Schulungskosten Suchtprävention

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fragerin64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulungskosten Suchtprävention

Als Angestellter in einer Spielothek muss ich einen Sachkundenachweis
"Suchtprävention" erbringen. Ohne diesen Nachweis darf man nicht in einer
Spielothek arbeiten. Muss ich diesen Lehrgang (220 Euro) selbst bezahlen
oder ist hier der Arbeitgeber in der Zahlungspflicht?
Danke im Voraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/betriebsrat-kosten-32-schulungskosten_idesk_PI10413_HI569558.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nicht Sie benötigen den Sachkundenachweis, Ihr Arbeitgeber benötigt ihn zum Betreiben der Spielhalle. Und er muss seine Angestellten schulen lassen. Das soll er dann bitte auch bezahlen. Warum sollten Sie 22 oder mehr Stunden für etwas arbeiten, was nur Ihr Arbeitgeber benötigt? Da würde ich mir eher eine andere Spielhalle suchen......

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fragerin64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die beiden Antworten.Der Betriebsratlink hilft mir leider nicht weiter.
Ich hoffte es weiß jemand, wo verbindlich geschrieben steht, dass Schulungen,
die zwingend notwendig sind, der Arbeitgeber zu zahlen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das kann man so pauschal nicht sagen bzw. schreiben. Wenn die Schulung Einstellungsvoraussetzung ist, dann wird der Arbeitnehmer die Schulung auch dann bezahlen müssen, wenn sie erst nach der Einstellung erfolgt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Rechtsgrundlage für diese Schulung ist der "Glücksspielstaatsvertrag", demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schulung durchführen zu lassen. Dann muss er grundsätzlich die Schulung auch bezahlen.
Außer natürlich, ein AN erklärt sich freiwillig bereit, die Schulung auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn man nur mit dieser Qualifikation eingestellt wird, dann muss man die auch zahlen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.710 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen