Schulzeugnis zum Nachteil änderbar?

5. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
albnor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schulzeugnis zum Nachteil änderbar?

Hallo Rechtsforum,

Heute gab es bei mir an der Schule Zeugnisse. (Berufskollege 1 in BW)
Nach der Aushändigung fiel dem Lehrer auf, dass er vergessen hatte die Fehltage einzutragen, welche ab einer Anzahl von fünf als Bemerkung unter den Noten stehen. (Zu diesem Zeitpunkt hatten alle schon ihre Zeugnisse.)
Daraufhin forderte er von mir das Zeugnis um es zu ändern und meine Fehltage nachträglich einzutragen, bzw. ein neues Zeugnis zu erstellen. Nun meine frage, darf er das einfach machen ? So etwas müsste ihm doch schon beim erstellen oder spätestens beim unterschreiben des Zeugnisses auffallen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Das Nachtragen von Fehltagen auf einem Zeugnis stellt keine Änderung der Benotung dar. Daß Menschen schon mal Dinge vergessen, ist nicht außergewöhnlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
albnor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es stellt aber einen gewaltigen Nachteil für mich im sinne von Bewerbungen da.
Außerdem bin ich ja nicht der ein zigste, er hat einfach nirgends Fehltage eingetragen und erst auf das "meckern" eines Schülers diese nachgetragen.
Außerdem war ja schon alles abgezeichnet und abgestempelt und es befand sich auch schon einige zeit in meinem Besitz

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Das Nachtragen von Fehltagen auf einem Zeugnis stellt keine Änderung der Benotung dar. Daß Menschen schon mal Dinge vergessen, ist nicht außergewöhnlich.


Dem stimme ich zu. Außerdem, albnor, wenn Du wirklich an Tagen gefehlt hast, dann solltest Du auch dazu stehen. Sollte man sich vorher überlegen, ob man wegen einer verstopften Nase, Lustlosigkeit, oder etwas in dieser Richtung zu Hause bleibt oder nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

´´Außerdem war ja schon alles abgezeichnet und abgestempelt und es befand sich auch schon einige zeit in meinem Besitz ´´

............na ja, .......einige Zeit (?)......., sie wurden euch morgen in der Schule ausgeteilt. Scheinbar bist du mittlerweile wieder zu Hause. Hat man dich mit dem unvollständigen Zeugniss denn ziehen lassen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
albnor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

also ich finde übergeben ist übergeben.
Einige zeit bedeutet bei mir etwas über eine halbe Stunde bis es mir aus den Händen gerissen wurde, ich wollte es nicht freiwillig herausgeben.
Außerdem hat er es ja unterschrieben und das sollte zählen wie ein Vertrag unterschrieben und ausgehändigt ist unterschrieben und ausgehändigt ein Lehrer muss doch verpflichtet sein, vor allem bei Zeugnissen, alles nochmal zu kontrollieren bevor er unterschreibt. Ich meine dafür ist die Unterschrift ja da, dass er garantiert das alles richtig ist! oder ist das nichts wert ?so sehe ich das

-- Editiert am 05.02.2010 17:24

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
ich finde übergeben ist übergeben


"Finden" ist hier irrelevant, es geht doch einzig und allein um die Rechtslage.

Eine unvollständige Urkunde ist inhaltlich falsch. Sich damit zu bewerben im Wissen um die Unvollständigkeit kann einen Betrugstatbestand verwirklichen (allerdings *keine* Urkundenfälschung), wenn man dadurch eine Stelle bekommt, die man mit dem vollständigen Zeugnis nicht bekommen hätte. Das ist die gleiche Situation als wenn man dir versehentlich zehn Einsen statt zehn Fünfen bescheinigt hätte.

quote:
Außerdem hat er es ja unterschrieben und das sollte zählen wie ein Vertrag


Das ist natürlich Unfug, auch bei einem Vertrag sind Irrtumsanfechtungen möglich, bei einem Urteil Korrekturen von offensichtlichen Fehlern etc.

quote:
ein Lehrer muss doch verpflichtet sein, vor allem bei Zeugnissen, alles nochmal zu kontrollieren bevor er unterschreibt


Wenn er das unterläßt, hast du aber rechtlich nichts davon.

quote:
dafür ist die Unterschrift ja da, dass er garantiert das alles richtig ist! oder ist das nichts wert ?


Wieso? Etwas Unrichtiges wird ja nicht allein dadurch richtig, daß irgendjemand bescheinigt "das ist richtig". Erst recht, wenn du weißt (oder wissen müßtest), daß es nicht richtig ist und damit auch gar keinen Vertrauensschutz für dich reklamieren kannst.
Siehe mein Beispiel mit den Noten. Wenn du eine "5" schreibst, wird daraus ja keine "1", nur weil ein Lehrer dir das versehentlich mit Unterschrift bestätigt.

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