Schulvertrag (Privatschule) kündigen

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jemand12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulvertrag (Privatschule) kündigen

Hallo!
Mein Sohn besucht seit September des letzten Jahres eine Privatschule. Die Gesamtschulzeit berträgt drei Jahre, allerdings läuft der Vertrag ein Jahr. Leider wurde gegen Ende des letzten Jahres (November) bei ihm eine Depression diagnostiziert, weshalb er sich auch in stationäre Behandlung begab. Aufgrund seines allgemeinen Zustandes und der Medikamention ist er nicht in der Lage, die Schule fortzuführen. Vermutlich auch nicht in absehbarer Zeit.

Die Frage ist natürlich, wie wir jetzt weiter verfahren. In den Vetragsbedinungen steht nichts bzgl. einer Kündigungsfrist. Der einzige Anhaltspunkt ist, dass man bei einem Verweis, der von der Schule ausgeht, das gesamte Schulgeld für das Jahr bezahlen muss. Zu einer außerordentlichen Kündigung steht dort auch nichts. Ist trotzdem eine außerordenliche Kündigung möglich?

-- Editiert Jemand12 am 06.01.2014 20:08

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Es könnte § 314 BGB in Betracht kommen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen