Schulische Ausbildung und Hartz IV

23. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Antigone
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)
Schulische Ausbildung und Hartz IV

Hallo,

endlich habe ich mal ein Forum gefunden, in dem man mir möglicherweise weiterhelfen kann.

Ich bin 24 Jahre alt und seit Anfang April beziehe ich AlgII.
Zu meiner Situation:

Ich habe von 2000 bis April 2005 studiert und 2 malig meine Prüfung verhauen ... und nun leider den Prüfungsanspruch verloren. Nun bin ich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz! Aber es hageln nur Absagen ins Haus und ich bin langsam total verzweifelt.

Vom Amt habe ich gesagt bekommen, dass eine staatlich-anerkannte schulische Ausbildung nicht förderungsfähig ist. Nun habe ich aber gehört, dass ich sehr wohl Hartz IV bekommen kann, wenn ich eine schulische Ausbildung mache. Jeder erzählt mir was anderes und ich hab langsam keine Ahnung mehr, was eigentlich stimmt.

Ich bewerbe mich immer weiter um eine betriebliche Ausbildung, doch als 24-jährige ist das nicht so leicht. Und Arbeit finde ich auch nicht, weil ich ungelernt bin :-(

Nun meine Frage: Da ich keinen Anspruch auf Bafög mehr habe (habe ich auch schriftlich)kann ich eine eventuelle schulische Ausbildung natürlich darüber nicht finanzieren! Bekomme ich Hartz IV, wenn ich eine schulische Ausbildung beginne??? (Meine Eltern können leider auch nicht!)

Mir ist das sehr wichtig, denn ich hab nun schon einige Studienjahre verloren ... mir ist es wichtig, in der Gesellschaft wieder Fuss zu fassen ...

Kann mir jemand helfen?

Danke euch schon jetzt!

MFG
Ninel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Während einer Berufsausbildung sind erstmal die Eltern unterhaltspflichtig. Die Eltern können sich VIELLEICHT verweigern, da du schon eine langjährige Ausbildung vergeigt hast. Muss aber auch akzeptiert werden, notfalls per Gericht.
Dann gibt es noch Berufsausbildungsbeihilfe, ähnlich wie BaföG.
Und nicht zu vergessen das Lehrlingsentgelt (sollte schon bei 300€ netto liegen) und Kindergeld (154€).

Ist alles nicht ausreichend bzw. wird nicht gewährt, dann kann man noch Wohngeld beantragen.

Wie es danach (nach Ausschöpfen eller anderen Quellen) mit ALG2 aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Nur soviel: mehr als 640€ (Bedarf eines Studierenden) wirds wohl insgesamt nicht werden.

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#2
 Von 
Antigone
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die nette Antwort!

Beim Amt wurde mir vor einigen Monaten gesagt, dass ich BAB nur bei einer betrieblichen Ausbildung bekomme ... kann ich denn auch bei einer schulischen Ausbildung BAB bekommen?

Lehrlingsgeld hätte ich bei einer schulischen Ausbildung ja auch nicht, im Gegenteil ich muss ja auch noch das Schulgeld bezahlen.

Meine Eltern verdienen auch nicht so viel, dass sie mich unterstützen könnten, daher fällt auch diese Variante flach :-(

Wo kann ich denn genaue Informationen erfragen, außer beim Amt?

Wäre über jeden Tipp dankbar.

MFG
Antigone

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thoas
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo,

ich kenne dein problem.

ich selber bin 25 und mache eine schulische ausbildung (habe nie eine betriebliche bekommen). und bekomme bafög+alg2+kindergeld.

das problem wird sein dass du nur alg2 zusätzlich zum bafög bekommst (so wars bei mir auch) und ohne bafög eben auch kein alg2...

und fängst du die schule so an bist du nicht mehr berechtigt alg2 zu beziehen. weil du bist ja dann schüler und nicht mehr "volL" zur verfügung.

schon ma was vom ausbildungskredit gehört? problem hierbei: den gibts erst ab dem 2. jahr.

wie is das bei dir mit dem schülerbafög?! wieso bekommst du keines?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Antigone
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo thoas ...

was ist denn schülerbafög?
Ich kenn nur das Studienbafög... und das bekomm ich eben nicht, weil ich mein studium nicht beenden konnte.

Aber warum bekomm ich kein ALG2, wenn ich kein Bafög bekomme? Wo hast du damals die Infos bekommen?

Liebe Grüße

Antigone

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thoas
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

schülerbafög gibt es 192 bei zuhaus wohnend und 348 bei allein wohnend. aber auch ich bekomm "nur" 192 obwohl ich allein wohne. hat was mit der entfernung der eltern von der ausbildungsstätte zu tun. --- schülerbafög ist eltern einkommens abhängig und das gibt es nur bei erstausbildung. mehr hier: http://www.bafoeg.bmbf.de

ich weiss das alles weil ich den ****** durchhabe mit 100 ämtern und anträgen... war nich einfach. zudem ich noch 175 euro für die schule bezahle...

alg2 bekommst du nur wenn du 100% am tag erreichbar bist zum arbeiten. das bist du als azubi/schüler nicht. und privatschulen fördert der staat sowieso schonma nicht. wurde mir oft genug gesagt. aber soll ich warten bis ich 100 werde mit ner ausbildung?! nee. eben wir bei dir.

also müsstest du deine arbeitslosigkeit kündigen, die schule machn, schülerbafög beantragen, zusätzlich alg2 beantragen. das alles kostet zeit wo kein geld da is, und sicher ist es auch nicht ob das alles klappt.

ich selbst hab damals noch zuhaus gewohnt und bafög bekomm, musste ausziehn wegn trennung der eltern und habde dann zusätzlich alg2 beantragt. hat auch alles nach naja langer zeit geklappt. gelebt habe ich von meinem dispo.

wie siehts aus? schülerbafög?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das SGBII schließt regelhaft für Bafög-Empfänger den Bezug von AlgII aus.

Ich finde es ja durchaus für einzelne Empfänger erfreulich, wenn diese Bafög und AlgII erhalten. Das entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorschriften und ist nicht einforderbar.

SGBII
Kapitel 2 - Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 - Berechtigte
(1) 1Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
....
(5) 1Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.


Zum Thema Schüler: Da diese rein theroretisch dem Arbeitsmarkt 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen, haben sie, wenn kein Anspruch auf Bafög vorliegt, Anspruch auf AlgII.

Aber: Ist man erst mal AlgII-Empfänger, muß die Behörde im Alter von 24 keine geplante schulische Ausbildung mitfinanzieren.

0x Hilfreiche Antwort

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