Hallo
Frau A befindet sich in Elternzeit und arbeitet seit über einem Jahr Teilzeit in Elternzeit. In diesem Vertrag stehen Stunden und Tage, keine festgelegten Uhrzeiten.
Mündlich wurden feste Uhrzeiten vereinbart, in welcher die Tochter von Frau A betreut wird.
Frau A ist wieder schwanger, bekommt vom FA aufgrund der Gefährdenbeurteilung des AG und nicht vorhandener Immunität ein BV.
Der AG schickt Frau A daraufhin ein Schreiben, dass mit sofortiger Wirkung, betriebsbedingt, die Arbeitszeiten geändert sind. (sodass eine andere Tätigkeit möglich ist, welche dem Muschu entspricht)
Frau A kann aufgrund der Betreuungszeiten nicht zu diesen neuen Zeiten arbeiten.
Bleibt Frau A eine andere Möglichkeit als selbst zu kündigen?
Schwanger, BV, Andere Tätigkeit etc.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Mündlich wurden feste Uhrzeiten vereinbart, in welcher die Tochter von Frau A betreut wird.
Immer dieses Elend, dass mündliche Absprachen nicht fixiert werden - in Angelegenheiten eines Arbeitsvertrages nicht wirklich eine gute Idee.
A könnte vors Arbeitsgericht gehen und diese Anordnung überprüfen lassen. Sofern sie die mündliche Absprache beweisen oder doch glaubhaft machen kann.
Selbst wenn es fixiert wäre, so hat der AG durch das Beschäftigungsverbot ein gutes Argument, von der Vereinbarung abzuweichen. Da müsste eigentlich §313 BGB
greifen. Dabei sind die Interessen der AN aber natürlich auch zu berücksichtigen, insbesondere dürfte das "mit sofortiger Wirkung" meines Erachtens nicht durchgehen... nicht mal wenn die Zeiten nicht fixiert sind.
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