Schulunfall in der Grundschule

26. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Micha19177
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schulunfall in der Grundschule

Ich habe schon wieder ein Problem mit der Grundschule meiner 9 jährigen Tochter * 3 Klasse*. Vor genau 2 Wochen kam sie heim und erzählte das sie Nasenbluten hatte. Da habe ich mir noch nichts gedacht... am selben abend hatte sie noch 2x Nasenbluten. Tags darauf kam sie wieder und erzählte erneut sie hat starkes Nasenbluten gehabt, an diesen Tag hatte sie gesamt an die 8x Nasenbluten. Die Tochter meiner Freundin erzählte mir dann das meine Kleine einen *Unfall * in der Schule hatte. Auf mein Nachfragen hin erzählte sie mir dann das meine Tochter unter einer aufgebauten Tribühne herumgekrochen ist und ein Lehrer der vorbei lief sie dabei aus versehen an die Nase getreten hatte. Daraufhin gab es sogar eine Durchsage der Rektorin über diesen Vorfall und ein Verbot das kein Kind unter besagte Tribühne kriechen darf. Am Tag darauf wollte ich dann zu unseren Hausarzt gehen der aber leider Urlaub hatte. Ich habe den ganzen Vormittag versucht in der Schule anzurufen, habe aber leider niemanden erreicht. Erst gegen Mittag ging eine Lehrkraft ans Telefon. Diese erklärte mir das sie von nichts weiß aber alles weiterleiten wird und sich die Schule bei mir melden wird. Auf meine Nachfrage warum die Schule mich nicht angerufen hat um mir von dem Unfall zu berichten, konnte sie mir keine Antwort geben. Aus Erzählungen anderer Kinder weiß ich das meine Tochter sehr stark und auch lange Nasenblutten hatte, was für mich durchaus Grund genug ist die Eltern zu informieren.
Jedenfalls habe ich dann versucht einen HNO zu erreichen der meine Tochter untersucht. ich habe ihn die Sachlage erklärt und er meinte ich soll mir von der Schule einen Bericht geben lassen und mit dem soll ich dann zu ihm in die Praxis. Es war Freitag und ich bekam den gewünschten Bericht nicht. Das Wochenende haben wir mit viel Nasenbluten überstanden. Gleich Montag in der Früh habe ich erneut den Kontakt zur Schule gesucht und um eine *Bescheinung * des Schulunfalles gebeten den ich den Arzt vorlegen kann. Wieder hies es wir melden uns aber gemeldet hat sich keiner. Auch Am Montag hatte sie häufig Nasenbluten. Dienstag habe ich dann den schriftlichen Weg gewählt und einen Brief an die Schule mitgegeben. Als Antwort kam dann das ich mit meinen Kind zum Hausarzt gehen soll, falls dieser einen Unfallbericht der Schule haben möchte soll er dies der Schule schriftmitteilen dann schickt ihm die Schule einen zu, andernfalls sei das nicht möglich. Mittwoch , Donnerstag und Freitag war das Nasenbluten besser. Sa u So kam es wieder. Mo also gestern hat mein Hausarzt die Praxis wieder geöffnet. Er hat mir erklärt das er eigentlich mein Kind nicht behandeln oder untersuchendarf da das ja ein Schulunfall war ich müste einen Facharzt aufsuchen und der wiederrum möchte von der Schule das Formular das es sich um einen Schulunfall handelt. Aus eigenem Interesse heraus sah er sich die Nase dann doch an ... er vermutet das die Nasenschleimhaut durch denTritt eingerissen ist .. und immer wenn sich eine Kruste bildet erneut einreist. Heute bekam ich dann per Post ein Schreiben der Grundschule. Sinngemäs wird mir da erklärt das ein Unfallbericht erst dann geschrieben werden kann wenn ich bereits mit ihr beim Arzt war da die Schule in dem Bericht den Namen und die Anschrift des Arztes schreiben müssen. Ebenfalls muss die Schule die Diagnose des Arztes mit in dem Bericht aufnehmen.
"Zitat" Eltern werden nur dann informiert, wenn ein Kind nach einem Unfall nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann und abgeholt werden muss. Dies war bei .... nicht der Fall.

