Sehr lange Kündigungsfist...

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rabe80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr lange Kündigungsfist...

Hallo...

ich hätte da mal eine Frage; ich möchte mich aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen jobmäßig neu umsehen. Leider weiß ich jedoch nicht genau, wie ich mit meinen Kündigungsfristen umgehen soll.

Ich bin seit 2001 in meinem jetzigen Unternehmen. Davon war ich von 2001 bis 2004 Auszubildender und wurde 2004 dann nahtlos übernommen. Das heißt, ich bin jetzt mit meiner Azubizeit 13 Jahre im Unternehmen.

Hier ein Auszug aus unserem Tarifvertrag:

Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss
von mehr als einem Jahr 6 Wochen
.
.
.
.
von mindestens 10 Jahren 5 Monate
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Zählt die Azubizeit bei den Kündigungsfristen mit?
Der Tarifvertrag steht doch über den gesetzlichen Fristen oder komme ich da - mal abgesehen von einem Aufhebungsvertrag - auch schneller raus.
Wie soll ich damit umgehen, in einem Bewerbungsgespräch meine Fristen zu erläutern - das wären im aller schlimmsten Fall ja bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (mit Azubizeit) ja nochmal drei Monate drauf, da ja immer zum Quartalsende gekündigt werden darf!?? Das wäre ja ein dreiviertel Jahr???!!!
Oder habe ich vielleicht durch die Versetzung, verbunden mit einem Arbeitsortwechsel, irgendwelche "Sonderkündigungsrechte"?

Vielen Dank für eure Antworten.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Oder habe ich vielleicht durch die Versetzung, verbunden mit einem Arbeitsortwechsel, irgendwelche "Sonderkündigungsrechte"?

Diese Sonderkündigung heißt dann Aufhebungsvertrag. In der Tat kann sich durch einen neuen Standort der Firma oder durch Versetzung zu einem entfernten Standort ergeben, dass ein AN seine Arbeitspflicht nicht erfüllen kann, jedenfalls nicht ohne Umstände; also etwa bei einem Umzug von München nach Berlin oder so. Dann wird sich eine Firma auch von langjährigen MA trennen, wenn erwünscht. - Wenn die Situation also klar ist in dem Sinn: du sollst da- oder dorthin, liegt so etwas in der Luft.

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Die Ausbildungszeit rechnet nicht mit bei der Berechnung der Kündigungsfrist.

An die Kündigungsfrist sind Sie gebunden. Ob sich der Betrieb im Hnblick auf die bevorstehende Konsolidierung auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, ist dahingestellt.


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#3
 Von 
Rabe80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten...

ich habe mich zwischenzeitlich noch einmal etwas schlau gemacht...

Die Azubizeit zählt lt. einem Gerichtsbeschluss seit 2010 doch zur Betriebszugehörigkeit dazu :-(
Was ja auf eine Art gut ist, aber im Falle einer Kündigung seitens des AN leider nicht :-(

Na mal schauen, was mein AG mir bei einer evtl. Kündigung anbietet....

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