den Geschäftsinhaber. Sehe ich das richtig, das wenn der jetzige Inhaber und bald Verpächter meiner Frau morgen sterben sollte, meine Frau den Laden verlieren würde?

Desweiteren unterhält er eine katastrophale Buchhaltung . Dies sollte doch bei Geschäftsübernahme auf den Stand NULL zurückgesetzt werden und alles was er gemacht hat sein Problem sein?

Die Tochter des jetziegen Inhabers soll den Laden mit weiterführen als Geschäftspartnerin meiner Frau sozusagen. ich sehe da gewisse Risiken und in welcher Rechtsform sollte es laufen sofern es dazu kommen sollte.

Das waren erstmal die gröbsten Fallstricke bzw. das was jetzt schon bekannt ist.

Ich hoffe jemand kann mir helfen und die größten Unklarheuten schonmal beseitigen.

Vielen Dank
C.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Finger weg.

Zitat (von StiloMatrix):
Sehe ich das richtig, das wenn der jetzige Inhaber und bald Verpächter meiner Frau morgen sterben sollte, meine Frau den Laden verlieren würde?


Kommt auf die Verträge an, vermutlich aber ja.

Zitat (von StiloMatrix):
Dies sollte doch bei Geschäftsübernahme auf den Stand NULL zurückgesetzt werden und alles was er gemacht hat sein Problem sein?


Kommt auf die Rechtsform und die Form der Übergabe an, könnte auch durchaus ein Problem des Rechtsnachfolgers sein.

Zitat (von StiloMatrix):
Die Tochter des jetziegen Inhabers soll den Laden mit weiterführen als Geschäftspartnerin meiner Frau sozusagen.


Das ist doch schon zum Scheitern verurteilt.

Wieso bleibt deine Frau nicht einfach weiter in diesem Laden angestellt?

Anscheinend soll sie den Kopf mit dafür hinhalten, dass sie einen Laden führt, in dem sie letztlich wenig zu sagen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von StiloMatrix):
Sehe ich das richtig, das wenn der jetzige Inhaber und bald Verpächter meiner Frau morgen sterben sollte, meine Frau den Laden verlieren würde?

Diese Gefahr ist surchaus realistisch, das sie die Mietsache verlieren könnte.



Zitat (von StiloMatrix):
Desweiteren unterhält er eine katastrophale Buchhaltung . Dies sollte doch bei Geschäftsübernahme auf den Stand NULL zurückgesetzt werden und alles was er gemacht hat sein Problem sein?

Es gibt das Konstrukt der "Rechtsnachfolge". Da haftet man auch für die Sünden des Vorgängers.
"Finger weg"...



Zitat (von StiloMatrix):
Die Tochter des jetziegen Inhabers soll den Laden mit weiterführen als Geschäftspartnerin meiner Frau sozusagen.

Warum?
Nochmal "Finger weg"...



Sieht aus, als suche man ein "Bauernopfer" ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LisaWe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Für mich klingt das auch nicht nach einem lohnenswerten Angebot. Warum übernimmt seine Tochter nicht den Laden und deine Frau bleibt weiter angestellt? Wäre auf jeden Fall mit weniger Risiken verbunden. Am besten klärst du die rechtlichen Dinge noch mal mit einem Experten ab, kann dir zum Beispiel meinen Steuerberater in Hamm empfehlen, die haben mir auch schon so einige Fragen total kompetent und freundich beantwortet ;)

-- Editiert von Moderator am 25.07.2017 11:15

1x Hilfreiche Antwort

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