Schwiegereltern wollen Ehegattin raus werfen

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Maetrik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwiegereltern wollen Ehegattin raus werfen

Hallo zusammen,

kurz zur Situation.

Eheleute wollen die Scheidung, wohnen mit Kind in einem Haus auf dem Hof der Schwiegereltern. Kein Mietvertrag ! Der Schwiegervater will die Ehefrau jetzt raus werfen und hat ihr dies über whatsapp mitgeteilt und ihr 4 Wochen Frist erteilt. Da in derart kurzer Zeit weder eine Wohnung, geschweige denn ein kompletter Umzug erfolgen kann, bleibt der Ehegattin nichts anderes übrig als es darauf ankommen zu lassen. Weder Schwiegermutter noch Noch-Ehemann setzen sich für die Ehefrau ein... Verschiedene Beratungsstellen sagen, sie soll die Polizei rufen, welche die Schwiegereltern am besagten Tag belehren würden. Angemessene Frist sollen 3 Monate sein. Doch stimmt das ?? Frist läuft morgen ab.

Wir wären für jede Hilfe dankbar. Lieben Gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Meatrik,

oft wird eine Situation anders gesehen wenn man sie von der finaziellen Seite betrachtet.

Hat dei Ehefrau eigenes Einkommen? wie hoch ist dies ?

edy

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Der Schwiegervater will die Ehefrau jetzt raus werfen und hat ihr dies über whatsapp mitgeteilt und ihr 4 Wochen Frist erteilt.


Ich halte - auch ohne Mietvertrag - so eine Kündigung für nicht wirksam.Aufgrund der Tatsache, dass es per whatsapp geschieht. Nichts desto trotz sollte man versuchen dort wegzukommen. Die Stimmung ist vergiftet und es ist besser JETZT die Reissleine zu ziehen. Also: Wohnungsmarkt beobachetn, Fragen wo jemand eine Wohnung frei hat etc.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Maetrik):
kurz zur Situation.


Die Situation ist zu kurz beschrieben.

Es geht daraus nicht deutlich hervor, ob es sich um eine abgeschlossene Ehewohng handelt oder um Wohnraum innerhalb des Hofes.

Falls letzteres, reichen sogar 14 Tage aus, um einen nicht mehr geduldeten Besucher der eigenen Räumlichkeiten zu verweisen.

Falls abgeschlossene Ehewohnung, geht es allerdings so nicht.

Zitat (von Maetrik):
a in derart kurzer Zeit weder eine Wohnung, geschweige denn ein kompletter Umzug erfolgen kann,


In dem Punkt sollte man sich darüber im Klaren sein, dass dies nicht unbedingt das Problem des anderen ist.


Zitat (von Maetrik):
bleibt der Ehegattin nichts anderes übrig als es darauf ankommen zu lassen.
Sicher? Dann steht man in vier Wochen vor der Tür und muss sogar Termine abstimmen, um an die persönlichen Sachen zu kommen?

Vielleicht nicht ganz so blauäugig an die Sache herangehen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Maetrik):
Frist läuft morgen ab.


Und warum fängst du erst JETZT an dir Gedanken darüber zu machen ? Dein Mann hat sich von dir getrennt und da solltest du schon dein Leben in die eigenen Hände nehmen !

Wieso hast du keinen Anwalt konsultiert ! Du hast Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das Kind hat Anspruch auch Kindesunterhalt. Diese Beträge werden fällig, sobald du ausziehst ! Das hätte der Anwalt schriftlich mitteilen können. Ob da die Motivation dich auch das Haus zu werfen immer noch so hoch gewesen wäre ?

Im übrigen hättest du das Jugendamt einschalten können. Im HInblick auf das KInd wären sie dir bei der Wohnungsbeschaffung behilflich gewesen.

Also genau das solltest du am Montag tun. Geh zum Jugendamt. Und such dir einen Anwalt.

Wie immer das morgen ausgehen wird, irgendwann musst du aus der Wohnung ausziehen !

