Schwarzfahren wegen Wechselgeld

31. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Max Czollek
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwarzfahren wegen Wechselgeld

Es geht mir um ein Problem, vor welches ich letzten Freitag in der Straßenbahn gestellt wurde. Ich selbst bin Inhaber einer Monatskarte hatte aber Besuch von einer Freundin aus Mainz
. Wir stiegen in die Bahn mit der direkten Intention einen Fahrschein zu lösen. nun bin ich immer mit der U-Bahn unterwegs und habe ja wie gesagt ein Schülerticket. In der U-Bahn kann man immer mit einem Geldschein bezahlen. Der Automat konnte also keinen Geldschein nehmen und die umstehenden Fahrgäste hatten kein Wechselgeld und so fassten wir den Entschluss die nächste Station auszusteigen um das Geld zu wechseln. Als die Bahn angefahren war kamen, wie es dann halt so kommt wenn man Pech hat, Kontrolleure. Es war für mich keine Frage, dass sie dieses Problem verstehen würden, eventuell Kleingeld hätten womit wir meiner Freundin eine Karte kaufen könnten. Das war nicht der Fall. Die Kontrolleure teilten uns grob mit, dass sie uns sowieso aufschreiben müssten und verschwanden nach der nächsten Station. Wir stiegen auch aus, denn wir hatten noch immer kein Kleingeld.
Ein Anruf bei der Hotline der BVG brachte uns nun wirklich nicht weiter, weil der Herr am Telefon nach einer Nachfrage, die sich auf das Bußgeld bezog einfach auflegte mit den Worten: "Die 40 Euro müssen sie bezahlen". Eine Frechheit, meiner Meinung nach.
Natürlich haben wir das Tagesticket aufgehoben, welches wir uns dann am U-Bahnhof gekauft haben (nach dieser Aktion sind wir den Weg gelaufen, fahren wollten wir nun nicht mehr.).
Ich bin bereit die 7 Euro für das Nachzeigen einer Fahrkarte zu bezahlen, auch wenn das schon ein Kompromiss ist, denn ich sehe nicht, was wir falsch gemacht haben. Wie soll ein Besucher aus einer fremden Stadt so etwas ahnen? Vor allem wenn alle anderen Automaten auch Scheine nehmen? Als wir das Problem realisierten hatten sich die Bahntüren geschlossen und die Kontrolleure kamen vor der nächsten Station.
Eine Strafe von 40 Euro ist zum einen außerhalb unserer finanziellen Grenzen und zum anderen ist das die Strafe für das Schwarzfahren, so es nicht „aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat“ (§9 Erhöhtes Beförderungsentgeld, Teil A, Beförderungsbedingungen). Kein passendes Kleingeld und mangelnde Hinweise darauf sowie die daraus resultierende Unfähigkeit zum Fahrkartenkauf oder Ausstieg sind Gründe, die wir nicht vertreten können.
Wenn es nur ein Fünkchen Realitätssinn und einen kleinen Blick vom Gesetz gibt, dann sollte die BVG das doch verstehen, oder?

Dabei benötige ich dringend einige Hinweise über meine Rechtslage.

