Schwarzfahren ... ja in wieviel Fällen?

25. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
nordcupp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren ... ja in wieviel Fällen?

Guten Tag ich bekam ein Schreiben zu einem Ermittlungsverfahren, in dem mir vorgeworfen wurde 3x schwarz gefahren zu sein. Ich konnte anhand meines Verbundpasses nachweisen das ich in einem dieser Fälle einen gültigen Fahrausweis hatte, der aufgrund von einem Verwaltungsfehler eine falsche Nummer abgedruckt hatte. (Hier kann man einen Betrug vermuten, welcher aber widerlegt ist.) Die Staatsanwaltschaft schickte mir dann einen Strafbefehl über 1000€ in dem nach wie vor von 3 Straftaten anstatt 2 Taten ausgegangen wurde. In einem der 2 verbleibenden Fälle hatte ich eine Fahrkarte die auch gestempelt war, allerdings gab es einen Irrtum bei den Zonen. Es gab also nur einen isolierten Fall ohne Fahrkarte. Dieses war eine Kurzstrecke von 1,30€ für die ich kein passendes Kleingeld hatte und nur einen 50€ Schein den der Automat nicht nehmen wollte.
Kann mir jemand erklären, wieso ich auch nachdem ich zumindest einen der Fälle komplett widerlegen konnte (und da mache ich mir nichts vor!) Die Staatsanwaltschaft immernoch von 3 Fällen ausgeht?

ich ging zunächst davon aus, dass die Polizei mein Schreiben nicht weitergeleitet hatte. Habe aber prompt eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft eingingen.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Brauche ich für den Beweis der Unschuld in mindestens einem der Fälle (auch die anderen beiden sind meiner Ansicht nach anfechtbar da eine gestempelte Fahrkarte auch wenn die Zone falsch ist kaum ein Beweis für die Vorsätzlichkeit ist) noch mehr Beweise wie einer schriftlichen Bestätigung der Bahngeselleschaft, dass ich einen entsprechenden Vertrag habe?

Ich bin nicht vorbestraft.

Ich habe der Staatsanwaltschaft geschrieben und diese sehen mein Verhalten nun als Einspruch. Sollte ich die 1000€ nicht innerhalb einer Woche akzeptieren gibt es eine Hauptverhandlung zu der ich aber keine neuen Beweise vorlegen kann.
(Oder ich hole mir neue von der Bahngesellschaft) die Zahlungsaufforderungen mit der Beanstandung in den anderen beiden Fällen habe ich noch. Alle Zahlungsaufforderungen wurden damals direkt beglichen.
In dem Schreiben steht, dass ein StGB Paragraf zur Anwendung kommt, der davon ausgeht, dass 3 Straftaten erfüllt wurden...

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9 Antworten
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#1
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo nordcupp,

Vorneweg: Ich kenne mich im Ablauf bei einem Strafbefehl nicht aus. Das ist jetzt einfach nur meine Meinung zu dem Thema.

An deiner Stelle würde ich die Staatsanwaltschaft eben entsprechend mit deinen Fragen konfrontieren bzw. um Stellungnahme biten, weshalb deine vorgebrachten Beweise nicht in den Strafbefehl eingeflossen sind / dieser angepasst wurde. Im Zweifel musst du, wenn du mit dem Strafbefehl nicht einverstanden bist, widersprechen und darauf in der Hauptverhandlung vor Gericht deine Beweise vorbringen.

Viele Grüße,
Neoner

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#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
An deiner Stelle würde ich die Staatsanwaltschaft eben entsprechend mit deinen Fragen konfrontieren bzw. um Stellungnahme biten, weshalb deine vorgebrachten Beweise nicht in den Strafbefehl eingeflossen sind / dieser angepasst wurde.
Das würde ich nicht machen, denn zumindest in Deutschland ist jetzt vorrangig das Gericht zuständig. Die Staatsanwaltschaft könnte hier zwar helfen, danach sieht es aber offensichtlich nicht aus. Also würde ich hier entweder fristgerecht den Einspruch erheben, eventuell nur die Tagessatzhöhe angreifen oder mich einfach mit dem Urteil abfinden.
Vielleicht sollte aber zunächst klargestellt werden, ob das wirklich ein Strafbefehl ist und ob das wirklich in Deutschland spielt


