Hallo,
ich benötige mal Rat.
Ich hatte im Jahr 2012 Probleme mit der Firma UniScore. Uniscore hat mir einen Mahnbescheid
ausgestellt, den ich auf Grund zu hoher Gebühren komplett widersprochen habe. Das Geld habe ich am Monat drauf überwiesen und denen schriftlich mitgeteilt was ich wiederspreche und ausserdem die Datenübermittlung verboten. Nach einigen Drohbriefen hatte ich dann endlich Ruhe.
Nun besitze ich seit einigen Monaten einen Account bei Scorekompas. Dort ist mir vorgestern aufgefallen dass mein Scorewert ständig sinkt (momentan 445)und eine negative Eintragung vom 6.6.2012 vorhanden ist. (Stufe 2 Gläubigermahnung. Es wurde ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt). Dieser Eintrag war auf jeden Fall vor 6 Mon. noch nicht da! Meine Schufa ist sauber und mein dortiger Score über 98%
Es kann eig nur Uniscore gemeldet haben.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Ist es Rechtens dass UniScore einen wiedersprochenen Mahnbescheid trotz meines übermittlungsverbotes meldet?
- Wann muss der Eintrag gelöscht werden?
- Wie würdet ihr weiter vorgehen?
- Wie wichtig ist der Score bei Scorekompass?
- Ist ein Autokredit in Gefahr?
Vielen dank für Hilfe
D.
Scorekompass negative Meldung von 2012
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Kann der Zugang des Widerspruchs an Infoscore nachgewiesen werden?
Ich habe den Widerspruch zur Datenübermittlung an Uniscore per Einschreiben versandt.
eine Frage stell ich mir ebenfalls noch:
- Kann mir meine Hausbank kündigen, wenn sie von dem Eintrag erfährt?
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ZitatIch habe den Widerspruch zur Datenübermittlung an Uniscore per Einschreiben versandt. :
Und der Zustellbeleg sagt was genau aus?
Zitat- Kann mir meine Hausbank kündigen, wenn sie von dem Eintrag erfährt? :
Das liegt durchaus im Bereich des möglichen.
Wenn du den Beleg hast, kannst du es sowieso vergessen. Die Post löscht alles nach 6 Monaten.
Ok misst...
Was hab ich den noch für Möglichkeiten?
Frägt die DKB überhaupt nochmal die Infoscore ab oder nur zur Kontoeröffnung?
MFG
D
Das ist alles nett, aber komplett uninteressant. Also was Nachweis des Widerspruchs anbelangt o.ä.
Die Forderung selbst war, wenn ich das aus dem anderen Thema richtig entnommen habe, aus 2009 richtig?
Aber selbst wenn die Forderung aus 2012 wäre. Das Ding ist so oder so verjährt. Oder wegen der Zahlung erledigt. Es ist egal. Das Ding gehört raus.
Ich würde der Auskunftei schreiben, dass man binnen 7 Tagen diesen Eintrag zu löschen hat, da nie tituliert und sowieso widersprochen und damit insgesamt verjährt. Und sollten sie sich weigern oder nicht binnen 7 Tagen der Eintrag gelöscht sein, würde man ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und die Löschung gerichtlich erzwingen.
Darüber hinaus würde ich so ziemlich dasselbe an die Auskunftei schicken.
Zitat:Ist es Rechtens dass UniScore einen wiedersprochenen Mahnbescheid trotz meines übermittlungsverbotes meldet?
Ich würde hier auf jeden Fall mal den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten und ein Bußgeld beantragen. Das Übermittlungsverbot natürlich erwähnen, aber meiner Meinung nach kommt es letztendlich darauf nicht an. Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid war das Wichtigste. Damit ist der Fall durch und auch klar, dass nicht gemeldet werden darf, solange nicht geklagt und tituliert wurde.
-- Editiert von mepeisen am 01.01.2017 18:23
Danke mepeisen du machst mir Mut.
Ich hoffe nur dass die DKB keine Anfrage mehr macht, sonst hab ich den nächsten Ärger.
ja, das war die Forderung aus 2009.
Ich habe gerade ein Fax losgeschickt und darum gebeten, dass das Thema endgültig gelöscht wird.
Hoffentlich klappt das.
MfG
D
Glaubt ihr, die Klagen jetzt doch und haben es deshalb gemeldet?
ZitatGlaubt ihr, die Klagen jetzt doch und haben es deshalb gemeldet? :
Die sind nicht völlig verblödet und versuchen eine verjährte Forderung per Klage titulieren zu lassen.
Zitat:ZitatGlaubt ihr, die Klagen jetzt doch und haben es deshalb gemeldet? :
Die sind nicht völlig verblödet und versuchen eine verjährte Forderung per Klage titulieren zu lassen.
Und falls doch, kann werwohl20 die mal gepflegt (auf deren Kosten) auflaufen lassen vor Gericht.
ZitatIch hoffe nur dass die DKB keine Anfrage mehr macht, sonst hab ich den nächsten Ärger. :
Sollten sich aus dem "falschen" Eintrag negative Folgen für dich ergeben, könntest du die einmeldende Firma nötigenfalls mittels eines erfahrenen Anwalts auf Schadenersatz verklagen.
Zitat:Ich habe gerade ein Fax losgeschickt und darum gebeten, dass das Thema endgültig gelöscht wird.
Ob die deiner Bitte nachkommen werden, ist unter den gegebenen Umständen fraglich. Ich hätte die mit drastischen Worten (siehe Vorschlag von mepeisen aus Antwort #6) dazu aufgefordert.
Hi,
also ich hab jetzt ein Einschreiben per Rückschein an Uniscore und Infoscore versandt. Ich habe die sofortige Löschung verlangt mit der Drohung auf Schadensersatz. Telefonisch stellte sich Infoscore quer, angeblich könnr nur Uniscore das Löschen beantragen.
Zitat:angeblich könnr nur Uniscore das Löschen beantragen.
Das ist Schwachsinn. Fehlerhafte Einträge müssen die korrigieren. Das verlangt das BDSG. Als "Kunde" einer Aukunftei hat man Anspruch auf Korrektur oder Löschung.
Wenn man so etwas schriftlich hätte, würde ich sofort Bußgeld beim Datenschutz beantragen. Denn die Aussage ist in sich Schwachsinn.
Zitat:Telefonisch stellte sich Infoscore quer, angeblich könnr nur Uniscore das Löschen beantragen.
Niemals! Wirklich niemals darf man diese Inkassobuden anrufen!
Die sind darauf trainiert, die Schuldner von vorne bis hinten zu veralbern und zu verunsichern.
Also die Sache hat sich erledigt.
Ich habe Post von Infoscore bekommen, und da stand drin, dass die Negativmeldung aus Kulanz gelöscht wurde. Allerdings steht explizit drin, dass alles Rechtlich ok war.
Vielen dank euch allen!
Zitat:Allerdings steht explizit drin, dass alles Rechtlich ok war.
Natürlich ist die Aussage Blödsinn. Das hat auch nichts mit Kulanz zu tun und die wissen das auch. Im Endeffekt ist es raus und das ist die Hauptsache. Glückwunsch.
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