Schwager hat meine Schwester total ausgenommen

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
dexter9
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwager hat meine Schwester total ausgenommen

Mein Schwager (jetzt zum Glück nicht mehr) der hat meine Schwester total ausgenommen, (sie waren ca 3 Jahre verheiratet)... 20.000 € Pfutsch..
Sie hat in den letzten Jahren über 40.000 Euro zusammen gespart und 20.000 davon hat er einkassiert die sind pfutsch, die will er nicht zurück geben.
Die anderen 20.000€ hat sie sichern können.
Ich würde die 20.000€ gerne einkassieren weiß aber nicht wie ich das machen soll.? :(

Dazu hat der Gauner noch viele teure Autos gekauft und die Unterschriften gefälscht mit dem Namen meiner Schwester. Einen gefälschten Kaufvertrag hat sie. Wir würden ihn jetzt wegen Fälschung gerne anzeigen.
Nur wirds wohl ein Problem mit den Beweisen geben
die ganzen anderen Kaufverträge hat er wohl und die wird wohl vernichten, was kann man da so machen?
Dazu hat er unter ihr Namen ein Unternehmen angemeldet.

Jedenfalls ist jetzt die Scheidung nach Islamischen Recht geplant. Und ich wollte dafür jetzt sorgen das er sich ihr NICHT nähern darf. Ich wollte das vor Gericht durchsetzen da er durchaus Gefährlich sein könnte und hier ganz in der nähe wohnt.


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du darfst erst mal gar nichts, nur die Schwester darf was. Und eine Scheidung nach islamischem Recht ist in Deutschland nicht mal das Papier wert, auf welchem sie geschrieben steht.

Wie wärs, wenn die Schwester mal einen Anwalt aufsucht, und sich beraten lässt?

Ach ja, ehe ich es vergesse: ein Unternehmen auf jemanden anmelden, ohne dessen Unterschrift, das geht so ganz und gar nicht in Deutschland.

Oder sind wir mit deiner Geschichte im Morgenland?

wirdwerden

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#2
 Von 
dexter9
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

hi
hä? Warum ist das nichts wert?
Immerhin haben sie auch nach Islamischen recht geheiratet.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Schaust Du in § 17 EGBGB , und dann findest du das. Muss schon vor deutschem Gericht passieren, und geht dich übrigens gar nichts an. Nur die Beiden.

wirdwerden

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ist denn überhaupt eine Ehe nach deutschem Recht zustandegekommen ??

Ich denke auch, daß die Schwester einen Anwalt nehmen sollte. Es ist und bleibt ihr Problem.

Wenn Sie psychisch so fertig und eingeschüchtert ist, dann sollte Sie Dich als Betreuer einsetzen. Das sollte nicht formlos sondern am besten mit Hilfe eines Anwalts passieren. Dann, und nur dann, kannst Du handeln.

Im übrigen besteht ja wohl das Druckmittel der Strafanzeige.

Ich würde mich wegen der Fäschungen mal erkundigen, ob man diese z.B. wegen der fehlenden Fingerabdrücke der Schwester als Betrug nachweisen kann. Aber das muss Sie selbst WOLLEN, denn wenn sie hinterher einknickt, bringt das nichts.

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"Chylla"

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#5
 Von 
dexter9
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

So wie sie mir das mitgeteilt hat, auch nach deutschem Recht und nach islamischen Recht, also ich gehe mal von beides aus!
da kann ich sie aber morgen nochmal sicher fragen...

Ich versuch ihr einfach bissel zu helfen, weil sie meine Schwester ist und immer für mich da ist/war sei es finanziell oder was weiß ich....

Ja einen Anwalt hab ich ihr vorgeschlagen und die Sache läuft schon längst über einen....

Wie sieht es denn da strafrechtlich aus darf er ihr Geld 20.000€ einfach so behalten, muss er das nicht zurück geben?

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#6
 Von 
BraveHeard
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 30x hilfreich)


Dexter, ich hab Dir ne Mail mit Link zu einem Forum geschickt, welches auf solche Probleme spezialisiert ist.

Das, was dein "Schwager" da treibt, ist kein Einzelfall und nennt sich Bezness.

LG

Braveheard

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Und in Ergänzung: nur weil jemand überfordert ist, wird ganz sicher nicht ein Betreuer eingesetzt. Was ist denn das für ein Quatsch?

Der Anwalt wird schon wissen, was er zu prüfen und zu tun hat.

wirdwerden

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#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Doch, ich darf selber jederzeit eine Betreuungsvollmacht jemanden ausstellen, wenn ich meine Anliegen nicht selber wahrnehmen möchte.

Nur das Gericht wird das nicht aufgrund einer Überforderung gegen meinen Willen machen. Dazu bedarf es schon gewichtigter Gründe.

Ich kenne einige, die eine Vollmacht ausstellen für die Zeit wo sie im Krankenhaus wahren. Einfach weil sie jemand vertrauten und nicht damit belastet werden wollten, für einige Zeit.

Wenn jemand Angst oder Angstzustände hat, kann ich das für befristete Zeit und ggf. in begrenztem Umfang nur empfehlen.

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"Chylla"

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