-- Editiert von Marcus2009 am 10.12.2017 14:43

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maetrik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für alle Antworten.

Es handelt sich um ein seperates und abschließbares Haus auf dem Hof der Schwiegereltern. Die Ehefrau hat kein eigenes Einkommen. Bisher waren sich beide Eheleute einig in allem, daher hatte man nur einen Anwalt vorgesehen. Das war naiv von ihr. Im übrigen will der Ehemann das gemeinsamame Kind neuerdings nun doch behalten... Doppeltes Leid.

Sie wollte schon längst raus aus dem Haus, doch es scheiterte daran dass sie keine Bestätigung zur Eingereichten Scheidung vorweisen konnte um beim jobcenter Unterstützung beantragen zu können. Das Problem lag auch am Ehemann, der über lange Zeit den ersten Anwaltstermin nicht bezahlte und somit der Scheidungsvorgang respektive das eigentliche Einreichen der Scheidung nicht passierte. Seiner Aussage nach, kann man die Scheidung erst einreichen sobald das Trennungsjahr vorüber ist. Dazu hört man verschiedene Aussagen wenn man sich selbst umhört. Nun wird die Scheidung jedenfalls erst im Januar eingereicht von dem Anwalt. Also kann die Ehefrau doch auch erst dann Unterstützung vom Amt beantragen, nehme ich an ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Es handelt sich um ein seperates und abschließbares Haus auf dem Hof der Schwiegereltern.

Die Ehefrau kann nicht so einfach aus der Ehewohnung geworfen werden.
Zitat:
Im übrigen will der Ehemann das gemeinsamame Kind neuerdings nun doch behalten...

Ein Kind "behält" man nicht; es ist keine Ware. Außerdem hat das nicht der Ehemann zu entscheiden.
Zitat:
Sie wollte schon längst raus aus dem Haus, doch es scheiterte daran dass sie keine Bestätigung zur Eingereichten Scheidung vorweisen konnte um beim jobcenter Unterstützung beantragen zu können.

Das sind Ausreden, außerdem ist das Quatsch.
Zitat:
Das Problem lag auch am Ehemann, der über lange Zeit den ersten Anwaltstermin nicht bezahlte und somit der Scheidungsvorgang respektive das eigentliche Einreichen der Scheidung nicht passierte.

Die Trennung/der Ausszug hat nichts damit zu tun, ob der Ehemann die Anwalt gezahlt hat oder nicht.
Zitat:
Seiner Aussage nach, kann man die Scheidung erst einreichen sobald das Trennungsjahr vorüber ist.

Richtig.
Zitat:
Dazu hört man verschiedene Aussagen wenn man sich selbst umhört.

Da muss sich nicht "umhören"; das kann man im Gesetz nachlesen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1565.html
Zitat:
Also kann die Ehefrau doch auch erst dann Unterstützung vom Amt beantragen, nehme ich an ?

Die Annahme ist falsch.


-- Editiert von cruncc1 am 10.12.2017 15:39

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Maetrik):
Das war naiv von ihr.


Offensichtlich wird diese Scheidung nicht einvernehmlich verlaufen. Deshalb sollte die Ehefrau sich schleunigst an das Jugendamt wenden und einen eigenen Anwalt nehmen.

Insbesondere muss geklärt werden, bei wem das Kind bleiben wird. Denn davon hängt es ab, wer das Kindergeld erhält und wer barunterhaltspflichtig wird. Das sollte die Ehefrau umgehend mit dem Jugendamt besprechen. Vor allem wenn das Kind klein ist und noch nicht selbst eigene Wünsche äußern kann. Wenn kein Einvernehmen zwischen den Eltern erzielt werden kann, dann wird das Familiengericht darüber entscheiden. Währed des Verfahrens wird das Jugendamt die Interessen des Kindes vertreten.

