Ich bin Musiker und habe auf http://www.musiker-in-deiner-stadt.de andere Musiker zur Zusammenarbeit gesucht.
Für mich stellte sich die Seite als kostenlos dar.
Ich erhielt dann jedoch eine Nachricht, dass ein anderer Musiker Interesse an einer Zusammenarbeit hat.
Eine Kontaktaufnahme war jedoch nur nach Erwerb einer Mitgliedschaft zu einem nicht unerheblichen Betrag möglich.
Ich habe mich dann noch viel durch die Seite geklickt und fand sie (als jemand, der durchaus auch Webseiten mit kostenpflichtiger Mitgliedschaft kennt und benutzt) "strange".
Zufällig bin ich in Google dann auf diese Seite gestoßen:
https://princo.wordpress.com/2010/02/09/warnung-vor-www-musiker-in-deiner-stadt-de/
Es existieren noch andere Seiten dieser Art.
Ich wollte deshalb fragen, ob jemand weiß, ob hier einfach keine Gesetze greifen und man die Inhaber der Seite deshalb nicht abmahnen kann, oder ob die Geschäftstaktik dieser Webseite
legal ist.
-- Editiert Hermie123 am 06.02.2015 22:53
Seite abmahnen?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wieso solltest du sie abmahnen dürfen? Du stehst nicht im Wettbewerb zu der Webseite.
Solange die Kosten jederzeit transparent sind, wieso sollte das dann "unseriös" sein?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:<hr size=1 noshade>Ich wollte deshalb fragen, ob jemand weiß, ob hier einfach keine Gesetze greifen und man die Inhaber der Seite deshalb nicht abmahnen kann, <hr size=1 noshade>
Warum? Was soll denn Deiner Meinung nach ein Abmahngrund sein?
Da steht doch:
"Die Anmeldung ist kostenlos. Es besteht die Möglichkeit eine kostenpflichtige offizielle Mitgliedschaft zu erwerben."
Unter "Preise/Leistungen" finden sich Informationen zu eben dem Thema.
Da steht sogar "offizielle Mitgliedschaft endet automatisch nach einem Jahr", das ist eher unüblich und kundenfreundlich, denn meist verlängern sich die automatisch falls man nicht kündigt
Die Bezeichnung "DEUTSCHLANDS ZENTRALES MUSIKERREGISTER" könnte problematisch sein, denn sie suggeriert ein Alleinstellungsmerkmal.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine solche Abmahnung, die auf wettbewerbsrechtlichen Verstößen basiert, müsste aber von einem konkurrierenden Unternehmen initiiert werden. Als einfacher Kunde ist man in solchen Angelegenheiten nicht abmahnungsberechtigt.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Der normale Verbraucher kann das über den Verbraucherschutz abmahnen lassen.
Streng genommen ist auch der normale Verbraucher abmahnungsbrechtigt, nur hat er keinen Anspruch auf Kostenersatz.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
-- Editiert Harry van Sell am 08.02.2015 16:40
quote:
Die Bezeichnung "DEUTSCHLANDS ZENTRALES MUSIKERREGISTER" könnte problematisch sein, denn sie suggeriert ein Alleinstellungsmerkmal.
Sehe ich nicht so. Das ist so wie "Deutschlands berühmter Bänkelsänger" auch nicht bedeutet, daß man sich berühmt, der einzige berühmte Bänkelsänger Deutschlands zu sein.
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Man kann keine Seite abmahnen, allerhöchsten den/die Betreiber.
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@NinaONina
Es gibt einen Unterschied zwischen "zentral" und "berühmt".
"Zentral" kann man nicht steigern. Wenn was "in der Mitte" ist, dann ist es in der Mitte. Mittiger geht nicht.
"Berühmt" kann man schon steigern.
Der Punkt ist denke ich eher, dass der Wortzusatz "zentral" eine behördliche Signalwirkung hat bzw. so etwas wie ein "wir sind das alleinige und offizielle Register" bedeutet.
Vergleicht doch mal, was passieren würde, wenn sich die XYZ plötzlich "Deutschlands zentraler Internetprovider" nennen würde.
So riesige Zweckverbände wie die GEMA können sich doch auch nicht einfach "Deutschlands zentrales Musikregister" nennen.
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-- Editiert mepeisen am 09.02.2015 16:03
quote:
"Zentral" kann man nicht steigern.