Ist sowas zulässig? Mir kommt das alles sehr komisch vor. Meine mittlere hatte auf einer weiterführenden Schule einen Schulunfall und bis wir sie holen konnten wurde der Bericht mit allen drumm und drann geschrieben, wir brauchten das Forumular nur den behandelnden Arzt geben.
Genauso war es auch bei einem Unfall im Schwimmtraining des Vereins. Dort wurde mir erklärt das auch bei Kleinigkeiten ein Unfallbericht geschrieben werden muss und alles sofort gemeldet werden muss.
Warum stellt sich die Schule so an? Wie ist das an Grundschulen üblich? Gelten für Grundschulen andere Regeln als für Realschulen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Wenn man sein Kind anderthalb Wochen vor sich hinbluten lässt anstatt für ärztliche Versorgung zu sorgen, sollte man erstmal an seine eigenen Pflichten denken ...

Hofftenlich schneidet die Arme sich nie ernsthaft in den Finger, sonst verblutet sie bevor Du ein Formular dafür von irgendwem hast...



quote:
Er hat mir erklärt das er eigentlich mein Kind nicht behandeln oder untersuchendarf da das ja ein Schulunfall war

Meines Wissens sind Ärzte verpflichtet entsprechend Hilfe zu leisten, zumindest zu untersuchen ob keine ernsthafte Verletzung vorliegt. Egal welches Formular fehlt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Micha19177
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke auch das alles so gründlich gelesen wurde. Wenn mir ein Arzt erklärt er will eine Bescheinigung haben dann kann ich nichts daran ändern. Mir wurde erklärt das bei einem Schulunfall der Patient als Privtpatient gillt und als solcher auch behandelt wird. Bestreitet die Schule das es ein Schulunfall war geht die Rechnung an uns. Meine mittlere hatte auch schon einen Schulunfall da wurde uns von der Schule ein Forumular mitgegeben wo die Anschrift der Schule drauf steht und das es ein Schulunfall war . Da war alles unkompliziert.
Aber die Grundschule hat mir gegenüber sogar eine Erkärung was passiert ist verweigert. Es ist als ob nie etwas passiert ist.
Wäre ich mit ihr zum Arzt gegangen und hätte nichts von Schulunfall gesagt , wäre sie ganz normal über die gesetzliche Krankenkasse behandelt worden.. allerdings war ich ja verpflichtet zu sagen das es ein Schulunfall war. >Davon abgesehen wollte mich die Schule ständig zum Hausarzt schicken obwohl ich mehrfach gesagt habe das dieser in Urlaub ist.Außerdem bei einem Schulunfall hätte ich gar nicht zum Hausarzt gedurft sondern zum Durchgangsarzt.
Wenn ein Arzt sagt er braucht die Bestättigung dann habe ich da keinen Einfluß drauf. Ich kann ja schließlich nicht hexen und ihn dazu zwigen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Wenn mir ein Arzt erklärt er will eine Bescheinigung haben dann kann ich nichts daran ändern.


Doch, dann mache ich erst mal Alarm, und wenn das nicht hilft, gehe ich zu einem anderen Arzt. Erst recht, wenn mein Kind still vor sich hin blutet.

quote:
Mir wurde erklärt das bei einem Schulunfall der Patient als Privtpatient gillt und als solcher auch behandelt wird.


Es geht den Arzt erst mal einen feuchten Schipp an, wo der Unfall passiert ist.
Und dir war in dem Fall auch das Geld wichtiger als die Gesundheit deines Kindes? Und daran soll nun auch die Schule schuld sein? Ich fasse es nicht...

quote:
Bestreitet die Schule das es ein Schulunfall war geht die Rechnung an uns.


Dann kann man immer noch die Schule in Regreß nehmen, wenn es doch ein Schulunfall war.

quote:
allerdings war ich ja verpflichtet zu sagen das es ein Schulunfall war


Ach ja? Woher hast du das denn?

quote:
bei einem Schulunfall hätte ich gar nicht zum Hausarzt gedurft


S.o.

Du kennst also alle möglichen "Vorschriften", aber auf die Idee, den Arzt zu wechseln, kommst du nicht?

Ich hoffe mal, dein Kind hat nie eine noch schlimmere Verletzung, dann wäre es jetzt vermutlich tot, während du dich vor Arztrechnungen fürchtest und dich hinter irgendwelchem rechtlichen Halbwissen verschanzt...


Um noch die implizite Frage zu beantworten: nein, die Schule trägt keine Schuld daran, daß du dein Kind anderthalb Wochen lang nicht vernünftig hast verarzten lassen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zusätzlich könnte man natürlichnoch hinterfragen, warum eine Drittkläßlerin sich nicht traut, der Mutter selbst von dem Schulunfall zu erzählen.
Zusammen mit der unterlassenen Hilfeleistung, dem Kind anderthalb Wochen lang keine meidzinische Betreuung zukommen zu lassen, wirft das schon ein bedenliches Bild auf die Sorgefähigkeit der Eltern....

