Schwanger - Und dann unter Druck einen Aufhebungsvertrag

19. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Simeon-Joel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger - Und dann unter Druck einen Aufhebungsvertrag

Hallo,
wir haben folgendes Problem!!! Meine Frau ist jetzt in der 23 Wo. schwanger und hat ein Beschäftigungsverbot von ihrem Arzt erhalten. Aber dieses hat der Arbeitgeber voll ignoriert und minimum 6 mal am Tag bei uns zu Hause angerufen. Sogar das Steuerbüro hat meiner Frau ca. 1 1/2 Sunden ein gespräch aufgezungen, da diese sonst die Monatsabrechnung nicht machen können.
Nun wurde meine Frau in Büro gerufen und man hat ihr eine Kilometergeldabrechnung forgelegt, die mit 4 Tagen zuviel Berechent war (ca. 200.-€). Meine Frau hat sich den fehler zugestanden, da Sie meistens die Abrechnung vorgeschrieben hatte. Als Sie nun gesagt hatte das dieser Betrag zurückerstattet wir, blockten beide Chefs sofort ab und drohten mit STRAFANZEIGE & Kündigung. Sie hätte aber noch die möglichkeit dieses zu umgehen, und einen Aufhebungsvertag zu unterschreiben. Als aber meine Frau eine Bedenkzeit wünschte, hat man Ihr diese nicht gewährt!!! Sie wurde angeschriehen und mächtig unter Druck gesetzt. Das ende diesel Liedes war, meine Frau unterschrieb diesen Aufhebungsvertag.
Seit diesem Tag ist meine Frau total am Boden zerstört. Dazu kommt noch, das Sie ANGST um unser ungeborenes Baby hatte und hat.
Haben wir da eine CHANCE beim Arbeitsgericht????
BITTE UM SCHELLE HILFE.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Simeon-Joel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir machen das über das Arbeitsgericht, aber haben wird da überhaupte eine Chance???

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Eine Chance kann man aus der Ferne nicht voraussehen. Ohne Anwalt sollte man in so einer Situation als absoluter Laie eh nichts machen. Sie hat sich doch schon mal einschüchtern lassen.

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#4
 Von 
Simeon-Joel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, und da haben wir das Problem!!! Wer kommt für die Kosten auf, da all unsere Reserven für unsren Unterhalt drauf gegangen ist. Muss dazu sagen das ich im Erziehungsurlaub für unseren 1 1/2 Jahre alten Sohn bin und meine Frau für unseren Lebensunterhalt zuständig war. Arbeitslos oder Suchend kannn ich mich ja laut Arbeitargentur auch nicht melden.
Also wie gesagt, für einen Anwalt ist das Geld nicht da.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... sie hat nun mal unterschrieben. bitter, aber unabänderlich. dass druck und drohungen im spiel waren, wird deine frau beweisen müssen - schlechte karten, leider.

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#6
 Von 
Simeon-Joel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das kann sie aber, da mein Bruder mit im Büro war und alles bestätigen kann!!!!

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#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)


Saftläden gehören ausgepresst.

Ein Anwalt wird einige Hebel in Bewegung setzen um die Herren wegen Nötigung vor Arbeits und Strafgericht zu bringen.
Schmerzensgeld inklusive wahrscheinlich.

Strafanzeige gegen Frau wäre relativ harmlos. Irrtümer können bei Abrechnungen halt immer wieder passieren.



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#8
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 118x hilfreich)

Wenn der Bruder Zeuge war, dann bewegen Sie sich Morgen ruckzuck zum Anwalt. Über die Bezahlung können Sie dort kurz verhandeln. Wenn der Anwalt in Ordnung ist, kommt er Ihnen erst einmal entgegen. Aber lassen Sie diese Sache so nicht durchgehen! Sie haben gute Chancen den Spieß umzudrehen und zu gewinnen!

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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Gut Raptor,

zwar mag eine Strafanzeige gegen den AG wegen Nötigung ein Kündigungsgrund sein, aber da diese Straftat erst nach einigen Jahren verjährt, wird die Firma schnell bei einer Wiedergutmachung entgegenkommend sein.

Wie sehen das die anderen Frauen und Mitarbeiter im Unternehmen ?

Bei einem geringen Familieneinkommen kann bei Gericht auch Beihilfe beantrag t werden. Dazu gibts hier in den Foren schon genug Hinweise.

Bei einer Sache die so relativ klar ist, lohnt sich aber wohl auch eine eigene Investition.

Die Geschichte mit der Fehlbuchung ist eher Fahrlässigkeit und Unternehmen die Eigenbuchungen von Mitarbeitern nicht per Vieraugen-Prinzip überwachen sind sowieso Beteiligte.

-- Editiert von Maestro1000 am 19.05.2008 22:49:08

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#10
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 118x hilfreich)

Genau wie Sie es schreiben. Über diese Argumentationsschiene würde ich versuchen Geld rauszuholen. Eine Wiedereinstellung erzwingen? Warum nicht. Ob die Dame dann jemals da bei diesen feinen AG arbeiten möchte, sei einfach erst einmal dahingestellt...

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#11
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Nun,
da ein Beschäftigungsverbot besteht ist die Gefahr wieder arbeiten zu müssen, ja nicht mehr gegeben.
Wenn der Mutteschatz - ich glaub 8 Wochen nach Geburt - ausläuft wird vermutlich sowieo gekündigt.
Kommt auf die einzelnen Umstände an, wie nun die Detail zu dem Abrechnungsfehler und der Betriebsgröße liegen. Die Details können nur Juristen vor Ort beurteilen.

Wegen dem psychischen Druck wäre zu raten entsprechende auch schnellstens psychologische Betreung aufzusuchen. Frauen- und Hausärzte können da weiterhelfen.
Das hilft nicht nur gesundheitlich sondern ist eine zusätzliche schwere Keule.

Mit der Nötigung und Erpressung sind die Herren zu weit gegangen, sie hätten wegen dem Abrechnungsfehler den Rechtsweg beschreiten müssen. Vermutlich hat der eigene Anwalt da schlechte Karten eingeräumt.


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#12
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

In dieser Fallkonstellation ist die rechstsprechung relativ großzügig, weil es keinen Grund für einen aufhebungsvertrag gab. Die situation ist zu eindeutig.

hier haben sie sogar noch beweismittel, was noch hinzukommt.

Es wäre der aufhebungsvertrag mit Drohung/arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anzufechten.

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#13
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

..Bleibt allerdings noch die BEwertung der falschen Abrechnung.

Ist grobe Fahrlässigkeit ein außerordentlicher Kündigungsgrund in der Schwangerschaft ?

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#14
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ist grobe Fahrlässigkeit ein außerordentlicher Kündigungsgrund in der Schwangerschaft ?

So ein Blödsinn, offensichtlich nicht. Das würde noch nicht mal zu einer ordentlichen reichen. Ob das Gewerbeaufsichtsamt hierzu zustimmen würde ist eher fraglich.

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#15
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Gut. OK. Hab gerade gefunden, dass auch fristlose BGB-Kündigungen nach 626 durch das Mutterschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Schwangere und Frauen in Elternzeit kann man nicht so einfach loswerden. Deshalb der Druck mit dem Aufhebungsvertrag.

Wenn der AG im Vertrag nicht ausdrücklich auf die Folgen für den AN hingewiesen hat, wäre das auch ein guter Ansatzpunkt für die Klage. Aber ich denke mal, dass es sich hier um einen AG handelt, für den dieser Umgang mit den Beschäftigten tägliches Geschäft ist (Telefonterror bei kranken AN).

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