Hallo zusammen,
darf ein Gerichtsvollzieher, wenn er meinen Wohnort nicht weiß, einfach zu meinen Eltern gehen,obwohl ich seit über einem Jahr 190km weit weg wohne und dort auch gemeldet bin, meinen Eltern( zu denen ich KEINEN Kontakt mehr habe) mitteilen das ich noch eine Forderung offen hätte, sowie wie hoch die Forderung ist und wer der Gläubiger ist. Ich bin Volljährig und hab eine eigene Familie. Fällt das ganze nicht unter Datenschutz???
Kann ich gegen den Gerichtsvollzieher etwas unternehmen, es kann ja nicht sein, das er einfach zu meiner Mutter geht und der alles ausplaudert?!?!?!?
Wer weiß wem er noch so alles davon erzählt hat?
MFG
Bianca
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Schweigepflicht Gerichtsvollzieher
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Bianca!
Also meiner Information nach (ich hatte im Bekanntenkreis mal eine ähnliche Situation), darf er auf jeden Fall zu Angehörigen/alter Meldeadresse und sagen, dass er dich sucht, weil da noch eine Forderung wäre; und auch fragen ob jemand weis, wo du nun wohnst. Allerdings mit dem "wie hoch" und "bei wem" bin ich mir nicht mehr sicher, wie es war oder genau rechtlich aussieht.
LG, Tshandi
quote:
mit dem "wie hoch" und "bei wem" bin ich mir nicht mehr sicher
Da das offenbar ja nicht notwendig für die Ermittlung des Schuldners ist, würde ich denken, er hat keine Berechtigung, diese Informationen weiterzugeben.
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Hallo,
vielen dank für Eure Antworten.
Was kann ich dagegen unternehmen. Anwaltlich gibt Telefonisch keine Auskunft und bei einer Beratung würde das wieder was kosten.
LG Bianca
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Du könntest mal deinen Landesdatenschutzbeauftragten anschreiben. "Schadensersatz" wirst du vermutlich sowieso keinen bekommen, weil dir wohl kein Schaden entstanden ist.
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Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries MdB, bei der Jahresversammlung von Haus und Grund Hannover e.V. am 15. Mai 2008 in Hannover:
.. Außerdem soll dem Gerichtsvollzieher künftig erlaubt werden, auch bei Dritten Informationen über einen Schuldner einzuholen. Man muss sich also nicht mehr allein auf die Aussagen des Betroffenen verlassen. Der Gerichtsvollzieher soll auch Auskünfte einholen, wo der Schuldner beschäftigt ist, welche Konten er hat oder welche Autos bei den Kraftzeugstellen auf seinen Namen zugelassen sind...
Wenn der Gerichtsvollzieher nur dann Auskunft erhält, wenn er sagt, weshalb er den Schuldner sucht......was dann?
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quote:
Wenn der Gerichtsvollzieher nur dann Auskunft erhält, wenn er sagt, weshalb er den Schuldner sucht......was dann?
Wurde diese von Brigitte Zypries erwähnte (und durchaus sinnvolle) Möglichkeit denn schon in irgendein Gesetz integriert?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Hallo,
Der Gerichtsvollzieher unterliegt der Schweigepflicht in Bezug auf alle Umstände, die ihm im Zusammenhang mit seiner Vollstreckungstätigkeit und anderen Tätigkeiten bekannt werden. In Ausnahmefällen kann ihn ein Organ der Gerichtsvollzieherkammer von dieser Verpflichtung entbinden.
Viele Grüße
Mellia
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Wenn der Gerichtsvollzieher nur dann Auskunft erhält, wenn er sagt, weshalb er den Schuldner sucht
Entweder führt das Gesetz eine Auskunftspflicht der betreffenden Stellen ein oder es erlaubt dem GV die Weitergabe solcher Informationen explizit oder der schöne Plan von Frau Zypries hat keine Rechtsgrundlage.
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Möglicherweise hat der GV einen Haftbefehl vorgezeigt, wer weiß? Wie soll er seine Schäfchen sonst finden?
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