Vielen Dank
Max Czollek

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15 Antworten
#1
 Von 
Sunbee 1
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@max czollek
kannst du mir bitte sagen in welcher u bahn linie es fahrkartenautomaten in der u bahn gibt? das stimmt so nicht!
richtig ist, dass sich fahrkartenautomaten in den bahnhöfen befinden. richtig auch, dass in den trams automaten sind. nun weißt du, als offensichtlich berliner ( wie auch viele, die vor den automaten der dbag verzweifeln), dass die fahrkartenautomaten meist KEINE scheine annehmen.klar ist da die bvg gefragt, ihre automaten so zu rüsten, dass sie das tun, was sie angeblich können.ICH glaub dir deine schilderung, aber hier greift §9 der bvg beförd.bedingung. wenn ihr zum zahlen der strafe zum kleistpark ( oder woanders) geht, schildere das noch mal, zeig die tageskarte, wenn der schaltermensch n guten tag hat, zahlt ihr 5 euronen, ansonsten habt ihr keine chance.
wir haben es versucht. der fall: besucher aus gabun, kommt laut busticket aus paris um 8.50h in berlin an. steigt in s bahn, mit gelöstem fahrausweis, gestempelt. kontrolle, kontrolleur ob der hautfarbe extremst unfreundlich( spruch wiederhol ich hier nicht). stempel ist 6.30h...also abgelaufen. gast in berlin spricht nur französisch, kapiert nicht was los ist. zeigt busticket aus paris, reisepass, andere fahrgäste setzen sich für ihn ein. half alles nix, ihn haben sie sogar mitgenommen, könnt ja n asylbetrüger sein...
als uns der brief wegen der strafe ins haus flatterte, stand drauf, das er um 6.30h ohne fahrkarte...wir nen brief geschrieben mit dem hinweis noch mal auf die sachlage, auch dass der mann niemals um 6.30h in berlin sein konnte. kopie seiner fahrkarte, flugticket aus gabun, dass er auch aus paris nicht früher hätte abfahren können, weil flug aus afrika.....nix...
bvg hat immer recht, wenn die sagen, das war 6.30h war es 6.30h. fertig. stempelautomaten mit der falschen uhrzeit gibt es nich! was ich dir sagen will, zahl und gut.
der fahrgast, egal ob er kleingeld hat oder der sprache nicht mächtig ist ( und das in einer millionenstadt, nicht mal mehrsprachige hinweise an automaten)ist verantwortlich für das erwerben einer gültigen fahrkarte....
aber das ist eben: berlin und ihre bvg
sunbee

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#2
 Von 
Miad
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)

yeah, **** bvg

übrigens: straßenbahn heißt jetzt Metrotram ... und wir sind (immernoch) arm dran!

m.

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#3
 Von 
lilicat
Status: Lehrling (1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@Miad: jenau die tram,eh metro, das ist aber eigentlich keine u-bahn...und ohne mir den wahnsinnig langen Beitrag durchzulesen,darf ich mitteilen das man als Passagier der BVG für Kleingeld zu sorgen hat.

Das steht so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Teil des Beförderungs Vertrages sind.

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@miad
sorry, hast natürlich recht: metrobus, metrotram, metro ersatzverkehr...lol

@lilicat
genau, das is ne o bahn...lol
grüße von ersatzverkehr genervter
sunbee

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#5
 Von 
Max Czollek
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten

Ja, ich meine natürlich die Fahrkartenautomaten auf dem bahnsteig der U Bahnhöfe. Die nehmen Scheine. Die in der Straßenbahn nicht.
Der geschilderte Fall mit den Freunden aus Paris bestätigt mir nur, was ich ohnehin schon weiß. Dieses System hat mit nichten was mit Gerechtigkeit zu tun. Wir leben in einer (das Wort ist vielleicht krass aber wenn man darüber nachdenkt zutreffend) menschenfeindlichen und realitätsfernen Bürokratie. So werde ich es versuchen und dann wieder in meine alte Haltung der sturen Koexistenz zurückkehren. Alles andere kostet zu viel Energie (Ich will ja nicht wie die Romanfigur im "Prozeß" von Kafka enden )

Gruß
Max

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@max czollek
aber aber, is doch menschlich wenn ne automatenstimme in der notrufsäule sagt..einen moment bitte...einen moment bitte...einen mom....
..und wenn du das nächste mal 2,10 euronen aufn tresen eines busfahrers legst, der dich blöd anlabert: "wat wolln se denn?" sachste: ne currywurst und ne pommes rot weiß....da lachen dann die andren fahrgäste und jut is...



sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 31.10.2005 22:27:29

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#7
 Von 
Miad
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)

ich finde ja auch dass vieles besser sein könnte, aber wegen so einer lapalie gleich die flinte ins korn werfen???

menschfeindliche und realitätsferne bürokratie ???

warum regst du dich nciht über sachen auf die es wert sind?

m.

