Schulplicht in Baden-Würtenberg?

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rican
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulplicht in Baden-Würtenberg?

Hi Community,


Und zwar bin ich 16 Jahre 22.10.1992 Habe mein Hauptschulabschluss bestanden und gehe zurzeit auf eine Berufsschule

BEJ (Berufs-Einstiegs-Jahr)

Meine frage ist:Wenn ich nach diesem BEJ jahr keine Ausbildung bekomme,bin ich dann noch Schulplichtig? Wenn ja was genau kommt dann auf mich zu?


Ich komme aus Baden-Würtenberg habe gehört das is von Bundesland zu Bundesland anderst



Würde mich über Anworten die 100% Stimmen Freuen


Ich bedanke mich im vorraus

MFG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K. u. U. S. 584),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2006 (GBl. S. 378; K. u. U. 2007 S. 38)
§ 10 Abs.5
§ 78 a Berufsvorbereitungsjahr
§ 78 Abs. 1-3
http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rican
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also seh ich das richtig

Ich bin nach dem BEJ noch weitere 3 jahre schulplichtig? oder bis 18?


Sorry frage lieber nochmal nach :)

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)



Beträgt die Ausbildungszeit weniger als 3 Jahre, dann nur mindestens 2 Jahre Berufsschulpflicht. Die Berufsschule endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sie kann aber freiwillig bis zum Ende des Jahres fortgesetzt werden in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Um sicher zu gehen, ob dies alles richtig ist, wäre es empfehlenswert, wenn Du Dir eine verbindliche Auskunft bei dem für Dich am naheliegendsten Oberschulamt (Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe oder Tübingen) einholen würdest. Dort könntest Du auch näheres über eine Anrechnung bisher absolvierter Berufsschulzeiten (§ 78 Abs.3) erfahren. Die Möglichkeit könnte ja mal eintreten.

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