Schulische Ausbildung, woher geld??

17. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Schulische Ausbildung, woher geld??

Hallöchen

Ich habe zur Zeit folgendes Problem :

Ich befinde mich derzeit in einer schulischen Ausbildung zur Kinderpflegerin... Bafög steht mir keines zu , da mein Vater zuviel verdient! Im Moment befinde ich mich auch in einer Unterhaltsklage gegen meinen Vater.. allerdings kann das, bis ich denn mal Unterhalt sehe, sehr sehr lange dauern... Zur Zeit wohne ich mit meinem Freund zusammen, der mich im Moment auch finanziert.. das kann ja nunmal auch kein dauer zustand sein..! BAB (Berufsausbildungs-Beihilfe) steht mir nicht zu, da das nur für betriebliche Ausbildungen ist!! Ich bin langsam aber sicher , am verzweifeln.. woher ich überhaupt Geld beziehen kann.. zumindest solange bis ich irgendwann mal meinen Unterhalt erhalte..was nun echt noch in den Sternen steht...

woher bekomme ich also kohle??.. die Ausbildung läuft schon seid August 2007!!

LG Elfenkind!

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25 Antworten
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#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Vom Sozialamt solltest du Geld bekommen, sofern dein Freund nicht zuviel verdient. (Bedarfsgemeinschaft)

Gibt dir das Sozialamt kohle, holen die sich das von deinem Dad wieder. Dann ärgern die sich mit ihm rum, und nciht du.

Die wievielte Ausbildung ist es den?


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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lifeguard

jetzt polemisierst du hier seit wochen und hast nix gelernt.sozialamt=sgbXII, arge/ jobcenter=sgbII
bedarfsgemeinschaft= wenn man füreinander einstehen WILL und/ oder kinder da sind. ohne kinder, wenn man mindestens ein jahr zusammen wohnt.


@elfenkind

stell einen antrag auf alg2(hartz4) bei der arge (oder jobcenter, je nach region).
leistungen werden erst ab tag d. antragstellung gezahlt, also möglichst schnell.

wie lange wohnst du m. deinem freund? was verdient er? wie hoch ist d. miete?

sunbee

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#3
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallöchen

Danke erstmal für die Antworten... ALG 2 kann ich vergessen!!! Ich habe als ich hier her gezogen bin schonmal ALG 2 beantragt (damals war ich aber noch nicht in der ausbildung)... sie haben uns SOFORT als Bedarfsgemeinschaft eingetragen... wogegen ich wiederspruch per sozialverband eingelegt hatte... Fazit : Abgelehnt! und da mein Freund ganz gut verdient (ca. 2000 euro).. kann ich alg2 ebenfalls vergessen...aber hmpf.. ich mag es nunmal nicht finanziell von jemanden abhängig zu sein.. untermieterin bin ich hier auch.. muss miete in höhe von ca. 165 euro bezahlen...insgesamt müssen wir 330 warm bezahlen...! Achso zusätzlich bekomme ich noch 154 euro kindergeld! (mein kindergeld!) wir haben keine kinder....

LG Elfenkind

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#4
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Dann bleibt m.M. nach nur noch ein Nebenjob zur Überbrückung übrig.

b

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#5
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

*Heul* das ist ja echt hart!!

Ein Nebenjob ist mir nicht möglich.. ich bin von morgens um 6 bis 16 uhr unterwegs.. da kann ich einen Nebenjob echt vergessen.. dazu muss man bedenken, das ich lernen muss für klausuren, hausaufgaben, nebenbei nochn bisschen haushalt machen.. wie sollte ich das schaffen, das wäre echt unmöglich :( .. tja da muss ich wohl die 2 jahre abwarten bis ich dann mal Unterhalt bekomme :(

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@elfenkind

je nach alter solltest du es mal b. jugendamt versuchen.
du hättest klagen sollen gegen die annahme einer bg...aber dafür scheint es zu spät.


sunbee

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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hi Elfenkind,
eine Unterhaltsklage gegen deinen Vater läuft.... aber was ist mit deiner Mutter? Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst ist sie dir genauso zu Unterhalt verpflichtet wie dein Vater.

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#8
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallöchen

Ich bin 21 Jahre alt.. ob das Jugendamt da noch etwas machen kann, ist fraglich! Aber ich kann es ja mal versuchen. Die Unterhaltsklage gegen meine Mutter läuft ebenfalls.. allerdings da sie nur sehr sehr wenig verdient , muss sie auch nur sehr wenig bezahlen.. das tut sie aber freiwillig schon (zahlt mir im monat so 80 Euro) ein...das ist nicht das Problem, nur mein Vater weigert sich!