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#8
 Von 
Max Czollek
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau das denke ich auch:
Es ist es nciht wert Energie darauf zu verschwenden. Darum also nicht die Flinte ins Korn sondern raus aus dem Kornfeld.
M.C.

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#9
 Von 
JuR
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Czollek,

Ihrem Sachverhalt sind keine Angaben entnehmbar, die auf eine Widerrechtlichkeit der Erhebung der erhöhten Beförderungsgebühren schließen lassen. Dieses aus den Gründen, dass Sie die Dienste des BVG in Anspruch genommen haben, ohne eine gültige Fahrkarte besessen zu haben. Da in Berlin keine Fahrkartenautomaten in den jeweiligen U-Bahn Zügen vorhanden sind, ist Ihre Schilderung unglaubwürdig. Sie hätten hingegen eine Fahrkarte am jeweiligen Bahnhof kaufen müssen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#10
 Von 
wastl
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. etwas anderes gilt nur, wenn am Abfahrbahnhof alle Automaten defekt sind und dort demzufolge kein Fahrschein gekauft werden kann. Dann kann man bis zum nächsten Bahnhof fahren und dort den Fahrschein kaufen. Aber sich allein auf fehlendes Kleingeld zu berufen nutzt nichts. Wäre es so, wären Schwarzfahrer gut beraten, ihr Kleingeld zu Hause zu lassen.

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#11
 Von 
Rexonia
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)

Grad gestern wäre ich auch fast ohne Ticket und somit schwarz gefahren. Der Automat am Bahnhof in Essen wollte meinen 20 Euro Schein nicht haben. Liegt der fällige Betrag unter 10 Euro so kann nur mit Kleingeld oder Scheinen im Wert von 5 Euro und 10 Euro gezahlt werden. Woher sollte ich das in Gottes nahmen wissen. Wird tatsächlich von mir erwartet, dass ich die unterschiedlichen Regeln der Bundesbahn, die Regionalbahn, der verschiedenen Stadtbahnen und sogar noch die Unterschiede im Bahnhfosverkauf und Z***erkauf kenne.
Ich kann im i-Net leider nichts finden, aber ich gehe eigentlich davon aus, dass der Verkäufer verpflichtet ist bestimmte Geldbeträge anzunhemen und entsprechendes Wechselgeld raus zu geben. Ich habe mal - sehr lange ist es her - gelernt, dass ein Verkäufer 1000 Euro (damals noch DM) nicht in 1 Cent(Pfennig)-Münzen annhemen muss. Eine 20 Euro Schein als Zahlungsmittel für eine Verbindlichkeit in Höhe von 8,45 Euro, sollte doch zumutbar sein. Soweit ich gelernt habe - lange ist es her - ist der Automat so etwas ähnliches wie mein Vertragspartner und unterliegt rechtlich ähnlichen Verpflichtungen wie reale Menschen, die Vertäge abschließen. Meine Frage also: Ist es rechtlich OK wenn der Automat mehr oder weniger willkürlich nur bestimmte Scheine oder gar nur Geldmünzen annimmt?
Kann es ausserdem sein, dass ich tatsächlich auf Vertragsbedingungen verwiesen werden kann, die ich niemals zu Gesicht bebommen geschweige denn abgenickt habe? Wozu haben wir ein Kaufvertragsrecht wenn Großorganisa-tionen wie die Bahn willkürlich und tatsächlich menschenverachtend davon abweichen. Ich finde die Tatsache, dass ich an einem dusteren Bahnhof wie Essen - befindet sich im Bau - herumgeistern muss und nach Wechselgeld suchen muss unzumutbar. Die freundliche Angestellte der Bahn-Info hatte selbstverständlich kein Geld. Private Geschäfte waren draussen und recht weit weg. Spät abends sind sie zudem geschlossen. Für alte Menschen mit viel Gepäck eine echte und mitunter unüberwindbare Hürde. Ich hatte eine EC Karte und konnte damit zahlen. Ich finde aber keiner kann von mir erwarten, dass ich mit einer solchen Karte zahle und schließlich hat nicht jeder eine solche Karte. Solange ich GELD einen gesunden Körper und Verstand und eine freundliche Art habe Menschen zu fragen, die dann zufällig helfen können und wollen, komme ich mit 95%tiger Wahrscheinlichkeit irgendwie nach Hause. Da ich z.B. gestern teuer gekleidet war, wurde mir besonders gern geholfen. Aber nicht alle Menschen haben Geld ... und ich finde unsere Gesellschaft kann nicht so tun als bestünden wir nur aus wohlhabenden, wohlgekleideten Alleskönnern. Ich tue mir schon heute leid, denn auch ich werde irgendwann mal alt sein und dann vielleicht nicht mehr in der Lage sein, auf all diese Unwegsamkeiten und technischen Herausforderungen so zu reagieren, dass ich in angemessener Zeit das erreichen kann, was ich erreichen muss oder will. "Bleib doch Zuhaus Alte!"