Zitat:
auch die anderen beiden sind meiner Ansicht nach anfechtbar da eine gestempelte Fahrkarte auch wenn die Zone falsch ist kaum ein Beweis für die Vorsätzlichkeit ist
Sehe ich anders. Die Vorsätzlichkeit kann man erstmal immer großzügig unterstellen und muss sie nicht nachweisen. Im Zweifelsfall wird diese Frage in einer Hauptverhandlung zur Sprache gebracht und dabei verschafft sich der Richter einen Eindruck von der Gesamtlage. Dann beurteilt dieser aus freier Überzeugung heraus, ob Sie Vorsatz hatten oder einem Irrtum unterlagen. Was der Richter dann feststellt, ist bewiesen. Wie wahrscheinlich es ist, dass der Richter sich dieser oder jener Auffassung anschließt, kann hier niemand beurteilen, da hier niemand alle Details kennt, die der Richter aber kennen wird.
Auf einen ersten flüchtigen Blick hat der Richter sich offenbar für Vorsatz entscheiden. Denn der Strafbefehl kommt vom Amtsgericht, nicht von der Staatsanwaltschaft. Gegebenenfalls sollten Sie prüfen, ob das wirklich ein Strafbefehl oder doch nur eine Einstellung mit Geldauflage ist. Ist es ein Strafbefehl, wäre noch interessant, wie die 1000€ sich zusammensetzen. Ich schreibe bewusst von flüchtigem Blick, weil Geruchten zufolge eine Akte nicht immer auf Herz und Nieren geprüft wird, bevor ein Steafbefehl ergeht. Wie es bei Ihnen war, kan meiner wissen.
Für diese Zone hatten Sie nunmal kein GÜLTIGES Ticket. Die Stempelung für die andere Zone ist unwichtig. Diese deutet lediglich darauf hin, dass es hier einen Irrtum gab. Etwa wenn Sie von dieser Stempelung gar nichts hatten oder wenn diese auch noch teurer war. Nur wenn Sie durch die falsche Stempelung etwa Kosten gespart hätten (was ich vermute), dann klingt das mit dem "Irrtum" in den Ohren mancher Richter vielleicht nur nach einer Schutzbehauptung.

Aber das betrifft nur einen Fall. In dem anderen Fall hatten Sie kein gültiges Ticket. Das Automaten keine 50er für ein 1€-Ticket nehmen, ist gemeinhin bekannt. Tatsächlich kommt dem Mitführen eines zu hohen Scheins dann schnell der Verdacht einer Alibifunktion zu.
Wie sind Sie dann im weiteren verfahren? Haben Sie Passanten um das Wechseln des 50er gebeten? Die Bahn schreibt vor, dass in solchen Fällen unverzüglich (!) das Zugpersonal aufgesucht werden und dort eine Karte gekauft werden muss. Warum ging das hier schief? Da Sie auf einer Kurzstrecke "erwischt" worden sind, war anscheinend sofort Personal zur Stelle. Oder haben die sich geweigert, im Zug eine Karte zu verkaufen, obwohl Sie unverzüglich und aus eigener Initiative das Personal aufgesucht haben? Zumindest hat doch jede Bahn und jeder Bus einen Fahrer.

Den dritten Fall kann ich mir nicht erklären. Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft dennoch einen Betrugsversuch gesehen und sich nicht überzeugen lassen, dass das alles unverschuldet geschehen ist. Vielleicht haben die auch einfach nur einen Fehler gemacht, kann immer mal passieren.

Der Einspruch muss beim Gericht eingelegt werden, zumindest meinen Kentnissen nach. So sollte es auch auf dem Strafbefehl stehen. Und dann können natürlich neue Beweise vorgelegt werden.