LG Elfenkind

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#9
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Du verklagst Deine Mutter, obwohl sie Die freiwillig was gibt? :schock:
Du willst von keinem finanziell abhängig sein, fragst aber nach staatlichen Leistungen?
Man kann auch einen Nebenjob am Wochenende machen oder mal abends.

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#10
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein *g* ich scheine mich wohl etwas falsch ausgedrückt zu haben...meine Mutter wird automatisch verklagt.. zumindest hat mir meine Anwältin das so gesagt.. beispiel.. mir stehen an gesamt unterhalt 600 euro zu... 520 muss davon mein vater bezahlen.. 80 meine mutter..das hat mir meine anwältin so gesagt.. ausserdem habe ich ein super verhältnis zu meiner mutter.. sie hat mir auch gesagt, das ich sie ruhig verklagen soll..zumindest würde ich sie nicht verklagen, wenn ich es nicht müsste.. meine mutter wird aber eben automatisch ebenfalls rangezogen!! da kann ich auch nix gegen machen.. und es ist ja nicht so , das wenn ich von ihr dann den unterhalt kriege..ich noch weitere 80 euro will.. um gottes willen.. ich bekomme derzeit ca. 80 euro von ihr... und das wird dann später auch der unterhalt sein!!!

Und ja ich frage nach staatlichen Leistungen.. jede andere Ausbildung wird irgendwie finanziert..ob es durch BAB oder sonstwas ist.. und ich finde, das Leute die eine schulische Ausbildung machen auch ein Recht auf Leistungen haben!!!

Und nochmal zum Nebenjob... ich stehe morgens um 5 uhr auf.. (habe eine Fahrt hin und zurück zur Schule von 3 Std.!)... bin also von morgens um 6 bis ca. 16 uhr unterwegs..(an manchen tagen bin ich auch erst um 17.30 zu hause, da wir 10 std. schule haben..!!!) wenn ich nach Hause komme , muss ich Hausaufgaben machen.. und für Klausuren lernen (wir schreiben immo arg viele!) dann ess ich was , gucke vielleicht wenns hoch kommt ne std. fern und geh wieder schlafen..und dann noch am wochenende nen Nebenjob machen.. wie soll das alles funktionieren?? am we muss ich seitenweise Planungen und Reflexionen schreiben, was ich in der woche meist nicht schaffe.. (die ich für montags immer brauche)...wann soll ich da bitte nen nebenjob machen??.. und ich bin auch mal froh wenn ich mal nen tag in der woche frei hab und mich sowohl um meine beziehung als auch um freunde kümmern kann... ein bisschen leben möcht ich auch noch weiste... und ich denke das steht auch jedem zu!!

LG Elfenkind

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#11
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Elfenkind, beantrage doch Vorausleistung von Ausbildungsförederung nach § 36 BAföG.

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#12
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

*g* auch vorrausleistungen an bafög gibt es nicht, wenn der vater zuviel verdient.. das kann ich leider ebenfalls vergessen :(

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#13
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Wer hat dir das erzählt? Tatsache ist, dass es nach § 36 BAföG Vorausleistungen dann gibt, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, obwohl sie unterhaltspflichtig sind.
Das Amt für Ausbioldungsförderung leitet dann nach § 37 BAföG deionen Unterhaltsanspruch auf sich über und macht diesen gegenüber den unterhaltspflichtigen Eltern geltend.

-- Editiert von nataly am 18.10.2007 21:09:38

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#14
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Wer mir das erzählt hat? Meine zuständige Frau vom Bafögamt!! Ich hatte sie extra deswegen gefragt.. und sie meinte, wenn der Vater nunmal zuviel verdient bekomme ich kein Bafög und somit auch keine Vorrausleistungen -.- Weil es ja ebenfalls Bafög ist!

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#15
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

ich würds auch mal mit nem nebenjob versuchen... am woende in die tanke oder irgendwas in der art. das hat noch keinem geschadet...

wie bereits erwähnt wurde... den armen freund verschonen... der staat kann ja zahlen.... auch ne tolle einstellung...

sozialhilfe ist definitiv nicht drin... da hast du keine chance.

bafög kenn ich mich nicht aus.

jugendamt... könnte problematisch werden... uvg wird nur bis zu nem gewissen alter gezahlt. aber probieren würde ich es am ehensten mal dort.

