Sekretärin des Bürgermeisters läßtert über mich..

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sarmento
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sekretärin des Bürgermeisters läßtert über mich..

Hallo Zusammen,
mit dem Umzug und Kauf des ersten Eigenheims in eine kleine Gemeinde in BW sollte sich unser Leben eigentlich positiv verändern.
Anfangs waren alle scheinbar Anwohner sehr freundlich und wir fühlten uns wohl bis auf die kleine aber doch sehr unangenehme Nebensache das des Nachbars Hund permanent bellte. Dieser (Border Kollie) wurde tagsüber in eine fensterlose Kammer bzw Flur ca. 8m² eingesperrt (Situation: die Kammer grenzt an unser Fachwerkhaus/Reihenhaus).
Als hätten wir schon die Vorahnung das wenn dieser Zustand thematisiert würde, und zum Ärger führt, hielten wir Monate inne bis es einfach zuviel wurde, denn den psychische Stress des Hundes zu beenden (wir sind selbst Tierliebhaber), war uns lieber als der Frieden mit dem Nachbarn.
Mehr als freundlich, sogar mit dem Angebot das ich den Hund ausführen könnte, versuchte ich die Angelegenheit friedvoll anzusprechen. Der Nachbar zeigte sich Einsichtig im Gespräch, doch es kam Anders.
Es folgen Anfeindungen vom Ihm und anderen Nachbarn mit denen wir bis Dato gut waren, Beleidigungen bis hin dass unsere freigänger Katzen gewaltsam angegangen wurden. Man verstreute überall in der Gasse Pfeffer und drohte die Katzen (2 Stück) zu erschiessen.
Man provozierte uns von Morgens bis Abends.
Die Sanierung/Renovierung des Eigenheims führte uns bis zum Bürgermeister, bei welchem sich während der Privataudienz der Saal mit Leuten füllte die wir nichtmals zuvor gesehen hatten.
Mehrere erfundene Anschuldigungen fielen und sogar der Bürgermeister verwies den Mob darauf dass nur Vermutungen nicht ausreichen würden.
Er beendete das Treffen ohne Einigung/Schlichtung denn dies war einfach unmöglich, unser Friedensangebot wurde belächelt.
Wir passen einfach nicht in diese Strasse wurde uns sogar von Beamten der Stadt gesagt.
Natürlich konnte man sich so einiges wie bspw. Nägel in den beiden vorderen Autoreifen, Kotbeschmierungen der Fassade, Beleidigungen, Gewaltandrohungen, Morddrohungen, rassistische Beleidigungen (bin halber Protugiese, in D geboren) usw. nicht unendlich bieten lassen und suchten Schutz bei der Polizei.Leider wurde uns auch dort nur angeraten besser den Wohnort zu wechseln.
Letztenendes wurde sogar unsere Tochter (zu dieser Zeit 3 Jahre alt) gewaltvoll von den Nachbarskindern angegangen und verletzt.
Als man versuchte Sie an die Hauptstrasse zu locken mussten wir Ihr ein Verbot aussprechen mit den Kindern weiterhin zu spielen.
Dann kam es noch dicker, Thema Falschparken:
Eine Anwohnerin hatte die Politesse gerufen, weil ich versehntlich ihren Parkplatz mit einem öffentlichen verwechselte.
Als ich zu meinem Fahrzeug kam hörte ich schon mit lauter Stimme einige unangenehme Äusserungen über meine Person welche die Politesse der Anwohnerin sagte. Ich ging zur Polizei und machte eine Strafanzeige weil die Politesse Informationen unbefugt an dritte weiter gab. U.A. wurde ich als Psycho, der parkt ständig falsch, Schmarotzer und Terrorist, der die ganze Strasse Terrorisiert, bezeichnet. Vom Gefühl her konnte ich mit den Anfeindungen der Nachbarn besser umgehen, als mit der eines Beamten im öffentlichem Dienst.
Zuvor war diese Beamtin sehr höflich und freundlich zu uns doch mit dem Nachbarschaftsstreit veränderte Sie ihr Verhalten uns gegenüber. Einige Personen der Nachbarschaft haben uns gegenüber, vor dem Streit, geäußert das Sie selbst mal bei der Stadt gearbeitet oder Verwandte dort sitzen haben.
Die Anzeige gegen die Politesse verlief natürlich wegen Mangels an öffentlichem Interesse ins Leere...