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Man weiß doch gar nicht, ob der "Unfall" überhaupt Grund für das Nasenbluten war. Denn so lange, und so intensiv, das kann ganz was anderes bedeuten. Was sehr ernstes. Abgesehen davon hätte man doch schon am Wochenende in der Notfallambulanz des nächsten Krankenhauses sein müssen. Aber ganz ratz fatz. Alles andere ist doch völlig unverantwortlich.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 27.06.2013 14:36

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Micha19177
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also noch mal ich habe versucht mein Kind einen Arzt genauergesagt 2 HNO Ärzten vorzustellen von beiden kam die selbe Antwort. Das Nasenbluten trat erst ab dem Zeitpunkt des Unfalles auf , vorher noch nie. Mein Kind hat mir mitgeteilt das es in der Schule Nasenbluten hatte mehr nicht. Punkto Arzt muß... letzten Freitag bin ich von der hiesen Notafunahme trotz ärztlicher Einweisung wegen aktuer Atemnot abgewiesen worden da meine Große Tochter noch keine 15 ist. Ich mußte dann mit einem nach Luft röchelnden Mädchen 50 km bis zur nächsten Kinderklinik fahren. Freut mich das ihr alle anscheinend keine solchen Probleme noch hattet. Wenn mir die Behandlung verweigert wird was soll ich dann machen? Soll ich den Arzt mit Messer bedrochen? Ihn erpressen oder was? Fakt ist jeder will seine Leistung auch bezahlt haben... fertig. Und ja bei einem Schulanfall genau wie bei einem >Arbeitsunfall oder einem Unfall in einem Verein ist man Verpflichtet dies anzugeben. Würde ich mich nicht sorgen , würde ich mich nicht seit 2 Wochen mit dieser Schule und mit diversen Ärzten abstreiten. Falls überlesen unser Hausarzt hat sie aus eigenen Intresse heraus untersucht. Nasenbluten ist ja nun nichts so dramatisches, es ist lästig aber nicht lebensbedrohlich.
Was ich wissen wollte war ob d ie chule mir die schriftliche Zusicherung das es ein Schulunfall war verweigern darf oder nicht.
Mein Kind ist zugeben unerlaubter Weise unter einer Tribühne herumgekrochen und wurde dabei von einem vorbei laufenen Lehrer an der Nase getreten. Ein Unfall , der in der Schule statt fand. Ergo Schulunfall.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der Arzt möchte eine Unfallmeldung haben, damit er nicht über die KK sondern die Unfallkasse (ähnlich wie BG) abrechnen kann, da gibt es das eine oder andere mehr an Geld und hat mit privater Behandlung nichts zu tun.
Wenn du der Schule ein wenig Dampf machen willst, setz dich mal mit dem zuständigen Schulamt in Verbindung und schildere den Vorfall. Es ist mir eigentlich unverständlich warum die Schule sich so davor drückt, sie sind ja bei der UK versichert.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
66sumse
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 26x hilfreich)

Der Arzt braucht keine Unfallmeldung. Wenn man zum Arzt geht und sagt, das das Kind einen Schulunfall hatte, dann meldet dieser das der zuständigen Berufsgenossenschaft (idR die Unfallkasse des Landes) und die kümmert sich dann um die Meldung durch die Schule -wenn erforderlich; nicht jeder Unfall ist meldepflichtig. Der Arzt entscheidet lediglich, ob weitere Behandlungen bei Fachärzten erforderlich sind, oder ob eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen muss und stellt die entsprechenden Überweisungen aus.
(Ich hätte auf gar keinen Fall so lange gewartet und wäre höchstpersönlich mit meinem Kind zum Arzt und erst wieder weg, wenn es untersucht worden wäre.)

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Mir wurde erklärt das bei einem Schulunfall der Patient als Privtpatient gillt und als solcher auch behandelt wird. Bestreitet die Schule das es ein Schulunfall war geht die Rechnung an uns.

Ich lese da gerade "Wenn mein Kind Geld kostet, lasse ich es halt erstmal bluten".
Weiter kommentiere ich das nicht, denn da gäbe es Kompatibilitätsprobleme mit den Forenregeln und eventuell mit dem StGB.



quote:
Wenn mir die Behandlung verweigert wird was soll ich dann machen?

In Amerika ist das durchaus normal. Du bist liquide oder Du hast erstmal Pech.
In Deutschland ist dem Gott sei Dank nicht so.