Wenn die Ehefrau das Kind zu sich nehmen möchte und dabei auch vom Jugendamt unterstützt wird, dann sollte sie sich umgehend eine eigene Wohnung suchen. Sie kann dann per Anwalt und Eilantrag Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt fordern. Außerdem kann sie die Auszahlung des Kindergelds auf ihr Konto beantragen. Wenn sie kein eigenes Einkommen hat, dann wird der Anwalt Prozesskostenhilfe bzw. Prozesskostenvorschuss vom Ehemann beantragen.

Damit sollte für die Zeit bis zur Scheidung die Finanzlage eigentlich unkritisch sein. Wenn das aber doch nicht ausreichen sollte, kann die Ehefrau immer noch ergänzend Sozialleistungen beantragen.

Ob sich die Ehefrau auf eine rasche Scheidung einlässt, sollte man sich auch überlegen. Es könnte taktisch durchaus günstiger für sie sein, wenn sie sich erst mal "querstellt". Aber das sollte sie mit ihrem Anwalt besprechen.

Also, schwing die Hufe. Ab zu Jugendamt und Anwalt !



-- Editiert von Marcus2009 am 10.12.2017 15:52

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Genau wie @ Markus staune ich ein wenig. Da lebt sie seit einem Jahr getrennt, und hat in dem Jahr nichts, wirklich gar nichts auf die Reihe bekommen, und das mit der Wohnung fällt ihr zum Zeitpunkt des Fristablaufs auf? Vielleicht mal bei "Frauen helfen Frauen" beraten lassen, die sind in den Wohnungsfragen ziemlich fit. Dann zum Wohnungsamt, dort als wohnungssuchend eintragen lassen. Dann Unterhalt gegenüber dem Göttergatten geltend machen u.s.w. Das ganze Programm durchziehen. Wie hatte sie sich denn ihre Zukunft so vorgestellt? Auch beruflich gesehen? Wie alt ist das Kind? Bei so viel Lebenstüchtigkeit ist es vielleicht ganz sinnvoll, wenn das Kind beim Vater bleibt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Die Ratschläge von @wirdwerden sind natürlich vollkommen richtig.

Zitat (von wirdwerden):
Bei so viel Lebenstüchtigkeit ...


Das ist natürlich ein wichtiger Aspekt ! Denn ich weiß ja nicht mal WER hier schreibt ! Das ist nicht unbedingt die Kindesmutter ! Und insofern hab ich schon ein bissl Sorge, wie das morgen aussehen könnte.

Im besten Fall verstreicht die "Kündigungsfrist" ohne Konsequenzen. Dann hat die Kindesmutter genügend Zeit, die hier gegebenen Ratschläge umzusetzen.

Allerdings lässt so eine "Kündigung per whatsapp" bei mir schon den Verdacht aufkeimen, dass hier bäuerlicher Intellekt im Spiel sein könnte und die Kindesmutter möglicherweise mit der Mistgabel vom Hof vertrieben werden soll. Und dann greifen alle schönen Ratschläge nicht.

Ob das so sein wird, halte ich nicht für ganz so wahrscheinlich Aber trotzdem zur Sicherheit hier noch ein paar Hinweise was in diesem schlimmsten Fall der Fälle zu tun ist:

Auf keinen Fall auf einen handgreiflichen Streit einlassen. Wenn die Kindesmutter nachhaltig aufgefordert wird zu gehen, dann sollte sie rasch die notwendigsten Sachen packen und den Hof verlassen. Aber keinesfalls OHNE das Kind ! Wenn man versucht ihr das Kind wegzunehmen, dann sollte sie sich mit Zähnen und Klauen dagegen wehren. Die Kindesmutter sollte dann umgehend zum nächstgelegenen Frauenhaus fahren. Dort wird man sie auffangen und ihr sichere Unterkunft für die nächsten Tage verschaffen. Die Leute werden die Kindesmutter zum Jugendamt begleiten und dort kann sie die Beistandschaft beantragen.

Damit sollte sich die Angelegenheit auch im schlimmsten Fall der Fälle regeln lassen. Denn auch auf dem Land gelten Recht und Gesetz.

-- Editiert von Marcus2009 am 10.12.2017 17:17

2x Hilfreiche Antwort

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