Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: ich war jahrelang 100% im Angestelltenverhältnis tätig und habe mir nebenberuflich (und vom Arbeitgeber genehmigt) ein zweites Standbein als Selbständiger aufgebaut. Dieses hat sich sehr gut entwickelt, woraufhin ich vor 8 Jahren auf 75% Arbeitszeit reduziert habe und im Nebengewerbe auch Personal eingestellt habe. Dies hatte zur Folge, dass ich nach Logik der gesetzlichen Krankenversicherung als hauptberuflich selbständig eingestuft wurde. D.h. mein Arbeitgeber zahlt keine Krankenversicherungsbeiträge für mich, sondern lediglich den Beitrag zur Rentenversicherung.
Nun reduziere ich meine Arbeit als Angestellter weiter auf 50% und baue die Selbständigkeit weiter aus.
Meine Frage: hätte ich die Möglichkeit, auch gegenüber der Rentenversicherung mich als 100% selbständig einstufen zu lassen und mich freiwillig versichern zu lassen? Oder wäre ich zwingend weiterhin Pflichtmitglied in der DRV?