Irgendwie kommt mir Ihre Geschichte seltsam vor. Das alles spielt in Deutschland?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wenn bereits ein Strafbefehl in der Welt ist, dann ist das Verfahren bereits beim Gericht. Das ist dann Herr des Verfahrens. Man sollte sich grundsätzlich mit demjenigen auseinandersetzen, der zuständig ist. Und wenn man sich gegen einen Strafbefehl wendet, dann ist die übliche Folge eine Gerichtsverhandlung. In der kann man dann alles vortragen und belegen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nordcupp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das spielt in Deutschland. Stuttgart um genau zu sein.
1. Fall ja: Ich muss zum Arzt stehe vor einer Knorpeltransplantation im Fußgelenk, darf den Termin nicht verpassen, da sonst ca. 2 Wochen Wartezeit. Komme gerade so pünktlich zur Bahn. 50er rausgehot, Pech gehabt. Eingestiegen.
ich hab mich noch nichtmal hingesetzt da kam die Kontrolle. Hätte ich ernsthaft auf den Zugführerknopf drücken können um eine Fahrkarte zu kaufen??? Halte ich für unrealistisch.
2. Fall: Ich werde am 3. Tag meiner Probezeit bei Daimler unbegründet gefeuert. (1Zone von mir entfernt) Muss aber zur Zeitarbeitsfirma um mich abzumelden. (2 Zonen von zu Hause entfernt) Da das neue Ziel für mich ungewohnt war, (es gibt sonst kein Ziel mit 1Zone entfernung für mich) Hatte ich an dem Tag beide (meist sogar 3 oder 4) 4er Tickets dabei. 4er Tickets weil ich davor lange arbeitslos war. (Übergang Studienabbruch zu Arbeitnehmer ->zum Glück verdiene ich jetzt ganz gut.)
Auf dieser Heimfahrt habe ich in dieser bedrückenden Situation einfach wie gewohnt mein 4er Ticket gestempelt ohne es zu prüfen, da ja sonst immer 2Zonen Tickets drin sind.
Als die Kontrolle kam war das Ticket noch gültig. Die Kontrolleurin versteckte sich 10Min lang hinter mir und wollte dann nochmal das Ticket sehen.

3. Fall: Ich hab endlich einen gescheiten Job und hole mir ein Jahresticket. (In den 6 Monaten davor Monatstickets da bereits auf 7€ Brutto Vollzeitbeschäftigt.) Bei diesem Wechsel wird mir ein neuer Verbundspass geschickt die dazugehörige Wertmarke jedoch auf den alten ausgestellt. (Was zu einem ungültigen Ausweis führt.) Den alten Verbundspass schmeiße ich weg.
Bei der Kontrolle (gleiche Kontrolleurin wie im 2. Fall) schaut sie sich genau die Nummern an und stellt fest, dass das Ticket ungültig ist.

Ich rufe bei der Bahn an und verlange einen Sachbearbeiter zu dem jedoch nicht durchgestellt wird. Ich musste also persönlich hin. Der Ausweis wurde vor Ort korriegiert.

Jetzt fängt der Spaß erst an:
3 Wochen später Post vom Forderungsmanagement 45€ 40 + 5€ Mahngebühr.
Nach Klärung 12€ (7€ Bearbeitungsgebühr + 5 Mahngebühr) = Annerkennung des Ausweises.
Zähneknirschend da keine Rechtsschutzversicherung bezahlt.
2 Tage später Post vom Polizeipräsidium: Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen

Verbundspass mit im Vorausbezahlter Jahreskarte und Einzelfahrkarten im Wert von ca 500€ fotografiert
und als Beweismittel eingereicht.

3 Monate später: Amtsgericht: angeblicher Schaden 6,70€ Strafmaß: 1000€ 20Tagessätze á 50€
oder 20 Tage Haft.

Nochmals Polizei angefragt diese Bestätigt: Beweismittel eingegangen und weitergeleitet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Nochmals Polizei angefragt diese Bestätigt: Beweismittel eingegangen und weitergeleitet. Ja und? Es wurde Ihnen jetzt von verschiedenen Kollegen mitgeteilt, daß ein Einspruch gegen den Strafbefehl (und zwar beim Gericht und nicht bei der Staatsanwaltschaft) das Mittel der Wahl wäre. Jetzt müssen Sie uns nur noch verraten, ob Sie das auch machen werden (und ggf. den Ausgang mitteilen - das wäre nett).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
1. Fall ja: Ich muss zum Arzt stehe vor einer Knorpeltransplantation im Fußgelenk, darf den Termin nicht verpassen, da sonst ca. 2 Wochen Wartezeit. Komme gerade so pünktlich zur Bahn. 50er rausgehot, Pech gehabt. Eingestiegen.

Hm. In Stuttgart kann man doch an allen Automaten auch mit Karte bezahlen. Auch Kleinstbeträge, und sogar mit Kreditkarte. Das weiß man wahrscheinlich auch bei Gericht.

Trotzdem sieht es ja in der Tat so aus, als ob die von Ihnen eingebrachten Entlastungs"beweise" entweder gar nicht angekommen sind, oder ignoriert wurden. (Das Wort Beweise deshalb in Gänsefüßchen, weil Sie ja nicht beweisen können, dass Sie zum Kontrollzeitpunkt ein gültiges Ticket hatten, sondern "nur" glaubhaft machen können, dass der Vorsatz fehlte.)

