Schulpflicht für Sonderveranstaltungen

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Schulpflicht für Sonderveranstaltungen

Die Schule meiner Kinder setzt in letzter Zeit häufiger Unterricht und Schulveranstaltungen in Zeiten außerhalb der regulären Schulzeiten.

Beispiele der letzten Wochen: Schulbeginn 8:00 Uhr statt 8:15 Uhr, Sonderveranstaltung: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr statt Schulende spätestens um 16:00 Uhr, Unterricht am Samstag von 8:15 Uhr bis 11:45 Uhr statt frei.

Diese Veranstaltungen und der Unterricht werden leider immer erst kurzfristig bekanntgegeben und dafür Schulpflicht erklärt. Ist das so zulässig?

Ich kann ja gar nicht mehr planen...

-- Editiert von gloegg am 16.10.2017 14:08

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

so etwas habe ich noch nie gehört.

Als ich Schulkind war, war der Schulbeginn um 7.45 Uhr üblich und alle zwei Wochen war Samstags Unterricht. Von meinen Kindern 1. Klasse bis Ausbildung war so etwas noch nie der Fall. Kann es sein, dass eine Leher/in erkrankt ist und ein Ersatzlehrer leider keine anderen Möglichkeiten sieht und das nur vorübergehend ist, damit die Kinder mit dem Stoff nicht zu sehr hinterher sind? Oder mit welcher Begründung wurde das veranlasst?

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

In dieser (Grund-)Schule ist der übliche Schulbeginn um 8:15 Uhr, die Schule endet um 16:00 Uhr.

Die Lehrer sind gesund.

Begründet wurde Fall 1 mit einem „ Ausflug", Fall 2 mit dem „St.-Martins-Zug" und Fall 3 mit dem „Tag der offenen Tür". Alles innerhalb von 4-5 Wochen.

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#4
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Warum kann man hier die Fakten nicht einmal so stehen lassen, wie sie sind?

Die Veranstaltungen standen nicht im Schulkalender. Ausnahme: St. Martin. Auf die Schulpflicht hierfür wurde gestern hingewiesen.

Heute gab es wieder so eine Überraschung: die Kinder sollen plötzlich früher in der Kirche sein, für eine „Probe".

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Schulrecht ist Landesrecht. Dazu kommen noch erhebliche Freiräume, die die Schulen selbst haben. Das sollte man sich erarbeiten, und dann weiss man, was in dieser Schule geht und was nicht. Außerdem gibt es einen Elternbeirat, ein Schulamt .....

wirdwerden

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#6
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

...und ein Forum, in dem man fragen kann.

Hat jemand Ahnung vom Thema?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ gloegg: wir haben 16 verschiedene Schulrechte in Deutschland. Dann noch differenziert die freie Gestaltung, die jede, wirklich jede Schule hat. Wir dürften uns in einem 6-stelligen Bereich bewegen. Wie sollen wir also wissen, was für die spezielle Schule greift?

wirdwerden

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#9
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Es geht um eine Grundschule in Nordrhein-Westfalen.

Heute kam ich übrigens zu einem leeren Klassenraum. Die Kinder sollten spontan von einem benachbarten Spielplatz außerhalb des Schulgeländes abgeholt werden...

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#11
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Prinzipiell schon mal hilfreich, vielen Dank!

Ist denn irgendwo geregelt, was „Unterricht" und was „Schulveranstaltung" ist?

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich glaube im gesammten, dass das eher kein rechtliches Problem als eher eine art zwischenmenschliches Probolem werden könnte.

Zitat:
Ich kann ja gar nicht mehr planen
Du siehst hier DICH im Vordergrund, aber das ist wenigst meiner Meinung nach eine falsche Sichtweise, du solltest hier deine KINDER im Vordergrund sehen.

Du schreibst zwar, dass die genannten Dinge nicht länger vorangekündigt waren. Bei manchem kan ich mir das nicht denken, bei anderem schon.

Das mit dem spontanen abholen an einem anderen Platz finde ich selbst jetzt nicht als so schlimm.

Tag der offenen Türe, dieser ist bestimmt schon länger vorgeplant, auch wen es da bis jetzt keine vorab genannte Schulpflicht gab.

Problematisch könnte meiner Meinung nach lediglich der Martinsumzug als auch die Kirchliche Veranstaltung werden. Allerdings, müsste man diesbezüglich auch erstmal wissen, wer Schulträger der betroffenen Schule ist. Handelt es sich um einen kirchlichen Schulträger, so kann ich mir eine Teinahmepflicht durchaus denken. Ist es jedoch kein kirchlicher Schulträger, halte ich eine Teinahmepflicht für sehr problematisch. Soviel wenigst zu meiner Meinung für dieseneinen Punkt.

