Schwarzfahren - Paragraph -§12 Abs.1 EVO verstößt gegen das Grundgesetz?

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
DieLarry
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwarzfahren - Paragraph -§12 Abs.1 EVO verstößt gegen das Grundgesetz?

Hallo liebe Community,
ich wurde heute leider beim Schwarzfahren erwischt.

Nun habe ich erahren, dass ein Bekannter von mir nur 3€ überwiesen hat (Eigentlich 40€ bezahlen musste) und keine weiteren Probleme entstanden sind! Keine Mahnung, NICHTS.

Dann habe ich ein bisschen im Internet nachgesehen und bin auf folgendes gestoßen:

"Hier liegt tatsächlich rechtlich gesehen einiges im Argen, denn nicht selten haben Gerichte bereits entschieden, dass der entsprechende Paragraph -§12 Abs.1 EVO - gegen das Grundgesetz verstösst." - https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20101128110330AArLYm0

Wie soll ich das jetzt verstehen, was passiert wenn ich nur 4 Euro überweise?

Vielen Dank :-)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nur weil irgendjemand im Internet irgendwelchen Unsinn schreibt, so muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.

Zwei Amtsgerichtsurteile, denen vermutlich dutzende gegenteilige Urteile gegenüberstehen, sind nicht gerade die Basis, auf derer ich mich auf ein Verfahren einlassen würde.

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#2
 Von 
DieLarry
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Nur weil irgendjemand im Internet irgendwelchen Unsinn schreibt, so muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.
Zwei Amtsgerichtsurteile, denen vermutlich dutzende gegenteilige Urteile gegenüberstehen, sind nicht gerade die Basis, auf derer ich mich auf ein Verfahren einlassen würde.


Aber der Bekannte hat auch nur 3€ bezahlen und hat keine Mahnung bekommen, wie kann das sein?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Aber der Bekannte hat auch nur 3€ bezahlen und hat keine Mahnung bekommen, wie kann das sein?

Meine Kristallkugel ist zum aufpolieren und das Orakel ist auf Mall versackt...
:grins:


Diese Frage könnte man beantworten wenn man die Akten der Beitreibung beim Beförderungsunternehmen einsehen.

Eventuell kommt ja noch etwas, die haben durchaus ein paar Jahre Zeit ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von DieLarry):
Aber der Bekannte hat auch nur 3€ bezahlen und hat keine Mahnung bekommen, wie kann das sein?

Mein Kumpel ist gestern ohne zu schauen über die Straße gelaufen und nichts ist passiert. Ich hab dann dasselbe gemacht und mich hat ein Auto angefahren, wie kann das sein?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Zwei Amtsgerichtsurteile, denen vermutlich dutzende gegenteilige Urteile gegenüberstehen


....und die 24 und 36 Jahre alt sind...

Zitat:
Aber der Bekannte hat auch nur 3€ bezahlen und hat keine Mahnung bekommen, wie kann das sein?


Kulanz - möglicherweise.

Man kann es ja gerne ausprobieren. Einfach nicht zahlen, dann wird Post vom Inkassobüro kommen, die die Kosten schon mal ungefähr verdoppelt. Und schon ist man drin, im Rechtsstrudel. Entweder knickt man dann ein und zahlt halt die dann rd. 80,00 € oder man lässt es richtig drauf ankommen und sich verklagen, was dann richtig teuer wird, wenn man verliert.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

zahlt halt die dann rd. 80,00 € 120 Euro, meinst Du - das kostet schließlich nicht mehr 40 Euro, sondern 60.

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