Schwangerschaft/Elternzeit/Kündigung

10. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
brianna1969
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft/Elternzeit/Kündigung

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin in der 11. Woche schwanger und hier mein Büroleiter drängt mich zu einer Entscheidung, wie lange ich nach der Entbindung zu Hause bleiben möchte.

Das kann ich ja in gewisser Hinsicht noch nachvollziehen...

Doch gleichzeitig erpresst er mich damit, daß, sollte ich länger als die Mutterschutzzeit zu Hause bleiben wollen, ich damit rechnen kann, danach die Kündigung zu erhalten....

Wie kann ich mich dagegen wehren? Denn eigentlich wollte ich 6 Monate mein Kind mit erziehen.

LG

Anja

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Er darf Dich nicht kündigen.

Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen.....und während der Zeit bist Du auch nicht kündbar.

Und angeben, wie lange Du in Elternzeit gehst, mußt Du nun auch noch nicht.

Du mußt die Elternzeit erst 6 Wochen vor Beginn bei Deinem AG anmelden.

Lass Deinem Chef ruhig dumm sterben, und sag ihm, Di wissest doch heute noch nicht, was in 8 Monaten sei ;)

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Du mußt die Elternzeit erst 6 Wochen vor Beginn bei Deinem AG anmelden.


<font color=red>'(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist (§ 15 Abs. 2 Satz 2) beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden.'</font>

Das heißt zwar jetzt auch nicht, dass man schon in der 11. SSW die Elternzeit beantragen muss, aber die 6 Wochen vorher sind ein 'spätestens'-Termin und es schadet keineswegs, das ganze früher zu beantragen (und nicht bis zur letzten Minute damit zu warten).

quote:
Lass Deinem Chef ruhig dumm sterben


Vielleicht versteh ich hier was falsch, aber das klingt jetzt für mich etwas hämisch ... so nach dem Motto 'Ätschebätsch ich hab ja Kündigungsschutz und du kannst mir gar nichts.'. Ist zwar arbeitsrechtlich gesehen richtig, aber man hat ja mit dem Chef noch ne Weile zu tun und da sollte man sich den Umgangston schon überlegen.

MfG

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#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich teile im Grundsatz die Einstellung meines Vorredners und würde auch nicht sofort die Konfliktstrategie wählen.

Vielmehr würde ich erst einmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber führen und zwar auf sachlicher Ebene.

Ich kenne zwar die organisatorische Organisation des Unternehmens nicht, aber ich glaube nicht unbedingt, dass der Büroleiter die entscheidende Person ist (lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren). :)

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#4
 Von 
Driver55
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Bleib solange Du möchtest u. geniesse die 3 Jahre mit Deinem Sprössling (wenn's mal so weit ist).
Das Kind wird es Dir DANKEN! Alles andere zählt nich!

************
Wie bitte soll mit einem solchen Herrn ein sachliches Gespräch geführt werden, wenn er jetzt schon damit "droht", dass Sie gehen kann? :-(




-----------------
"Grüsse Driver55"

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#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

quote:

'Ätschebätsch ich hab ja Kündigungsschutz und du kannst mir gar nichts.'.



Mag hämisch klingen, so war es nicht gemeint.

Wenn der AG sie aber schon so unter Druck setzen will.....dann sollte sie sich das auch nicht gefallen lassen.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Noch 'ne kleine Anmerkung zur Mitteilung der Elternzeit. Venotis hat den Text des maßgeblichen § ja bereits gepostet.

Anja,
bitte achte darauf, dass Du den Antrag schriflich beim Chef einreichst und für die ersten beiden Jahre angibts inwieweit Du Elternzeit nehmen willst. Das wird von vielen nämlich nicht gemacht und kann hinterher zu Problemen führen.

Man kann in dem Antrag auch schon das dritte Jahr mit reinnehmen, aber vielleicht überlegt es man sich ja innrhalb der zwei Jahre noch anders. Daher ist es schon zu empfehlen tatsächlich erst nur die ersten beiden Jahre zu Grunde zu legen. Der Antrag fürs dritte Jahr muss dann acht Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Chef schriftlich vorliegen.

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#7
 Von 
Katrin658
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi,
eine Frage! wie ist das wenn mein Vertrag abläuft, ich aber schwanger werde? Habe ich da nicht auch Kündigungsschutz? Oder läuft da der Vertrag ganz normal aus?
Viele liebe Grüße Katrin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Katrin658, insofern es sich um einen befristeten Vertrag handelt, gibts da keinen Kündigungsschutz, denn der Vertrag läuft ja aus. Er wird nicht gekündigt! Oder hab ich was falsch verstanden?

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