Schwanger/Arbeitsvertrag befristet/Krankenschwester

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nanettka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Schwanger/Arbeitsvertrag befristet/Krankenschwester

Ich arbeite als Krankenschwester und habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der ab Oktober 2017 in einen unbefristeten übergehen sollte. Hierfür hatte ich bereits eine Zusage, sogar mit der Klausel das ich nicht kündigen darf in den nächsten 5 Jahren. Ich habe eine Fachweiterbildung absolviert und bin auch sehr gut in meiner Arbeit, was mir von meiner PDL oft gesagt wird. Meine Fachweiterbildung würde im Dezember vervollständigt werden, wofür ich auch schon Termin und Vertrag unterzeichnet habe. Nun bin ich unverhofft schwanger geworden und habe Angst das meinem AG mitzuteilen... er kann doch meinen Vertrag einfach auslaufen lassen und ich wäre ab Okt./2017 arbeitslos. Hab ich irgendwelche Rechte? Allein aus dem Grund das dieser mich ohne Schwangerschaft entfristen wollte? Ich hätte große finanzielle Einbußen, nicht nur die letzte Zeit der Schwangerschaft, sondern auch mein Elterngeld würde viel geringer ausfallen...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Hierfür hatte ich bereits eine Zusage
Was heißt hier HATTE? Wenn du eine Zusage hast, kann die nun ob der Schwangerschaft auch nicht rückgängig gemacht werden - das wäre diskriminierend im Sinne des AGG §1.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hierfür hatte ich bereits eine Zusage,

Wenn Sie eine Zusage haben, ist die auch bindend. Deshalb sollten Sie in sich gehen, ob Sie wirklich eine feste Zusage haben und ob die auch beweisbar ist (z.B. durch schriftliche Unterlagen).

Zitat:
er kann doch meinen Vertrag einfach auslaufen lassen und ich wäre ab Okt./2017 arbeitslos.

Wenn Sie keine feste Zusage haben (oder die Zusage nicht beweisbar ist): Ja
Wobei ein Auslaufenlassen allein wegen der Schwangerschaft nicht zulässig ist. Aber wenn der Arbeitgeber einen anderen Grund vorschiebt, haben Sie ein Problem. Der Beweis, dass der Vertrag 100%ig weitergelaufen wäre, wenn Sie nicht schwanger wären, lässt sich wahrscheinlich nicht erbringen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Nanettka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten. Ich habe trotz befristetem Arbeitsvertrag schon die Weiterbildungsunterlagen für Dezember unterschrieben, stehe bereits für Oktober im Dienstplan für eine Weiterbildung zum Internen Auditor und habe die Zusage, dass ich eine 5-jährige Fachweiterbildung auf Kosten des Arbeigebers machen kann. Wären das Beweise genug?

Ich habe es noch nicht gesgat, da ich eben Angst davor habe dann arbeitslos zu sein. Möchte aber auch nicht verschweigen, unterschreiben und dann das Geheimnis lüften. Ich wollte lediglich vorher die Rechtslage klären um auf alles vorbereitet zu sein.

-- Editiert von Nanettka am 19.07.2017 14:38

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#4
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi,

da die ersten 12 Wochen immer kritisch sind, würd ich erst ab der 13. bekannt geben, dass da Nachwuchs unterwegs ist. Und solange kein Beschäftigungsverbot dagegen spricht; solltest Du auch diese Zeit ruhig abwarten.

Hast Du schon einen unterschriebenen Zettel erhalten, dass die Befristung hinfällig ist??

Liebe Grüße und eine schöne, entspannte und sorgenfreie Schwangerschaft,

Ally

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Da sie aber als Krankenschwester arbeitet kann der Tipp bis zur 12 Woche zu warten bevor man den AG benachrichtigt gefährlich sein. Sollte sie in Kontakt mit bestimmten Viren kommen, dann kann das durchaus eine Gefahr für das Kind darstellen.

Der Gyn klärt da hoffentlich auf und wird je nach Einsatzgebiet auch sehr schnell ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Ein schwer behindertes Kind und dafür ein unbesfristeter Arbetisvertrag hilft auch nicht weiter

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ich halte die Indizien übrigens für ausreichend, dass der Vertrag auf jeden Fall weiter geführt werden soll.

Letztlich muss das halt ein Richter genauso sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nanettka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank Ally McBeal. Leider habe ich gar nichts unterschrieben und alles nur mündlich... diese Dinge laufen etwas träge ab - was ich nicht weiter tragisch finde nur in diesem außergewöhnlichen Fall stört es halt.

Und ratlose Mama muss ich Reht geben... rein theoretisch müsste ich in BV gehen. Es ist einfach gefährlich für Mutter und Kind auf Station zu arbeiten. Du kommst täglich mit vielen Krankheitserregern in Kontakt.... mein AG stellt von sich aus allerdings kein BV aus und meinen Arzt kenne ich schon von meiner vorangegangen Schwangerschaft... der hält das auch im Krankenhaus nicht für notwendig.

Es ist also alles offen. Ich werde sehen, wie sich die Lage entwickelt. Sagen werde ich es vor den 12 Wochen, einfach um sicher zu gehen, dass uns nichts passiert. Ich hoffe einfach auf Verständnis.

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