Aber nun zurück zu dem Problem, Ich gehöre sonst nicht zuu den Leuten die der Meinung sind klein bei zu geben! Allerdings sollte man sich hier doch eher Gedanken um die Kinder als um das rechtliche machen! Was bringt es einem, wenn ein Elternteil rechtlich vorgeht um besser planen zu können, aber der Nachwuchs hat dan auf einmal Probleme in der Schule? Noten verschlechtern sich etc.
Dann müsste man als Eltern erstmal nachweisen, dass sich verschlechternde Noten etc aus ergeben, dass man als Eltern gegen die Schule vorgegangen ist. Dürfte recht schwer werden.

Daher, meiner Meinung nach sollte man sich wirklich überlegen, will man sich mit der Schule anlegen, oder will man eher dafür sorgen, dass die Kinder in der Schule gut gefördert werden und dadurch gut weiterkommen...



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#13
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich werde weder den Schwanz einziehen noch auf meine Rechte verzichten. Ich bin auch nicht der Einzige, den diese ‚Pflichtveranstaltungen‘ stören und wir werden sicherlich auch die offiziellen Beschwerdewege einhalten.

Den Kindern ist nicht geholfen, wenn ich wegen dieser ‚Terminspielereien‘ ständig zu spät zur Arbeit komme oder den Arbeitsplatz früher verlassen muss. Hier werden unnötig Probleme geschaffen. Solche Dinge gefährden Jobs. Das ist der Grund, warum viele Arbeitgeber keine Menschen mit Kindern wollen.

Nichts gegen Schulveranstaltungen, aber bitte angekündigt, rechtzeitig und planbar.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Das Argument, dass Tage der offenen Tür kurzfristig geplant sind, kommt einfach ziemlich unglaubwürdig daher. Die werden nämlich mindestens in 3/4 Jhar im voraus terminiert.
Und dass der Martinstag kurzfristig und überraschend kommt - na gut, für manche Leute kommt auch Weihnachten überraschend.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#15
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Nun ja, sicher kommen solche Termine nicht überraschend. Was ich jedoch schon als überraschend empfinde ist beispielsweise eine Anwesenheitspflicht für den Martinszug. Ich persönlich kenne den nur als freiwillig - und wenn der nicht mit meinem Job vereinbar war, dann mussten meine Kinder in einem Jahr eben mal drauf verzichten.
Das Problem des TE scheinen ja nicht die Veranstaltungen an sich zu sein, sondern die (auch zeitlich mit Beginn und Ende) festgelegte Anwesenheitspflicht. Gerade bei Grundschülern (zumindest mal 1. und 2. Klasse) ist es für die Eltern oft schwierig, das umzusetzen, weil man die Kids nicht mal eben alleine losschicken kann mit dem Hinweis "Ich komm nach Feierabend nach".

Wir hatten in der 1. Klasse auch mehrmals dieses Problem - gerade weil die Schulpflicht samt Anfangszeit immer erst sehr kurzfristig erklärt wurde und die Veranstaltungen nicht auf dem Schulgelände stattfanden - für das noch kleine Kind also auch nicht so ohne Weiteres erreichbar waren. Ein erstes Gespräch mit der Schule war da leider auch nicht zielführend.
Umdenken hat bei uns erst eingesetzt, als wir jedesmal förmlich einen Antrag auf Freistellung gestellt haben mit der Begründung, dass die Veranstaltung zu kurzfristig angekündigt war, ich auf Grund dringender beruflicher Termine mein Kind nicht begleiten kann und die Betreuung nach Schulschluss ausschließlich durch meine Familie stattfinden kann, die jedoch weit entfernt lebt, was auf Grund meiner Weiterbildung bereits weit im Vorfeld so geplant und koordiniert war. (Das waren allerdings jedesmal Veranstaltungen am Freitag Nachmittag und am Wochenende).

Die Schule hier hat daraus gelernt und gibt inzwischen den Kindern jeweils zum Schuljahresende einen Terminplan für das Folgejahr in dem verpflichtende Veranstaltungen aufgeführt werden. Zusätzlich wird für Schüler der 1. und 2. Klasse angeboten, dass sie den gewohnten Schulweg nehmen können, also zur Schule kommen, und von dort aus in Begleitung einer Lehrkraft zum jeweiligen Veranstaltungsort gebracht werden. Gerade für berufstätige Eltern, die evtl. einfach etwas später kommen müssen ist das eine riesige Erleichterung.

Vielleicht lohnt es sich mir einer solchen Argumentation nochmal mit der Schulleitung zu sprechen um Verständnis für die Situation der Eltern zu schaffen und einen Weg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Die Idee mit der Freistellung ist hervorragend. Da hier auch andere Eltern mitziehen werden, wird auf diesem Weg sicher schnell und ohne Streit ein Umdenkprozess einsetzen...

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#17
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Umdenken hat bei uns erst eingesetzt, als wir jedesmal förmlich einen Antrag auf Freistellung gestellt haben mit der Begründung, dass die Veranstaltung zu kurzfristig angekündigt war, ich auf Grund dringender beruflicher Termine mein Kind nicht begleiten kann und die Betreuung nach Schulschluss ausschließlich durch meine Familie stattfinden kann, die jedoch weit entfernt lebt, was auf Grund meiner Weiterbildung bereits weit im Vorfeld so geplant und koordiniert war. (Das waren allerdings jedesmal Veranstaltungen am Freitag Nachmittag und am Wochenende).


