Hi Community,
Und zwar bin ich 16 Jahre 22.10.1992 Habe mein Hauptschulabschluss bestanden und gehe zurzeit auf eine Berufsschule
BEJ (Berufs-Einstiegs-Jahr)
Meine frage ist:Wenn ich nach diesem BEJ jahr keine Ausbildung bekomme,bin ich dann noch Schulplichtig? Wenn ja was genau kommt dann auf mich zu?
Ich komme aus Baden-Würtenberg habe gehört das is von Bundesland zu Bundesland anderst
Würde mich über Anworten die 100% Stimmen Freuen
Ich bedanke mich im vorraus
MFG
Schulplicht in Baden-Würtenberg?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K. u. U. S. 584),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2006 (GBl. S. 378; K. u. U. 2007 S. 38)
§ 10 Abs.5
§ 78 a Berufsvorbereitungsjahr
§ 78 Abs. 1-3
http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf.
Also seh ich das richtig
Ich bin nach dem BEJ noch weitere 3 jahre schulplichtig? oder bis 18?
Sorry frage lieber nochmal nach
Mfg
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Beträgt die Ausbildungszeit weniger als 3 Jahre, dann nur mindestens 2 Jahre Berufsschulpflicht. Die Berufsschule endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sie kann aber freiwillig bis zum Ende des Jahres fortgesetzt werden in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Um sicher zu gehen, ob dies alles richtig ist, wäre es empfehlenswert, wenn Du Dir eine verbindliche Auskunft bei dem für Dich am naheliegendsten Oberschulamt (Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe oder Tübingen) einholen würdest. Dort könntest Du auch näheres über eine Anrechnung bisher absolvierter Berufsschulzeiten (§ 78 Abs.3) erfahren. Die Möglichkeit könnte ja mal eintreten.
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