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#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das Jugendamt kann bis zum 21. Geburtstag helfen, ab dann ist es nicht mehr zuständig!

Sie sollten dem Vorschlag von nataly folgen, die kennt sich richtig gut aus in der Materie! :)

Auch wenn die Frau vom Bafög-Amt offensichtlich mündlich eine falsche Auskunft gegeben hat, das erlebt man ja doch häufiger bei Behörden:

Stellen Sie den Antrag nach §36 Bafög schriftlich beim Bafög-Amt! Dann muß dieses nämlich dem Gesetz entsprechend reagieren. Sollte der Antrag abgelehnt werden, nochmal hier nachfragen, dann gibt es den Rechtsweg.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Bafögantrag ist schon gestellt..allerdings wurde mir schon fast zugesichert das ich kein geld bekommen werde..auch hat die dame per Bafögrechner das ganze durchgerechnet.. fazit : 0 Euro!! tjoaa...ich werde mich dennoch nochmal mit meiner Ansprechpartnerin in Verbindung setzen und sie nochmals fragen!

@ Legende :

Ehm , im gegensatz von vielen Arbeitslosen die nur auf ihrer faulen Haut liegen und schön von der stütze leben... tue ich etwas.. ich mache eine AUSBILDUNG!! Normalerweise bekommt man für eine Ausbildung auch Lohn!! Nur bei einer schulischen Ausbildung ist das nunmal etwas schwierig...also was soll das nun??.. Jeder Mensch der arbeiten geht , bekommt auch Geld.. oder seh ich das falsch?? also steht mir jawohl auch Geld zu... und ich mag es nunmal nicht wenn ich meinem freund auf der tasche liege.. sondern mein Geld selber verdiene...!! Ich tue schliesslich etwas dafür, und somit steht mir dieses geld jawohl auch irgendwo zu.. dafür ist es schliesslich da... Und ich werde dieses Geld auch nur beziehen, solange das Unterhaltsverfahren läuft und länger nicht.. sry aber sowas muss ich mir hier echt nicht anhören... *kopfschüttel*

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

meinte @ Baghira nicht Legende.. bin etwas in der Zeile verrutscht *g*

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ElfenKind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

und nochmal @ baghira :

Wie ich glaub ich nun zum 3. mal schreib, ist mir ein Nebenjob einfach nicht möglich..ich nutze mein WE generell um Planungen und Reflexionen für die Ausbildung zu schreiben, ich muss nebenbei noch nen Haushalt führen..etc.. es ist mir einfach NICHT möglich.. und ich möchte mir meine Ausbildung sicherlich nicht durch einen Nebenjob versauen!!!

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

du möchtest dein geld verdienen und deinem freund nicht auf der tasche liegen... ok... also gehn wir mal zum staat :o) mensch mädchen, denk mal über deine aussage nach...

du machst ne ausbildung. ist ja auch super nd sagt ja auch keiner was dagegen! trotzdem ist ein nebenjob immer zumutbar! sonst hätten wir wahrscheinlich keine ärzte, keine rechtsanwälte und und und mehr.... die studieren nämlich und verdienen auch nichts und von irgendwas müssen die auch leben.

aber was solls. ist wieder so ne sinnlos diskussion... sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Hallo, Elfenkind:

