Guten Tag,
befinde mich in einer Zwickmühle. Habe mich intern auf eine Stelle in einer anderen Abteilung beworben und eine Zusage erhalten. Bin bereits 4,5 Jahre in der Firma. Es ist noch nichts unterschrieben, würde bald erfolgen, der Wechsel soll in 3 Monaten stattfinden. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden, erst 5. Woche. Vor Ende 12. Woche möchte ich es meinem AG nicht sagen. Soll ich es offen legen, es kann jedoch auch noch etwas schiefgehen innerhalb der ersten Monate. Weiß nicht was ich tun soll. Hätte gerne in die andere Abteilung gewechselt.
Danke vorab
Beste Grüße
Schwanger / interner Abteilungswechsel
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dann wechsel doch.
Was sind Deine Bedenken?
Das ist weniger eine rechtliche als eine taktische Frage und hängt auch sehr davon ab, welches Ziel man selbst verfolgt.
Rein rechtlich sieht § 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG
zwar vor, dass die werdende Mutter ihre Schwangerschaft dem AG mitteilen soll, sobald diese ihr bekannt ist. Es ist aber nur eine Soll-Vorschrift und nicht erzwingbar. Von rechtlicher Seite kann daher nichts passieren, wenn Sie die Schwangerschaft nicht sofort mitteilen. Sie können daher eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages, soweit das überhaupt erforderlich ist, unterzeichnen und in der anderen Abteilung tätig werden.
Sie sollten allerdings bei einer derartigen Vorgehensweise ins Kalkül ziehen, dass es zu "atmosphärischen Störungen" zwischen Ihnen und Ihrem AG kommen kann. Gerade wenn die Stelle in der neuen Abteilung dringend besetzt werden muss, weil dort z.B. jemand ausscheidet und Personalfindungsprozesse - aus welchen Gründen auch immer (z.B. wegen bestehender interner Ausschreibungspflichten vorab) - länger dauern, könnte es sein, dass der AG etwas verschnupft ist, wenn der AN, den er jetzt endlich für die Stelle gefunden hat, dann tatsächlich doch nicht zur Verfügung steht. Das könnte dann nicht nur zu unschönen und evtl. auch belastenden Auseinandersetzungen in der Zeit der Schwangerschaft führen, so lange Sie noch tätig sind, als auch Auswirkungen haben, wenn Sie nach einer evtl. genommenen Elternzeit ins Unternehmen zurückkehren. Da muss Ihnen nämlich nicht ihr alter Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sondern nur ein vergleichbarer.
Sie können Ihren AG und wie dieser tickt selbst am Besten einschätzen. Sie müssen für sich versuchen einzuschätzen, wie der AG auf welches Verhalten reagiert und dann abwägen, ob sie mit den möglichen Reaktionen zurecht kommen.
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Danke für eure Antworten. Dann weiß ich jetzt auf jeden Fall, dass es rechtlich keine Konsequenzen geben würde. Aber werde die Karten vermutlich trotzdem auf den Tisch legen weil ich es mir mit meinem AG nicht verscherzen möchte.
Viele Grüße
-- Editiert von MiRoNi am 04.07.2016 20:30
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