Hallo zusammen
Letzte Woche habe ich mein Examen zur Altenpflegerin geschafft, nun habe ich die Tage einen Termin mit meinem neuen Arbeitgeber, damit ich den Dienstvertrag, der bereits mit allen Unterlagen vorliegt, unterschreiben kann.
Beginnen würde ich jedoch erst am 23.10.17
Nun bin ich heute beim Arzt gewesen und habe festgestellt, dass ich erst ganz ganz frisch schwanger bin. Einen erneuten Termin habe ich am 16.10.17 um das auch fest zu setzen, aber es wurde mir bereits heute bestätigt.
Ich weiß über den Kündigungsschutz bescheid, der auch bei der Probezeit bereits greift, wie sieht es jedoch
a) bei einem befristeten Vertrag aus
und
b) ab wann greift der Schutz? Ab Antritt oder ab unterschreiben des Vertrages?
Gerne würde ich nämlich nach dem nächsten Kontrolltermin mit meinem Arbeitgeber reinen Tisch machen, einerseits für das Arbeitsklima, andererseits, da es sich nicht gerade um einen einfachen Beruf in einer Frühschwangerschaft handelt.
Vielen Dank im Voraus!
Schwanger + neuer (noch nicht) unterschriebener Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei einem befristeten Vertrag endet die Arbeitsperiode zum gegebenen Zeitpunkt, schwanger oder nicht. Da gibt es auch nichts dran zu rütteln.
Ansonsten würde ich Ihnen raten, mindestens bis zur Unterzeichnung nichts von der Schwangerschaft zu erwähnen. Normalerweise darf Ihnen durch die Schwangerschaft kein Nachteil entstehen, aber sicher ist sicher. Wenn der Arbeitsvertrag in der Tasche ist, können Sie die Schwangerschaft offenbaren. Es ist ja auch so, dass man normalerweise etwa 3 Monate abwartet, sofern nicht ein Beschäftigungsverbot notwendig ist, bis sich die Schwangerschaft stabilisiert hat. In den ersten drei Monaten kann ja noch eine Menge passieren......
Abwarten bis ich unterschrieben habe, wollte ich sowieso. Meine Frage war nun eher, ob ich ab unterschreiben des Vertrages oder erst ab Antreten am 23.10. vor einer Kündigung geschützt bin?
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Ab Unterschrift. Bei befristetem Vertrag bis Vertragsende, bei unbefristetem Vertag über die ganze Schwangerschaft, Mutterschutz bis zum Ablauf des vierten Monats ach der Geburt, wenn keine Elternzeit genommen wird. Während der Elternzeit besteht jedenfalls Kündigungsschutz.
Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei Kleinunternehmen bis zehn vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern, gegebenenfalls bei Teilzeitarbeitern auch nur Teilzeit berechnen, kann es durchaus vorkommen, dass ein Arbeitgeber mit einer betriebsbedingten Kündigung durchkommt, einfach weil er die Belastung durch den Ausfall der Mitarbeiterin nicht anders tragen kann. Aber das sind Ausnahmefälle.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
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