Nun, wie es natürlich so ist, sprach meine Lebensgefährtin kürzlich zufällig mit einer Anwohnerin, mit einem ganz ähnlichem Background über Probleme.
Die Dame (75J alt), vermochte uns zu helfen und richtete einen Brief an den Bürgermeister, welchen Sie persöhnlich im Sektretariat des Bürgermeisters abgeben wollte.
Den Brief wollte die Sekretärin des Bürgermeisters sogar erst nicht entgegen nehmen und fing an sich abfällig über meine Person zu äußern, vom Inhalt her das gleiche was die Politesse bei der Anwohnerin (Parkplatz) lautstark durchs Dorf brüllte.
Seit diesem Vorfall denke ich sehr häufig darüber nach und mache mir Sorgen über die Zukunft meiner Familie.
Meine Freundin studiert Medizin im letztem Jahr, während des letzten Praktikums in einer ansässigen Arztpraxis hat einer der Nachbarn (der mit dem Hund) in der Praxis angerufen und hat behauptet das Sie (meine Freundin) ihm und seiner Familie gegenüber Morddrohungen und sonstige Beleidigungen geäußert haben soll. Dies wurde schriftlich an die Unversität weitergeleitet. Es gab dort unangenehme Konsequenzen für Sie.
Erst mit Nachdruck wurde von der Uni ein Schriftstück frei gegeben, welche den Umfang der Äußerungen schriftlich belegt. Derzeit läuft eine Anzeige wegen Verleumdung gegen diesen Nachbarn, denn keine der Äußerungen lässt sich belegen oder entspricht der Richtigkeit.
Unsere mittlerweile 5 jährige Tochter, wurde auch schon eingeschult weil Sie so ungern weiterhin zum Kindergarten gehen mochte, Sie hatte dort keinen Anschluss finden können. Leider sieht es derzeit in der Schule auch nicht Anders aus. Unsere Befürchtungen sind die die Sie, als Leser, jetzt evtl. auch vermuten.
Wir möchten und können derzeit nicht Wegziehen,falls dies auch Ihr Ratschlag für uns sein sollte.
Mein Hauptanliegen ist der akuelle Anlass, dass die Sekretärin des Bürgermeisters mich bei fremden Personen sehr unschön betitelt. Die Dame die den Brief dort abgegeben hat, würde auch eine Aussage machen.
Nun würde ich gern jemanden bei der Stadt anrufen lassen, der sich über mich erkundigen möchte.
Da ich mir sehr sicher bin das die Sekretärin sich auch am Telefon abfällig über mich äußern wird, würde ich sehr gerne das Gespräch aufzeichen und dem Bürgermeister präsentieren.
Die ältere Dame würde dann auch mitkommen.
Natürlich weis ich dass man ein Gespräch nicht ohne Einwilligung des Gesprächspartners aufzeichen darf, gibt es da evtl.eine Ausnahmeregelung?
Ich denke 2 Belege wären sicherlich wertvoller als nur einer.
Für jeden Hinweis der hilfreich wäre, bin ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sarmento

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

TL;DR

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sarmento
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

sehr kurze Antwort!
Wusste nicht das man nur begrenzte Wortanzahl benutzen darf, sorry!
Hoffe andere Verzeihen mir dies..
Ohne einen Auszug der Vorgeschichte, welche in Wirklichkeit noch sehr viel länger ist, war es mir schwer möglich auf das Ereignis hin zu arbeiten.
lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
Natürlich weis ich dass man ein Gespräch nicht ohne Einwilligung des Gesprächspartners aufzeichen darf, gibt es da evtl.eine Ausnahmeregelung?


Mehr hab ich nicht gelesen als die Frage. Die Antwort lautet: Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Nun würde ich gern jemanden bei der Stadt anrufen lassen, der sich über mich erkundigen möchte.


Dann mach das doch. Diese Person wäre dann Zeuge. Dafür brauchst du keine Aufzeichnung des Telefonats (die eine Straftat wäre, ebenso übrigens das heimliche Mithören eines Telefonats).

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