Selbständigkeit mit Franchising – was ist im Vorfeld zu beachten?

Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Franchise, Franchising, Franchisegeber
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Selbständigkeit mit Franchising – was ist im Vorfeld zu beachten?

Von Rechtsanwalt Dr. Fabian Georg Heintze

Franchisesysteme boomen überall in Europa und bieten die Möglichkeit, erfolgreich als Unternehmer durchzustarten. Auf den Internet-Seiten der Franchiseportale findet man viele Systeme, bei denen ein Einstieg lohnt. Informationen über das System aus dem Internet sind jedoch erst der Einstieg in eine erfolgreiche Zukunft als Unternehmer. Danach beginnt die Arbeit, so genannte Hard-Facts über den Franchisegeber zu erhalten.

Der Franchisegeber hat so genannte vorvertragliche Aufklärungspflichten (BHGZ 99, 191): Diese verlangen vom Franchisegeber eine sorgfältige und wahrheitsgemäße Aufklärung über alle vor Vertragsabschluss relevanten Informationen, die erkennbar für einen Vertragschluss von Bedeutung sind. So muss der Franchisegeber den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss vollständig und richtig über folgende Punkte unterrichten:

  • die Erfolgsaussichten des Konzepts an dem vorgesehenen Standort
  • die Erfolgs-/Misserfolgsquote der vergleichbaren Franchisebetriebe des Systems
  • die Rentabilität des Systems
  • vorhandene gewerbliche Schutz- und Markenrechte, Ausbildungs- und Schulungskonzepte
  • eine plausible und transparente Geschäftsplanung, aus der der Arbeits- und Kapitaleinsatz erkennbar ist. Auch eine so genannte „Durststrecke“ in den ersten Monaten muss berücksichtigt sein.
  • den Inhalt des Franchisevertrages

Verspricht der Franchisegeber große Erfolge, muss er Ihnen diese anhand eines Musterbetriebes darstellen und erläutern können. Dabei gilt: Je konkreter die Fragen des Franchisekandidaten, desto genauer müssen die Antworten sein. Bestehen Sie im Zweifel auf einer Kommunikation per E-Mail. Das ist unkompliziert und fördert die spätere Nachweisbarkeit.

Die Unterlagen, die Ihnen der Franchisegeber zeigt, sollte er Ihnen auch zum Selbststudium zur Verfügung stellen.

Unterlässt der Franchisegeber eine wahrheitsgemäße und detaillierte Aufklärung, so macht er sich gegenüber dem Franchisenehmer schadenersatzpflichtig. In einem Prozess dreht sich die Beweislast um: Der Franchisegeber muss grundsätzlich die angemessene Aufklärung nachweisen.

Die Aufklärungspflichten dürfen jedoch nicht so weit gehen, dass sie die Dynamik des Franchisesystems bremsen. Denn auch der Franchisenehmer ist Unternehmer und hat neben den großartigen Chancen im Franchising auch ein verbleibendes Unternehmerrisiko.

Ganz wichtig ist daher auch der Franchise-Vertrag: Er kann Fallstricke bereit halten, die später zum Verhängnis werden können. Den Vertrag müssen Sie in jedem Fall zur sorgfältigen Prüfung ausgehändigt bekommen. Verweigert dies Ihr zukünftiger Franchisegeber, heißt es: Finger weg.

Ein erfahrener Franchiseberater kann einen Franchisevertrag in relativ kurzer Zeit auf Fallstricke überprüfen.


Rechtsanwalt Dr. Fabian Georg Heintzehttp://www.legitas.de/heintze

Das könnte Sie auch interessieren
Wirtschaftsrecht Handelsvertreter - Was tun bei verschlechterten Bedingungen?