Zitat:
Ich habe der Staatsanwaltschaft geschrieben und diese sehen mein Verhalten nun als Einspruch. Sollte ich die 1000€ nicht innerhalb einer Woche akzeptieren gibt es eine Hauptverhandlung zu der ich aber keine neuen Beweise vorlegen kann.

Aber Sie können das was Sie bisher vorgelegt haben, nochmal im Original(!) vorlegen und Sie haben die Möglichkeit, dem Richter alles nochmal persönlich zu erklären. Manchmal kann man entlastende Anspekte mündlich einfach besser und verständlicher rüberbringen, als durch die wortlose Übersendung von Unterlagen.

Ich würde es auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen und da das erzählen was Sie hier geschrieben haben - in verständlichen Worten und durch Originalunterlagen belegt.

Wenn Sie das überzeugend rüberbringen, sehe ich Ihre Chancen nicht als soo schlecht an.
Und wenn es ganz schlecht läuft, kann man den Einspruch auch noch während der Verhandlung zurück nehmen.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
daß ein Einspruch gegen den Strafbefehl (und zwar beim Gericht und nicht bei der Staatsanwaltschaft) das Mittel der Wahl wäre. Jetzt müssen Sie uns nur noch verraten, ob Sie das auch machen werden


sein Schreiben wurde ja offenbar bereits als Einspruch gewertet.

Zitat:
Ich habe der Staatsanwaltschaft geschrieben und diese sehen mein Verhalten nun als Einspruch. Sollte ich die 1000€ nicht innerhalb einer Woche akzeptieren gibt es eine Hauptverhandlung...


wobei man aber sicherheitshalber trotzdem noch mal einen Einspruch ans Gericht senden kann, denn wenn die StA ihn nicht rechtzeitig ans Gericht weiterleitet (den ersten "Einspruch"), gilt er als verspätet, wenn ich die Rechtsprechung dazu richtig im Kopf habe.


Zitat:
Zumindest hat doch jede Bahn und jeder Bus einen Fahrer.


Ja, es gibt (wobei das regional sehr unterschiedlich ist) aber auch Züge in denen die Fahrer keine Karten verkaufen und teilw. auch nicht für die Fahrgäste ansprechbar sind, da sie in einem abgeschotteten Triebkopf sitzen. Dort gibt es in der Tat keine Möglichkeit während der Fahrt eine Karte zu kaufen. Wenn man das weiß und trotzdem einsteigt, hat man natürlich dennoch ein Problem im Falle des Falles.

Selbst in den Metronomzügen bei uns in Norddeutschland kann man keine Kurzstreckentickets (Verbundverkehr, bedeutet bei uns bis ca. 50 KM Radius) mehr kaufen, obwohl dort Zugbegleiter mitfahren, die auch diese Umhängeterminals dabei haben und auch Langstreckentickets verkaufen. Ich war bisher zumindest davon ausgegangen, dass die -ausnahmsweise- noch Kurzstrecke verkaufen, wenn der Automat am Bahnhof defekt ist, aber wie ich neul. feststellen konnte, selbst dann nicht. Er wußte, dass der Automat an meinen Zusteigebahnhof defekt ist, wollte/konnte mir aber keine Karte verkaufen wie er sagte. Fazit: Ich durfte umsonst mitfahren :)


@nordcupp

Erhalten Sie den Einspruch aufrecht und gehen Sie in die Hauptverhandlung (würde ich jedenfalls an Ihrer Stelle machen). Kann sein, dass es dort billiger wird, wenn das alles so stimmt, wie sie erzählen und auch dem Richter so rüberbringen können. Evtl. wird sogar gegen Auflage eingestellt. Rein theo. könnte es zwar auch teurer werden, aber der Strafbefehl geht ja schon vom worst case aus, so dass das nicht zu erwarten ist.

Wie ist denn ihr derzeitiges Nettoeinkommen? 1.500 € oder mehr? Wenn weniger, lohnt sich ein Einspruch schon alleine wegen der Tagessatzhöhe von 50,00 €.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.11.2015 01:16

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.11.2015 01:19

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zwei Leute - Ein Gedanke.
Und das um die Uhrzeit ...

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

:cheers:

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