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#12
 Von 
Tonitronic
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Ich finde aber keiner kann von mir erwarten, dass ich mit einer solchen Karte zahle

Umgekehrt: wenn du die Möglichkeit hast, damit zu zahlen, das aber verweigerst, warum sollte man deinem persönlichen Spleen huldigen, wenn du keine Lust hast, einer Zahlungsverpflichtung nachzukommen?

Allgemeine Überlegungen schön und gut, die "Ehrenhaftigkeit" deiner Ausführungen leidet aber, wenn es den Eindruck macht, du wolltest sie nur zur Rechtfertigung deiner abstrusen Rechtsansichten (nämlich, daß du einer Zahlungsverpflichtung nur dann nachkommen zu müssen meinst, wenn sie in der von dir präferierten Art und Weise möglich ist) mißbrauchen.

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#13
 Von 
kauzkauz
Status: Beginner (58 Beiträge, 5x hilfreich)

@Miad

seit wann heisst Strassenbahn jetzt Metrotram...für mich ist es immer noch die Strassebahn. Übrigens gibt es auch Obusse....Oberleitungsbusse...und die fahren mit Strom! Das gibts nur zweimal in Deutschland.... Hehe!

-- Editiert am 27.06.2009 01:48

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#14
 Von 
Stefan 5
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Habe ich richtig verstanden. Diese Schilderung ist also falsch:

Wir stiegen in die Bahn mit der direkten Intention einen Fahrschein zu lösen. nun bin ich immer mit der U-Bahn unterwegs und habe ja wie gesagt ein Schülerticket. In der U-Bahn kann man immer mit einem Geldschein bezahlen. Der Automat konnte also keinen Geldschein nehmen und die umstehenden Fahrgäste hatten kein Wechselgeld und so fassten wir den Entschluss die nächste Station auszusteigen um das Geld zu wechseln.

Richtig ist vielmehr:
Wir betraten den Bahnsteig mit der direkten Intention einen Fahrschein zu lösen. (...) Auf dem Bahnsteig kann man immer (oder üblicherweise?) mit einem Geldschein bezahlen. Der Automat nahm aber keinen Geldschein an und die umstehenden Fahrgäste hatten kein Wechselgeld und so fassten wir den Entschluss trotzdem ohne Fahrschein einzusteigen um an der nächsten Station auszusteigen um das Geld zu wechseln und dort einen Fahrschein zu lösen .

Im ursprünglich geschilderten Ausgangsfall wäre die Erhebung natürlich nicht rechtens.
Sollte es sich aber wie im zweiten Fall zugetragen haben sind die EUR 40,-- natürlich zu zahlen. Ihre Freundin ist sogar vorsätzlich und nicht nur fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis eingestiegen.

Hier zeigt sich, wie wichtig ein korrekt geschilderter Sachverhalt ist.

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#15
 Von 
guest123-2345
Status: Praktikant (867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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