Da könnte man über die Einleitung strafrechtlicher Schritte nachdenken.
Wenn Lebensgefahr besteht bzw. der Verdacht besteht ist der Arzt zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet.

Bei der 15jährigen bestand offenbar keine Lebensgefahr, sonst hätte der Arzt sie nicht eingewiesen sondern Rettungswagen etc. angefordert.



quote:
Was ich wissen wollte war ob d ie chule mir die schriftliche Zusicherung das es ein Schulunfall war verweigern darf oder nicht.

Wenn es ein Schulunfall war, ist das auch zu bescheinigen.
Fraglich ob die Schule hier einen Schulunfall sieht/sehen will.

Auch kenne ich es nur son, das der Arzt behandelt und die Bescheinigung nachgereicht werden kann.



quote:
Davon abgesehen wollte mich die Schule ständig zum Hausarzt schicken obwohl ich mehrfach gesagt habe das dieser in Urlaub ist.

Hausärzte in Urlaub haben Vertretungen ... zumindest in den Gegenden Deutschland die mir bekannt sind ...



quote:
Nasenbluten ist ja nun nichts so dramatisches, es ist lästig aber nicht lebensbedrohlich.

Das ist - sofern es über eine längeren Zeitraum geht - falsch. "längerer Zeitraum" bedeutet mehr als ein Tag mit Unterbrechung bzw. mehr als 3h ohne Unterbrechungen.
Alleine durch den Blutverlust kann es zu Problemen kommen.
So wurde es mir jedenfalls durch einen Mediziner gesagt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sweety83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Sohn hatte auch einen Unfall in der Schule. Er ist vom Barren gefallen und hat sich auf beiden Händen unglücklich abgestützt.

Nur so am Rande:
Das erste was ich machte ist, ins Krankenhaus zu fahren, denn da ist immer ein Durchgangsarzt zur Stelle!

Mein Sohn rief mich an und erklärte dass er einen Unfall hatte. Danach rief ich in der Schule an und fragte nebenbei, ob sie sich um alle Unterlagen wie die Unfallmeldung kümmern. Dies wurde bestätigt. Indessen fuhr mein Sohn nach Hause ( er sagte mir und der Schule, er kann das allein ohne Problem und wir willigten ein), er holte seine Karte und wir fuhren zusammen in die nächste Klinik.

D- Arzt, Untersuchung...das volle Programm... ohne Bescheinigung!
(Unfallbericht von der Schule) denn das ist erstmal egal...

Die Angaben wo er zur Schule geht, was passiert ist wie und wann dies geschah, hab ich im Krankenhaus in einem Formular angeben müssen.

Bislang gab's von der Schule keinen Bericht. Ist mir auch egal. Sollen die sich untereinander einigen. Fakt ist, es ist im Unterricht passiert, demnach Schulunfall.

Im Krankenhaus würde ihm sofort geholfen!

Mich würde nur mal interessieren, ob die Schule, weil sie regelmäßigen abschätzend nach der Diagnose fragt, ich diese nennen muss?

Nach vielen Tagen und mehreren Untersuchungen MRT und so weiter, haben wir jetzt entgültige Ergebnisse. Und die Lehrerin glaubt nicht, dass mein Sohn sich bei dem Unfall (in ihrem Unterricht) wirklich so schwer verletzt haben soll.

Ich hätte ihr die Diagnose auch gesagt aber nun da ich jetzt weiß, dass sie es ihm nicht glaubt, will ich ihr die Diagnose gar nicht mehr sagen.

Schließlich ist es ja seine Diagnose und seine Privatsphäre oder? Muss ich der Schule die Diagnose rechtlich gesehen mitteilen? Allein weil sie meinem Sohn nicht glaubt was ich schon frech finde, Stelle ich mich quer. Er geht brav mit seinen Verbänden und Schienen in die Schule, macht alles mit bis auf Sport. Sie sieht ihn jeden Tag und glaubt ihm nicht... einfach unfassbar...

Wäre lieb, wenn man mir hier eine Antwort geben könnte, ob ich seine Privatsphäre schützen darf oder ob ich die Diagnose benennen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Ähnlich wie bei Arbeitgeber zu Arbeitnehmer MUSS die Diagnose nicht bekannt gegeben werden.

Die Schule meldet den Unfall der Unfallkasse so, wie er ihr bekannt geworden ist. Der Arzt macht es genauso.
Sollte die Unfallkasse dann Fragen haben, wird sie sich an die Beteiligten wenden.

0x Hilfreiche Antwort

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