Scoring

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Scoring

Hallo,

ich haette da mal eine Frage. Wenn man bei einer Bank oder Sparkasse sein Girokonto kuendigt, da man das Institut wechselt, darf die bisherige Bank oder Sparkasse weiterhin Scoring-Noten festlegen? Obwohl keine Geschaeftsverbindung mehr seit ueber einem halben Jahr besteht werden weiterhin Scoring-Noten festgelegt und zwar von Monat zu Monat immer negativer. Klar - man hat ja keine Informationen mehr ueber Einkuenfte und Ausgaben und unterstellt Verlaeufe einfach.

Die Bank/Sparkasse meint, dass das nach dem BDSG rechtmaessig sei. Ist das so richtig oder kann man verlangen, dass ein Scoring ab Beendigung der Geschaeftsverbindung nicht mehr erfolgt.

Gilt das auch, wenn noch ein Sparbuch mit einem Geringstbetrag, keine 10,-- Euro, vorhanden ist?

Danke vorab fuer die Antworten.

Viele Gruesse
bernardoselva

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn man alle Verträge mit dem Institut gekündigt hat, ist die Bank mangels Vertragsgrundlage nicht berechtigt Daten über den ehemaligen Kunden an die Schufa zu übermitteln, es gibt nur eine Ausnahme: Die Bank teilt die Löschung der gemeldeten Konten der Schufa mit.

Besteht noch ein Sparbuch, muss geschaut werden, was im Sparbuchvertrag steht, wird dort eine Datenübermittlung an die Schufa erlaubt, so erfolgt diese auch rechtens.

Unabhängig davon kann man die Datenübermittlung an die Schufa gem. §§ 6 Abs. 2 , 28 Abs. 4 BDSG auch jederzeit untersagen, bzw. die Einwilligung dazu widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Bank dann ihrerseits kündigt, wobei dies bei einem Sparbuch unwahrscheinlich ist.

-- Editiert von luser2413 am 13.01.2016 03:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Geht es um die Schufa oder um ein bankinternes Scoring?

Davon abgesehen: Solange es Vertragsbeziehungen gibt (und das noch vorhandene Sparbuch ist eine), darf auch ein Scoring berechnet werden. Siehe §28b BDSG . Mehr noch: Banken sind sogar über andere Gesetze zu solchen Scorings ausdrücklich verpflichtet aufgrund der Ordnungsmäßigkeit ihrer Geldgeschäfte.

Sobald das Sparbuch gekündigt wurde, darf kein bankinternes Scoring mehr erfolgen. Erst wieder, wenn sich eine neue Geschäftsbeziehung anbahnt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ja, ja - der 28b :crazy: Den hatte ich natuerlich nicht auf meinem Zettel. Danke fuer die Info!

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.898 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen