Schulunfall- Kosten für Fahrt etc.

31. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
isabella 233
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulunfall- Kosten für Fahrt etc.

Hallo zusammen und guten Abend,
ich hätte eine Frage:
Unser Sohn war mit der Schule im Skilager in Südtirol. Er ist auf dem Weg zur Piste ausgerutscht und prellte sich Hand, Wirbelsäule und Kopf. Kam mit der Lehrerin ins Krankenhaus, dort wurde geröntgt etc.- dann kam er wieder in die Jugendherberge, sollte sich noch 2 Tage schonen. Er kam vorgestern nach Hause, die schmerzen wurden auf der Fahrt immer mehr. Wir gingen dann sofort mit ihm ins Krankenhaus. Dort war Kopfschütteln angesagt, da man den Bruch eines Handknochens übersehen hatte. Ausserdem hätte die Gehirnerschütterung überwacht werden müssen- aber dies ist ja gut gegangen, Gott sei dank.
Hand wurde jetzt mit Schiene ruhiggestellt (Wochenende), Montags müssen wir im KH anrufen um Termin in der Handchirurgie zu bekommen, dort wird entschieden ob gips oder Op....
Wir wohnen sehr ländlich, ich kann nicht autofahren, mein Mann ist berufstätig und ab früh 6 Uhr unterwegs. Das KH aber 20 km entfernt, Busverbindung dorthin nur 3x am Tag ... Bis klar ist wie man das behandelt etc. bleibt mir nichts anderes übrig als mit dem Taxi zu fahren - habe ich da irgendwelche Möglichkeiten diese Kosten geltend zu machen? Muß ich noch irgendetwas spezielles beachten?
Über eine Antwort würde Ich mich sehr freuen!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Schulveranstaltung gehandelt hat, und der Unfall als Schulunfall der zuständigen gesetzlichen Unfallkasse gemeldet wurde.

Grundsätzlich kann eine Erstattung für Reisekosten der Eltern zum Krankenhaus, in dem sich das Kind befindet verlangt werden.
hier klicken:
http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/reise.pdf
Wichtig hier: Punkt 8.1 (relativ weit unten)

Schwierig wird es mit der Höhe der Kosten. Dazu ist Punkt 4.1.1+4.1.2 relevant: Erstattet werden entweder die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels oder(!) 20ct pro km. Das wird für ein Taxi nicht reichen.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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