Sehr hohe Nachzahlung bekommen

11. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb395740-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Sehr hohe Nachzahlung bekommen

[color=black][size=12px][/size][/color]Hallo Ihr,

ich habe folgendes Problem: Ich bin im Februar 2013 zu meinem Freund gezogen, habe mich aber im Januar schon dafür umgemeldet gehabt.

Da mein Freund ein Beitragskonto hatte und von der Beitragspflicht befreit war, -ich ebenfalls bis Februar 2014- dachten wir Alles sei gut, ich müsste mich dort nicht melden.

Jetzt über ein Jahr später kriegen wir ein Schreiben, sein Beitragskonto wurde zu Dez 2012 abgemeldet und ich habe ein neues Konto bekommen mit einem Rückstand von 390,00 €, welche ich jetzt bezahlen soll.

Ich dort heute angerufen, weil ich von Februar 2013 - Februar 2014 in Ausbildung war und Leistungen bezogen haben.
Am Telefon sagte die "nette" Dame nur, dass sie das rückwirkend nicht mehr geltend machen können.

Was kann ich tun? Bzw. ist es wirklich unsere Schuld, dass wir jetzt so eine "Nachzahlung" haben?
Wir dachten, einer zahlt den Beitrag für die gesamte Wohnung, und da er befreit war (ich, ja, auch), wir uns richtig verhalten.

-----------------
""

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

hattest du denn einen Antrag auf Befreiung gestellt? Automatisch ist man nämlich nicht befreit.
Und die Befreiung eines Bewohners gilt nur in manchen Fällen für seine Mitbewohner.

Hattest du keinen Antrag gestellt, so warst du auch nicht befreit und damit ist die Befreiung deines Freundes auch egal...

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Bzw. ist es wirklich unsere Schuld, dass wir jetzt so eine "Nachzahlung" haben? Ja, ist es - vermutlich haben Sie dem BS den Umzug nicht mitgeteilt und folglich lief die Beitragspflicht für die alte Wohnung weiter.
Wir dachten, einer zahlt den Beitrag für die gesamte Wohnung, und da er befreit war (ich, ja, auch), wir uns richtig verhalten. Da dachten Sie falsch - erstens erstreckt sich die Befreiung einer Person nicht auf Mitbewohner und zweitens waren Sie keineswegs befreit. Sie sind nicht befreit, wenn Sie Bafög oder BAB kriegen - Sie sind befreit, wenn der BS Ihnen das schriftlich gegeben hat. Und das geht in der Tat nur sehr ungeschränkt rückwirkend und für einen so langen Zeitraum gar nicht.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb395740-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Also wir haben nach meinem Einzug dort angerufen und gefragt, was wir tun müssen und dann hieß es dass die Wohnung ja schon ein Beitragskonto hat. Und dann hab ich wegen der Befreiung gefragt und dann hab ich gesagt, dass ich BAB beziehe und dann meinte Sie, dass wir weiterhin erstmal nichts machen müssten. Wir haben auch bis Juli 2013 gezahlt, weil mein Freund vergessen hatte seine Befreiung einzureichen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und dann hab ich wegen der Befreiung gefragt und dann hab ich gesagt, dass ich BAB beziehe und dann meinte Sie, dass wir weiterhin erstmal nichts machen müssten. <hr size=1 noshade>

Das war falsch.
Du hättest auch eine Befreiung beantragen müssen.
Für die Zeit wo du keine Befreiung hattest muss nachgezahlt werden, falls nicht dein Freund schon gezahlt hat.

quote:<hr size=1 noshade>Wir haben auch bis Juli 2013 gezahlt, weil mein Freund vergessen hatte seine Befreiung einzureichen.
<hr size=1 noshade>

Dann muss natürlich für die Zeit bis 07/2013 auch nicht nachgezahlt werden, denn da hat ja der Freund gezahlt.
Wobei sich das mit dem hier beißt:
quote:<hr size=1 noshade> sein Beitragskonto wurde zu Dez 2012 abgemeldet <hr size=1 noshade>

390€ wäre in etwa die Summe von 12/2012 bis 08/2014.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen