Selbstständig, aber keine Gewinne und Umsätze

2. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.05.2009 17:53:03
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 33x hilfreich)
Selbstständig, aber keine Gewinne und Umsätze

Hallo,

wielange akzeptiert das Finanzamt eine Selbstständigkeit, wenn keine Umsätze und Gewinne gemeldet werden können? Ich bin Existenzgründer und mache brav meine Umsatzsteuervoranmeldung, aber wielange wird das FA akzeptieren, daß keine Umsätze verbucht werden, weil es keine gibt ?
Hat da Jemand schon Erfahrungen und was macht das FA dann ?

Freue mich über jede Anregung und Beitrag

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Wenn man keine Umsätze macht, braucht man auch keine Umsatzsteuer Voranmeldungen abgeben. Das Finanzamt kann den Voranmeldungszeitraum abändern (von monatlich auf vierteljährlich) oder auch ganz auf Voranmeldung verzichten solange keine Umsätze erwartet werden.

Solange der Gewerbebetrieb keinen Verlust macht, wird es dem Finanzamt mehr oder weniger egal sein ob Umsatz oder nicht. Wenn allerdings Verluste erwirtschaftet werden, kann das Finanzamt irgendwann die Anerkennung der Verluste verweigern und das ganze als Hobby einstufen.

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.05.2009 17:53:03
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 33x hilfreich)

Verluste ? ich habe momentan keine Umsätze nur Kosten, so daß ich eine monatliche Vorsteuermeldung mache, um die Vorsteuer zurückzubekommen. Dann Wenn ich also keine Umsätze habe, nur Kosten, habe ich keine Gewinne - habe ich dann nicht schon Verluste ?

mfg Jeserd

18x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Dann Wenn ich also keine Umsätze habe, nur Kosten, habe ich keine Gewinne - habe ich dann nicht schon Verluste ?


:crazy:

Ja..logo, wenn man keine Umsätze bzw GEWINNE hat und nur Kosten, dann hat man ja wohl Verluste...

Das FA macht sowas nicht lange mit..wurde aber auch schon von Potzblitz gepostet. ;)

Wieso überhaupt Vorsteuerabzug, wenn es scheinbar kein Gewerbe gibt, da ja kein Umsatz vorhanden :???:

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Es ist problematisch wenn nur Verluste anfallen. Es wird nicht gern gesehen, wenn die Umsätze zur Deckung der Kosten nicht ausreicht, bei Gründung aber in der Regel für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren durchaus akzeptiert. Wenn nicht mal der Versuch der Kostendeckung unternommen wird (wenigstens kleine Umsätze zu erzielen die die Verluste schmälern) kann das FA in der Tat entscheiden, dass es sich um ein Hobby und nicht auf eine mit Absicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit handelt. In dem Fall kann das FA rückwirkend auch geltend gemachte Vorsteuer zurückfordern.

Auch ist es üblich, dass das FA nach einiger Zeit ggf. einen Fragebogen zusendet in dem man augefordert wird, die geschäftlichen Absichten, das Geschäftsmodell und den Break Event (Deckung der angefallenen Verluste durch erzielte Gewinne zum Stichtag x) zu erläutern.

5x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

" ich habe momentan keine Umsätze nur Kosten, so daß ich eine monatliche Vorsteuermeldung mache, um die Vorsteuer zurückzubekommen. "

Kann denn die Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn kein Umsatzsteuer
angefallen ist zur Gegenüberstellen ?
> Steuerersparnis durch Scheinselbständigkeit ?

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Natürlich kann Vorsteuer sofort geltend gemacht werden, auch wenn (noch) keine Umsätze erzielt werden. Ggf. kann das Finanzamt allerdings die Vorsteuer zurückfordern wenn das ganze nicht als Gewerbe zur Erzielung von Einkünften anerkannt wird.

Bei unplausiblen Vorgängen bzw. hoher Erstattung von Vorsteuerbeträgen kann außerdem kurzfristig eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung angesetzt werden. Da kommt dann ggf. jemand vom Finanzamt (durchaus unangemeldet) vorbei und möchte die Belege sehen und prüft die Rechtmäßigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sandro75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich habe dazu auch mal eine Frage? War vor 9Jahren mit Kaminen selbständig als freier Handelsvertreter, durfte aber keine Aufträge unterzeichnen, demzufolge habe ich keine Umsätze geschweige noch Gewinne gemacht. Hatte nur Aufwendungen Fahrkosten ,Beherbergungskosten Geschäftsessen Steuerberater für Vorsteuer usw. Stimmt es das ich meine Aufwendungen nicht geltend machen konnte? Mir wurde vom Finanzamt gesagt, ohne Umsätze keine Steuerrückerstattung. Wenn doch was zu machen wäre, ist es denn schon verjährt?

38x Hilfreiche Antwort

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