Was für ein glorreicher Vorschlag. Aber dem Kind brav eintrichtern, dass Lügen verboten und schlimm ist. :crazy:

Eine denkbar schlechte Idee mit Falschangaben eine Freistellung zu erschleichen. Nichtzuletzt aus moralischen Aspekten. Auch kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Diese Praxis erfreut sich nämlich auch zu den Ferienzeiten, vor allem unmittelbar vor Beginn und nach Ende jener, großer Beliebtheit, sodass teils an Flughäfen eigene Einheiten der Bundespolizei abgestellt wurden, um die Freistellungen zu kontrollieren, da eben ein Verstoß gegen die Schulpflicht und auch das Erschleichen einer Freistellung auf Grund wissentlich wahrheitswidriger Angaben eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit ist. In manchen Bundesländern sogar ggf. Freiheitsstrafen im Extremfall.

Daher ist der Ratschlag der "Künstlerin" nicht gerade sinnvoll und auf Dauer wohl auch nicht sehr vorteilhaft für den Geldbeutel.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

In meinem Fall waren dies allerdings keine Lügen sondern schlicht die Wahrheit. Ein berufsbegleitendes Studium macht sich nun mal nicht an einem Wochenende, sondern dauert einige Jahre. Da ich aus beruflichen Gründen 150 km von meiner Familie entfernt gelebt habe und die Präsenzveranstaltungen Pflichtnwaren, war das anders nachweislich nicht machbar. Eine Betreuungsmöglichkeit vor Ort war für ganze Wochenenden schlicht nicht organisierbar. Schon garnicht innerhalb kürzester Zeit.
Zu Lügen hatte ich im Übrigen auch nicht geraten, sondern lediglich dazu, eben eine Freistellung zu beantragen, wenn das Kind bei solchen Veranstaltungen nicht vor Ort sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich hatte den Rat auch im Hinblick auf reguläre - also begründet beantragte und bewilligte - Freistellungen verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Wunderbar, dann ists ja gut. Der Rat war nämlich durchaus "auslegungsfähig". ;)



-- Editiert von PP9325 am 30.10.2017 09:18

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#21
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

In einem Rechtsforum erwarte ich keine rechtswidrigen Tipps. Das würde auch der Admin nicht zulassen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
In einem Rechtsforum erwarte ich keine rechtswidrigen Tipps.


Dies ist ein Laienforum.

Und es ist auch gar nicht ungewöhnlich, dass es mal Tips gibt, die zur Erreichung der Ziele förderlich sind.

Ein Freistellungsantrag kann auch abgelehnt werden!

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Eins verstehe ich noch nicht so richtig. All diese angeführten Veranstaltungen sind doch keine Unterrichtsangebote, sondern Schulveranstaltungen. Die Angebote am Nachmittag muss man doch nicht wahrnehmen. Ich würde nie zum Martinsumzug gehen, bin schließelich auch in keinster Weise konfessionell gebunden. Anders verhält es sich mit dem Ausflug, aber da kann man ja auch untereinander mal aushlefen, so dass eine Mutti die Kids mal einsammelt und beim nächsten kurzfristigen Ausflug eine andere Mutter.

Ich kann den Frust der TE nachvollziehen, wir haben eine ähnlich chaotische Planung an unserer Grundschule - aber im Normalfall besteht zumindest bei uns nicht die Pflicht bei diesen Veranstaltungen teilzunehmen, wenn sie außerhalb des Unterrichts stattfinden. Kann das wirklich verpflichtend sein, beim Herbstfest, Lampionumzug oder Halbmarathon der Schule mitzuwirken? Im Schulgesetz des Landes Brandenburg findet sich dazu kein Hinweis.

Wir lassen jetzt bewusst mal die Perspektive des Kindes aus, das natürlich an all diesen Veranstaltungen teilnehmen möchte ;)

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#25
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

OK, das hab ich tatsächlich übersehen, sorry. Aber dann bliebe ja zu klären, wann sonstige Schulveranstaltungen als "verbindlich" erklärt werden dürfen. Hat da die Schule Entscheidungshoheit?? Gott sei dank sieht das unsere Schule nicht so eng - so dass außer Klassenausflügen und Exkursionen die "Nebenveranstaltungen" immer auf freiwilliger Basis stattfinden. Wir hatten die Diskussion mal bei einem Gottesdienst, der verbindlich sein sollte. Allerdings nahmen nur 4 von 28 Schülern an der begleitenden Christenlehre teil. Dieser Gottesdienst wurde nach Rücksprache mit der Schulleitung auch als freiwillig erklärt, da es keinerlei Bezug zum Unterricht und zu den behandelten Inhalten im Unterricht gab. Ähnlich seh ich das eben mit so Veranstaltungen, wie dem Martinsumzug - kann man da nicht an den Verbindlichkeiten rütteln??

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