Schwiegermutter stellt sich quer

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
higgins999
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwiegermutter stellt sich quer

Tut mir leid, aber ich habe keinen passenden Betreff gefunden.

Mein Schwiegervater ist im Juni vergangenen Jahres verstorben. Erbberechtigt sind seine 2. Frau (75%) und seine Tochter, also meine Frau (25%).

Meiner Frau stehen doch jetzt 25% des gesamten Vermögens (ausgenommen notwendiger Hausrat) zu. Oder beschränkt sich das auf das nun von meiner Schwiegermutter bewohnten Reihenhauses?

Leider kommt es zu keiner gütlichen Einigung, weil sich die Situation im laufe der Monate total verändert hat.

Meine Schwiegermutter hat, auch wenn sie es nicht zugibt einen neuen Lebenspartner und wir werden immer unwichtiger. Deshalb wollen wir einen Schlussstrich ziehen und uns das zustehende Erbe auszahlen lassen.

Des weiteren will die Schwiegermutter frühere Weihnachtsgeschenke usw. anrechnen. Geht das?

Sie sehen alles ist noch ein wenig verwirrend. Aber vielleicht gibt es jemand der uns weiterhelfen kann.

Erstmal Danke
higgins999

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

So pauschal wird das hier niemand beantworten können, denn es kommt ganz darauf an, ob ein Testament existiert bzw. in welchem Güterstand die Eheleute lebten.

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#2
 Von 
higgins999
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, dass Ihr uns helft.

Info:
Es gab keinen Ehevertrag und kein Testament. Meine Frau hat einen Erbschein die ihr 25% zusichern.

Wir haben Infos dass auch alles was nicht nicht unbedingt zum Leben benötigt wird, z.B. Schmuck o.ä., zum Vermögen zählt.

Noch ein paar Fragen:

Wie lange kann man den Pflichtteil einfordern. Gibt es eine Verjährungsfrist
Ist der Pflichtteil immer ein Geldwert
Wer legt den Wert fest (Haus, Schmuck usw.)
Welcher Zeitpunkt ist für den Wert maßgeblich
Können frühere Geschenke, z.B Geburtstag, gegengerechnet werden
Wie kann man verhindern dass etwas unterschlagen wird z.B. Verkauf einer Münzsammlung o.ä.
Wie fordere ich den Pflichteil ein,gibt es dafür Formulare oder zuständige
Behörden

Nochmals Danke
higgins999

-- Editiert von higgins999 am 03.01.2009 14:14

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn es kein Testament gab, dann kann ich nicht nachvollziehe, warum der Erbanteil der Schwiegermutter 75% und der Deiner Frau 25% beträgt. Eigentlich hätte die Erbaufteilung 50/50 in Bezug auf den Nachlass des Schwiegervaters erfolgen müssen. Wenn das Haus en Schwiegereltern je zur Hälfte gehört hat, dann ergeben sich dafür jetzt Eigentumsverhältnisse von 50/50

Zum Nachlass gehören neben Immobilien natürlich auch Bankguthaben und andere Vermögensgegenstände (z.B. Schmuck, Münzsammlung), aber auch Schulden. Nur der Hausrat geh als Voraus an den Ehegatten und zählt daher nicht zum aufzuteilenden Vermögen.

Da Deine Frau einen Erbschein erhalten hat und somit Erbin geworden ist kann sie keinen Pflichtteil einfordern. Der Pflichteil steht Kindern nur dann zu, wenn sie enterbt worden sind.

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#4
 Von 
higgins999
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

vielleicht ist es kein Pflichtteil. Trotzdem muss man doch den Erbteil auszahlen lassen können. So wie ich deinen Beitrag lese wäre es in dem Fall besser enterbt zu werden.

VG
higgins999

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

nein, pflichteil bedeutet nur das die erbin in diesem fall die hälfte ihres gesetzlichen erbteils erhalten würde.
sie kann also ihren vollen gesetzlichen erbanteil (100%)geltend machen, bzw sofort fordern. dafür hat sie ... 30 jahre zeit. bei einem pflichtteil wären es nur 3 jahre gewesen.

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