"Zentral" bedeutet "von einer Institution an einer Stelle gesammelt". Es bedeutet nicht "von allen Institutionen zusammen an genau einer Stelle gesammelt und nirgends sonst".
Es können problemlos zwei Leute ein "Zentrales Register deutscher Blockflötenspieler" aufmachen, ohne daß damit eines davon eine Alleinstellung behauptet.
quote:
Der Punkt ist denke ich eher, dass der Wortzusatz "zentral" eine behördliche Signalwirkung hat bzw. so etwas wie ein "wir sind das alleinige und offizielle Register" bedeutet.
Nein, auch das ist nicht der Fall. Ansonsten kenne ich einige Leute, die sich gegen den "Alleinvertretungsanspruch" von Organisationen mit "Zentralrat der Juden/Muslime/Christen/..." wehren würden.
quote:
Vergleicht doch mal, was passieren würde, wenn sich die XYZ plötzlich "Deutschlands zentraler Internetprovider" nennen würde.
Das ist doch kein Argument. Es verschiebt nur die Frage, ob mit "Deutschlands zentraler ..." ein Alleinstellungsmerkmal behauptet wird, auf einen anderen Einzelfall.
quote:
So riesige Zweckverbände wie die GEMA können sich doch auch nicht einfach "Deutschlands zentrales Musikregister" nennen.
Dito. Auch das ist kein Argument.
Nur als kleine Anregung: Eine Firma darf durchaus mit "Deutschlands frische Milch" werben, ohne damit zu behaupten, die Milch anderer Firmen sei nicht frisch.
(Es gibt auch ein Urteil zu einem konkreten Fall, mir fällt leider nur nicht mehr der Werbespruch ein, um den es ging.)
Anders gesagt, nur weil man von sich behauptet, etwas zu sein (zentral, frisch, erfolgreich), behauptet man damit noch nicht implizit, alle anderen seien das nicht (jedenfalls nach UWG-Maßstäben und der Rechtsprechung).
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Das Wort "zentral" mit dem Wort "frisch" oder "groß" gleichzusetzen geht in meinen Augen schief. Deine Gegen-Argumente überzeugen mich nicht, rein sprachlich. Und ich denke, man wird vielleicht auch Richter finden, die mit meinem Sprachverständnis da übereinstimmen, genauso wie man vielleicht Richter findet, die mit deinem Sprachverständnis übereinstimmen.
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quote:
Das Wort "zentral" mit dem Wort "frisch" oder "groß" gleichzusetzen geht in meinen Augen schief.
Es ist keineswegs so, daß das Wort "zentral" aus irgendeinem Grunde "größeren Schutz" genießt oder eine weitergehende Behauptung darstellt als "groß" oder "gut" oder "gesund". Das ist nur dein subjektives Empfinden, aber nicht mit der Realität im Einklang.
Du hast immer noch die Assoziation zu "behördlich", das ist aber gerade nicht die objektive Beurteilung.
quote:
Deine Gegen-Argumente überzeugen mich nicht, rein sprachlich.
Deswegen wies ich ja darauf hin, wie die Rechtsprechung sowas im Rahmen einer UWG-Beurteilung sieht. Weitergehende sprachliche Nuancen sind daher unbeachtlich.
Im Bereich der UWG-Bewertung wird eben nicht davon ausgegangen, "zentral" bedeute, alle anderen seien nicht "zentral".
Im Gegenteil ist es sogar ein sehr schwaches Wort im Vergleich zu "gut", trotzdem darf man problemlos mit "Deutschlands guter Discounter" werben.
(Ich weise mal in einem etwas spannenderen Zusammenhang darauf hin, daß sich eine Website auch durchaus "Sklavenzentrale" nennen darf. )
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quote:
Du hast immer noch die Assoziation zu "behördlich", das ist aber gerade nicht die objektive Beurteilung.
Das sagst du. Der Duden erklärt das Wort "zentral" durchaus in die Richtung, wie ich es verstehe. http://www.duden.de/rechtschreibung/zentral
Sieh dir vor allem mal Bedeutung 1c und 2 an. Wenn man nun den Duden als Beweis vorlegt, dann kommt da womöglich ein Richter ins Grübeln oder nicht?
Bei juristisch/gesetzlich nicht klargestellten Wörtern muss man doch über das Sprachverständnis argumentieren oder? Und wieso sollte dann eine durchaus erlaubte Bedeutung gerade nicht als Argument taugen?
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