Schweigepflicht bei Reiserücktrittsversicherungsfall

22. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
uni-2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Schweigepflicht bei Reiserücktrittsversicherungsfall

Hallo,

habe ein kleines rechtliches Problem...

Wenn man Anspruch auf Erfüllung einer Reiserücktrittsversicherung stellt, muss man ein ärztliches Attest vorlegen. Soweit klar. Nun wird oft verlangt, dass detaillierte Diagnosen auf dem Attest vermerkt sein müssen.
Wie sieht es mit einer eventuellen Schweigepflicht seitens der Versicherung aus? Wenn ich den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinde und mir ein Attest ausstellen lasse, darf die Versicherung dann die Daten weitergeben?
Im Klartext: Muss ich eventuell mit späteren Folgen rechnen, wenn ich eine Diagnose an die Versicherung preisgebe? Kann meine Krankenversicherung Zugriff auf den Inhalt dieses Attests erlangen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Andi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Versicherung kann nur zahlen, wenn Sie weiß, ob die Leistungspflicht erfüllt wurde. Dafür benötigt sie das Attest.
An wen sollte sie denn die Daten weitergeben?

Wenn sich durch die Krankheit ergibt, dass du diese Urlaubstage wieder gutgeschrieben bekommst, dann brauchst du ganz normal die gelben Zettel - die Krankenkasse interessiert in diesem Moment nicht, dass du eigentlich Urlaub machen wolltest.

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