Selbstbehalt nach Kombi Inso (Privat/betrieb) darf KK Beitrag abgezogen werden ?

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb453937-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Selbstbehalt nach Kombi Inso (Privat/betrieb) darf KK Beitrag abgezogen werden ?

Hallo zusammen, eine Frage, in einer grad startenden kombinierten Betriebs- und Privatinsolvenz, darf der Beitrag für die freiwillig gesetzliche Krankenkasse vom Selbstbehalt abgezogen werden ? Wenn ja würden unter 900 € zum Leben bleiben (Miete Strom etc.). Die Insolvenzanwältin zieht diesen Beitrag (über 400 €) vom Selbstbehalt ab. Wäre der Insolvenzangtragsteller ganz normaler Arbeitnehmer, würde es doch auch vom Bruttolohn ganz normal abgezogen und nicht in den Selbstbehalt fallen.
Vielen Dank für Antworten im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das ist jetzt alles noch sehr nebulös. Vielleicht mal ganz genau schildern, um was es eigentlich geht. Denn normaler Weise zahlen IV nichts aus und ziehen nichts ab. Ist der Schuldner noch selbständig tätig und das Gewerbe nicht freigegeben? Wird Unterhalt aus der Insolvenzmasse gezahlt?

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#2
 Von 
fb453937-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Also die Inso ist am 21.08. gestartet und befindet sich wohl in der Anfangsphase (sprich Amtsgericht hat die Anträge alle vorliegen und ein Insoverwalter ist im "Haus", Inventur ist durch, Vermögensverhältnisse des Antragstellers sind geklärt, sprich PKW abgegeben usw.). Dem Antragsteller gehört die Firma, es gibt 2 (3 x darf man raten wer -> FA und GA) Schuldner, lt. Insoverwalter bekommt der Antragsteller ab 01.09. 1300 € netto abzüglich die 450 € rund KK, würden also nur 850 € bleiben. Freigegeben ist es wohl noch nicht, ich denke mal, das dauert auch eine gewisse Zeit. Unterhalt wird nicht gezahlt für 3.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wir befinden uns also noch im Insolvenzeröffnungsverfahren. Da darf der Schuldner froh sein, wenn er überhaupt etwa bekommt. Und für mich hört sich das sehr nach vorläufigen Unterhalt aus der Masse an.

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#4
 Von 
fb453937-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

aha ok, also ist das sozusagen nicht final ? Dass bis zum Selbstbehalt alles abgegeben werden muss, was erwirtschaftet wird (Betrieb als solcher ist gesund und mit sehr guter Auftragslage) versteht sich von selbst, trotzdem muss ja der Inhaber ja von irgend etwas leben, wir dachten, dass er da bereits eine Art Gehalt bezieht, was eben im Netto bis auf die Freigrenze gekürzt wird und zur Schuldenabtragung dient. Wie sieht es denn danach aus ? Wäre dann der KK Beitrag inkludiert, wenn die Inso quasi "durch" ist (nach der Eröffnung). Zahlt der Insoverwalter dann eine Art "Gehalt" insofern die Firma nicht veräußert wird ?
Vielen Dank bis hierhin schonmal

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