Schulpflicht NRW - Abbrechen am 18. Geburtstag

18. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
rewetuete
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulpflicht NRW - Abbrechen am 18. Geburtstag

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich möchte nächstes Jahr an meinem Geburtstag die Schule abbrechen. Ich habe persönlich Gründe und werde diese hier auch nicht erläutern. Ich gehe momentan zum Gymnasium(G8) in die 11. Klasse. Ich werde am 11. August 18 Jahre alt. Das liegt mitten in den Sommerferien. Nun beginnt rein rechtlich gesehen ein Schuljahr in NRW am 1. August.

quote:
§ 7
Schuljahr, Ferien
(1) Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das Ministerium kann zulassen, dass in einzelnen Schulstufen oder Schulformen das Schuljahr in Semester (Schulhalbjahre) oder andere Zeitabschnitte gegliedert wird, und deren Beginn und Ende festlegen.


Ist das nun auch bei meinem alten Gymnasium so oder zählt dort diese Sonderregel mit den Schulhalbjahren?

Würde das Schuljahr am 1. August beginnen würde ich laut dem Schulgesetz noch das komplette nächste Jahr schulpflichtig sein (auch wenn ich 18 bin!?).

quote:
§38 (3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.


Ist das so richtig? Ich hab jedenfalls noch keinen SEK II Abschluss. Mein 18. Lebensjahr habe ich aber ja dann schon beendet. Falls ja müsste ich mich dann ja bei der Schulaufsichtsbehörde melden und da einen Antrag stellen, dass die mich dann vom Schulbesuch befreien.

Ist das alles ein Mist...

Kann ich mich an meinem 18. Geburtstag also einfach abmelden oder muss ich den Umweg über die Schulaufsichtsbehörde nehmen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

An dem Gesetzestext ist doch nichts unklar - die Schulpflicht endet nicht am 18. Geburtstag, sondern am Schuljahresende. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Und wieso irgendwer in einem Forum wissen soll, wie DEIN Gymnasium die Schuljahre regelt, erschließt sich mir nicht - das kann hier genausowenig jemand wissen wie Deine Schuhgröße. Wie wäre es, wenn Du einfach mal nachfragst?


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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ähm.. Besteht in der 11. Klasse Gymnasium tatsächlich noch Schulpflicht ??? Der Fragesteller hat doch bereits nach Ende der 10. Klasse eine Ausbildung die dem Realschulabschluss entspricht. Kenne mich zwar im Schulrecht nicht aus, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man in der 11. Klasse immernoch unter Schulpflicht steht.



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"justice"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

@ justice,

es besteht noch Schulpflicht, solange man nicht 18 ist - der TE zitierte ja bereits das entsprechende Gesetz. Der Realschulabschluß befreit nicht von der Schulpflicht.

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#4
 Von 
rewetuete
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und Freiheit wird in diesem Staat so groß geschrieben... Da fällt einem echt nichts mehr ein.

Ist das überhaupt Konform mit unserer Verfassung? Ich meine jetzt nicht die Schulpflicht allgemein, sondern die, die über das 18. Lebensjahr hinaus geht?

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-- Editiert rewetuete am 21.10.2011 20:00

-- Editiert rewetuete am 21.10.2011 20:00

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
es besteht noch Schulpflicht, solange man nicht 18 ist - der TE zitierte ja bereits das entsprechende Gesetz. Der Realschulabschluß befreit nicht von der Schulpflicht.
Aber mit 18 besteht doch keine Schulpflicht mehr. Wenn der TE ab dem 18. Geburtstag nicht mehr zur Schule geht, was will man denn dann machen? Ihn mit der Polizei vorführen lassen? Ich glaube kaum.

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"gruß azrael"

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#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

justice hat völlig recht, in Deutschland ist die Schulpflicht 10 Jahre, mit 18 sollte die üblicherweise schon lange erfüllt sein. ;)

Mich würd interessieren, was der TE da gepostet hat.
Vielleicht die Hausordnung?


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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Der TE hat das Schulgesetz von NRW gepostet - völlig korrekt.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Vom Gesetzeswortlaut teile ich die Befürchtungen des TE.

Nach § 38 beginnt nach der SEK1 eine erneute Schulpflicht (zur Ausbildung, SEK2 etc) die erst zum Schuljahr endet in dem man 18 wird.





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