Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich möchte nächstes Jahr an meinem Geburtstag die Schule abbrechen. Ich habe persönlich Gründe und werde diese hier auch nicht erläutern. Ich gehe momentan zum Gymnasium(G8) in die 11. Klasse. Ich werde am 11. August 18 Jahre alt. Das liegt mitten in den Sommerferien. Nun beginnt rein rechtlich gesehen ein Schuljahr in NRW am 1. August.
quote:
§ 7
Schuljahr, Ferien
(1) Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das Ministerium kann zulassen, dass in einzelnen Schulstufen oder Schulformen das Schuljahr in Semester (Schulhalbjahre) oder andere Zeitabschnitte gegliedert wird, und deren Beginn und Ende festlegen.
Ist das nun auch bei meinem alten Gymnasium so oder zählt dort diese Sonderregel mit den Schulhalbjahren?
Würde das Schuljahr am 1. August beginnen würde ich laut dem Schulgesetz noch das komplette nächste Jahr schulpflichtig sein (auch wenn ich 18 bin!?).
quote:
§38 (3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.
Ist das so richtig? Ich hab jedenfalls noch keinen SEK II Abschluss. Mein 18. Lebensjahr habe ich aber ja dann schon beendet. Falls ja müsste ich mich dann ja bei der Schulaufsichtsbehörde melden und da einen Antrag stellen, dass die mich dann vom Schulbesuch befreien.
Ist das alles ein Mist...
Kann ich mich an meinem 18. Geburtstag also einfach abmelden oder muss ich den Umweg über die Schulaufsichtsbehörde nehmen?
-----------------
""