Schwanger bei sachlich befristeten vertrag

30. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Emmalieb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwanger bei sachlich befristeten vertrag

Hallo
Bin evtl. Schwanger, habe aber einen befristeten vertrag der kein direktes datum der beendigung enthält. Je nach bedarf bzw. beschäftigungsangebot des AN. Meine Probezeit ist grade vorbei. Nun weiß ich nicht wie es weiter gehen soll?! Hatte gehört das der AG die schwangere AN solange behalten muss bis der vertrag ausläuft aber meiner kann ja theoretisch 4 jahre dauern, soweit ich weiß. Kann mich jemand bitte um meinen situation aufklären?
Danke im voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Mit welcher konkreten Begründung ist der Vertrag befristet worden?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Deine Darstellung irritiert: Einerseits sagst du "befristeter Vertrag", dann aber: "Je nach bedarf bzw. beschäftigungsangebot des AN".
Generell: Ein befristeter Vertrag ohne Endtermin müsste an ein Ereignis gebunden sein, z.B. an die Zusage von Geldern.
Wenn dem so ist, läuft dein Vertrag aus - das Wesen der Befristung ist eben, dass es keiner Kündigung bedarf. Anders könnte es sein, wenn du eine Weiterbeschäftigungszusage deines AG hättest.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Emmalieb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich arbeite in einer rehaklinik die ausgebaut wurde. Dadurch entstand mehrbedarf an mitarbeitern, mit diesem grund wurde ich eingestellt. Also solange mehrbedarf besteht bin ich da. Aber ich habe keine terminvorgabe oder dergleichen.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine probezeit ist grade vorbei. <hr size=1 noshade>


Seit wann läuft dieser befr. Vertrag?

quote:<hr size=1 noshade>Also solange mehrbedarf besteht bin ich da. Aber ich habe keine terminvorgabe oder dergleichen. <hr size=1 noshade>


Naja, wenn das so einfach wäre, dann bekommt demnächst jeder AN so eine Beristung wegen Mehrbedarf und der AG kann dann jederzeit sagen, hat sich jetzt erledigt mit dem Mehrbedarf.

Es gibt zwar einen Sachgrund laut § 14 Abs. 1 TzBfG , da steht jedoch:

"§ 14 Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,"


quote:<hr size=1 noshade>Ich arbeite in einer rehaklinik die ausgebaut wurde. Dadurch entstand mehrbedarf an mitarbeitern, <hr size=1 noshade>


Kann dieser Mehrbedarf denn nur vorrübergehend bestehen, wenn ein AG expandiert und ausbaut?


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Emmalieb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe am 07.02. angefangen, muss allerdings dazusagen, das ich schon ein halbes jahr dort als krankheitsvertretung gearbeitet habe. war daraufhin 1 1/2 wochen zuhause bis zu diesem vertrag.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Habe am 07.02. angefangen,


Und wie lang ist die vereinbarte Probezeit?

quote:
muss allerdings dazusagen, das ich schon ein halbes jahr dort als krankheitsvertretung gearbeitet habe. war daraufhin 1 1/2 wochen zuhause bis zu diesem vertrag.


Da kann man sich jetzt streiten, ob die 6-monatige Wartezeit des Kündigngsschutzgesetzes von neuem begann oder die kurze Unterbechng von 1,5 Wochen keine neue Wartezeit ausgelöst hat. Das wäre bei einer Schwangerschaft jedoch unerheblich, da der AG nicht mehr kündigen darf.

Ob die Befristung in der Form wirksam ist, wäre zumindest fraglich. Es gibt leider bei der ganzen Befristungsproblematik höchst merkwürdige Urteile, bis hin zum BAG. So muss der Sachgrund z.b. nicht im AV angegeben werden, es muss ihn aber objektiv geben.

Ich würde mich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

-- Editiert 1000kleinesachen am 31.07.2012 22:36

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Kann dieser Mehrbedarf denn nur vorrübergehend bestehen, wenn ein AG expandiert und ausbaut?

Vorstellbar ist das.
Selbst schon erlebt, dort hat man es aber mit Leiharbeitern gelöst ...

Jedoch müsste der AG das schon fundiert begründen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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