die Aussage der Sachbearbeiterin, Vorausleistungen gebe es nicht, wenn die Eltern (bzw. ein Elternteil) zuviel Einkommen haben, ist unrichtig. Ob die Dame lügt oder es einfach nicht besser weiß, ist mir nicht bekannt. Zutreffend ist, dass Vorausleistungen dann gezahlt werden, wenn der Auszubildende glaubhaft macht, dass die Eltern den nach den Vorschriften des BAföG angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten und dadurch die Ausbildung gefährdet ist (§ 36 Abs. 1 BAföG).
Für die Glaubhaftmachung reicht es aus, dass der Auszubildende schriftlich versichert, dass seine Eltern den angerechneten Unterhaltsbeitrag nicht leisten (Ziff. 36.1.3 BAföGVwV).
Es ist anzunehmen, dass die Ausbildung gefärdet ist, wenn der von den Eltern geeistete Unterhaltsbeitrag hinter dem angerechneten Unterhaltsbeitrag um mehr als den in § 51 Abs. 4 genannten Betrag monatlich zurückbleibt (Tz 36.1.5 BAföGVwV). (Der Betrag in § 51 Abs. 4 BAföG ist 10 EUR).
Eine Vorsprache bei der inkompetenten Sachbearbeiterin würde ich mir ersparen. Wichtig ist, dass du schriftlich einen Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG stellst und dabei erklärst, dass deine Eltern den ihnen nach dem BAföG angerechneten Unterhaltsbeitrag nicht leisten.
Den Antrag solltest du sofort stellen, denn nach Tz 36.1.7 der BAföG-Verwaltungsvorschrift wird Vorausleistung grundsätzlich von Beginn des Monats an erbracht, in dem der Auszubildende die nach § 36 Abs. 1 BAföG maßgeblichen Umstände mitgeteilt und einen Antrag auf Vorausleistung gestellt hat (Tz 36.1.3). Rückwirkend wird sie nur geleistewt, wenn der Auszubildende die Verweigerung von Unterhaltsleistungen bis zum Ende des dem Zugang des Bescheides nach § 50 Abs. 1 BAföG folgenden Kalendermonats mitteilt und einen Antrag auf Vorausleistung stellt.
Vielleicht solltest du dir eine Textausgabe des BAföG mal besorgen, z.B. aus dem Verlag K.H. Bock, herausgegeben vom Deutschen Studentetenwerk. Kostet 27,50 EUR.
Wenn sich das Amt dumm stellt, brauchgst du einen Rechtsanwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Nähere Infos zum Vorausleistungsverfahren auf dieser Website:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Übrigens gibt es für den Antrag ein eigenes Formular (Formblatt 8)

BAföG-Antrag und Antrag auf Vorausleistung sind zwei verschiedene Dinge: du musst beide Anträge stellen.
Übrigens: Auf keinen Fall solltest du den BAföG-Antrag zurücknehmen, weil dir die "freundliche" Dame vom Amt für Ausbildungsförderung ausgerechnet hat, dass du -0- Euro bekommst. Ohne BAföG-Antrag kannst du nämlich auch keinen Antrag auf Vorausleistung stellen!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Hier kannst du Formblatt 8 bekommen:

http://www.bafoeg.bmbf.de/pdf/Fbl8_07_04.pdf

und hier eine Übersicht über alle BAföG-Formulare:

http://www.studieren-info.de/bafoeg/welche-formulare-gehoeren-zum-bafoeg-antrag/

-- Editiert von nataly am 22.10.2007 16:06:21

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Noch was zum Thema Nebenjob: auch bei einer ernsthaft durchgeführten Ausbildung zur Kinderpflegerin und der Führung eines Zwei-Personenhaushaltes ist es durchaus möglich, nebenbei jobben zu gehen. Meine Tochter hat Heilerziehungspflegerin gelernt, hat eigenständig gelebt, ihren Haushalt versorgt und hat nebenbei gejobbt. Da sich die Berufe ja nun nicht sooooo fremd sind, garantiere ich dir, das das machbar ist. Sie hat ihre Ausbildung übrigens mit GUT bestanden. Also auf ans Werk... ;)

Nachsatz: bei 2.000,- kann dein Freund vielleicht `ne Putze spendieren, dann hast du du genug Zeit zum Lernen...


Noch`n Nachsatz:

quote:
mir stehen an gesamt unterhalt 600 euro zu... 520 muss davon mein vater bezahlen.. 80 meine mutter..das hat mir meine anwältin so gesagt.


Das ist definitiv verkehrt. Ich weiß nicht, wie deine Anwältin auf 600,- kommt, als Jemand mit eigenem Hausstand stehen dir monatlich 640,- (West) bzw. 590,- (Ost) zu. Davon werden jetzt die 80,- Unterhalt deiner Mutter angerechnet als auch 154,- Kindergeld. Stehen also nur noch 406,- im Raum. Und dabei spielt auch noch eine Rolle, ob dein Vater bei dieser Höhe leistungsfähig ist. Also rechne nicht zuuu sehr mit Reichtum!


-----------------
"gruß azrael"

22.10.2007 20:33:32

-- Editiert von azrael am 22.10.2007 20:46:11

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#25
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hast du einen Unterhaltsanspruch von 590,- zu (das richtet sich nach dem Bundesland, in dem du wohnst) stehen dir maximal 356,- von deinem Vater zu.

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"gruß azrael"

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