Schwanger, nach mündl. Zusage doch keinen Job

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
tinchen112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger, nach mündl. Zusage doch keinen Job

HUHU

Ich bin ungeplant schwanger geworden. Dies habe ich erfahren, nachdem ich gekündigt habe und eine mündliche Zusage vom neuen AG erhalten habe. Den Vertrag wollten wir am ersten Arbeitstag unterschreiben.
Am 1. Tag habe ich ihm vor der Vertragsunterzeichnung von meiner Schwangerschaft erzählt. Daraufhin wollte er mich natürlich nicht mehr einstellen.

Jetzt habe ich mich arbeitslos gemeldet und mein eigentl. Arbeitgeber hat mir ein Attest ausgestellt, damit ich die evtl. 3-monatige Sperre vom Arbeitslosengeld umgehen kann. Das Attest formuliert sich wie folgt:
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Eine Einstellung von Fr. XXX war zum XXX grundsätzlich erwünscht.
Bisher bestand keine mündliche noch schriftliche Zusage für einen Arbeitsvertrag.
Eine Einstellung von Fr. XXX zum XXX kam aus folgenden Gründen nicht zusande:
Es wurde festgestellt, dass die fachlichen Anforderungen unserseits und die zur Verfügung stehenden Leistungen von Fr. XXX inkongruent waren.

-------------

Das entspricht natürlich nicht der Wahrheit. Die wollten mich unbedingt. Aber das ist eine andere Geschichte...


Nun meine Frage:

Nützt mir das Schreiben überhaupt beim Arbeitsamt oder ist eher kontraproduktiv.??

Ich weiß, dass ich eigentlich erst den Vertrag hätte abwarten müssen aber das konnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Ausserdem wäre es Streß pur gewesen, mit einer 48 Stunden Woche.


Ich danke für eure Antworten!!!



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

nun - ob du dir mit dem text schadest, vermag ich nicht zu sagen. aber ich bin hinsichtlich des vertrages anderer meinung: indem du die arbeit aufgenommen hast, hast du auch einen vertrag mit dem arbeitgeber, wenn auch einen mündlichen. mit anderern worten - du hast einen vertrag und einen arbeitsplatz. und dein arbeitgeber muss dir schwangerschaftsschutz gewähren. er veralbert dich ganz entschieden, wenn er dich jetzt zur aa schickt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
tinchen112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HUHU

Danke für Deine Antwort!
Tja, wie soll ich die mündliche Zusage beweisen oder beweisen, dass ich dort einen tag gearbeitet habe. ??

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nun - es wird doch zeugen geben, fahrkarten ...
der erste punkt wird ja sein, wie dein ag auf eine klage oder klageandrohung reagieren wird. du solltest dir wohl doch einen fachanwalt leisten, der dem ag schon erklären wird, dass er eine schwangere nicht einfach rauswerfen kann.


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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 08.01.2010 17:19

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