Selbst kündigen während Elternzeit

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
F.S.2310
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbst kündigen während Elternzeit

Hallo,

Ich bin noch bis Februar 2018 in Elternzeit, möchte aber nicht wieder in diesen Betrieb zurückkehren.
Ausserdem habe ich ab den 1.1.18 ein neues Jobangebot. Nun meine Frage:
Kann ich zum 31.12.17 kündigen oder muss ich die 3 Monatsfrist einhalten? Und was passiert mit dem Urlaub? Wird der ausgezahlt oder kann ich ihn im Dezember nehmen?
Ich habe versucht Antworten im Internet zu bekommen, aber jeder sagt etwas anderes, was mich verwirrt.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wie willst du im Dezember Urlaub nehmen, wenn du in Elternzeit bist?
Kann es sein, dass es einerseits den Hauptjob gibt samt Elternzeit bis Feb'18 und andererseits eine Beschäftigung in der Elternzeit, für die Urlaubsanspruch besteht?
Und wenn du in Elternzeit bist - berührt das nicht wiederum ein neues Arbeitsverhältnis, so dass zuvor die Elternzeit auch verkürzt werden muss im Einverständnis mit dem AG?

Ansonsten: Kündigen - im Sinne einer einseitigen Willenserklärung - kannst du nur mit K-Frist. Ob ein Aufhebungsvertrag möglich ist, bin ich nicht sicher, scheint mir aber eher zweifelhaft.
Urlaub ist auszubezahlen, sofern er nicht genommen werden kann.

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#2
 Von 
F.S.2310
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nur den Hauptjob. Die Elternzeit wird mit der Kündigung beendet. Ich möchte diese auch nicht mit in den neuen Job nehmen. Ich möchte nur noch geklärt haben, ob ich mich an die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist halten muss oder an die 3 Monatsfrist?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ob ein Aufhebungsvertrag möglich ist, bin ich nicht sicher, scheint mir aber eher zweifelhaft.

Warum zweifelhaft? Wodurch sollte die Vertragsfreiheit hier eingeschränkt sein?

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Es gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Die 3 Monate gelten nur, wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest.

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#6
 Von 
F.S.2310
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Es gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Die 3 Monate gelten nur, wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest.



Ok. Genau das wollte ich wissen. Vielen Dank. Also wenn ich zum 31.12. kündige, kann der AG das nicht ablehnen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Eine Kündigung kann der AG nicht 'ablehnen', weil es eine einseitige Willenserklärung ist, die nicht der Zustimmung bedarf. Allenfalls das Datum kann strittig sein. Ob du fristgemäß zum 31. 12 kündigen kannst, hängt ab von deinen Kündigungsfristen, die wir hier im Forum nicht kennen.

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#8
 Von 
F.S.2310
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Ok wenn er der Kündigung nicht zustimmen muss, ist alles gut. Ich hatte das nur gelesen und einige andere meinten, dass das so Ist, deswegen war ich nun etwas verunsichert. Aber ok. Danke für eure Antworten.

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