Schulebesuch, muß ich Kindsunterh. zahlen?

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ra.Pi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulebesuch, muß ich Kindsunterh. zahlen?

Hallo,

wünsche allen vorerst eine freues neues Jahr.

Bin 26 und zahle seit knapp sieben Jahren Unterhalt (257 €) für meine Tochter. Nun möchte ich wahrscheinlich dieses Jahr die Fachschule (Techniker) besuchen. Mich interessiert jetzt wie das jetzt abläuft mit dem Unterhalt? Bin seit meiner Ausbildung berufstätig und habe seit dato problemlos Unterhalt gezahlt und einiges schon angespart. Kann das Jungendamt von meinem ersparten den Unterhalt abziehen oder sonstiges tun?

Würde mich für ein Feedback freuen

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo Ra.Pi,

solange Du den Unterhalt an Deine Tochter weiterzahlst, kannst Du tun, was Du willst.
Weiterbildung auf Kosten des Kindes allerdings wird nicht durchgehen. Da Du bereits eine Ausbildung und einen Job hast, wird das Jugendamt zu Recht verlangen, dass Du Deiner Unterhaltspflicht weiterhin nachkommst.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
Ra.Pi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, aber wenn ich Die Schule besuche, hab ich ja kein Lohn mehr. Wie wird das dann gehandhabt?

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#3
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Wie Kuschelbär bereits sagte: Du kannst Deine Fortbildung nur dann beginnen, wenn Du die laufenden Unterhaltszahlungen sicherstellen kannst.

Kurz gesagt: Kein Geld - keine Schule.

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Wie Du das letztlich bewerkstelligst, bleibt Dir überlassen. Solange Du den Unterhalt weiter zahlst, mischt sich da keiner ein. Es wird Dir halt nicht zugestanden, den Job aufzugeben um eine Weiterbildung zu machen und zahlungsunfähig zu sein. Dein Kind geht vor. Mag zwar hart klingen, ist aber so. Wenn Du für ein Kind verantwortlich bist, ist zuerst dessen Bedarf zu decken, bevor Du Dich selbst verwirklichen kannst. Schaffst Du beides, ist es ok. Muss das Kind darunter leiden, kommst Du damit nicht durch. Eventuell wird man Dir den Tipp geben, einen Nebenjob auszuüben oder die Schule als Abendschule neben Deinem Job zu absolvieren, damit der Unterhalt weiter gezahlt werden kann.
Wie hast Du Dir das denn vorgestellt, wer soll denn in der Zeit, in der Du die Schule besuchst, für das Kind aufkommen?

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#5
 Von 
Ra.Pi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bin ich aber sozusagen arbeitslos (sagen wir mal von der Betriebsseite gekündigt) worden. Kann man evtl. den Beitrag regeln z.b auf 200 € im Monat.
Der Beitrag wird ja vom `Gehalt geregelt´ und die DT dient ja als ´Leitrichtung´ dafür.

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Bist Du nun schon arbeitslos und wenn ja, wieso?

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#7
 Von 
Ra.Pi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nein bin nicht arbeitslos, noch nicht. aber um mir berufspezifisch mir ne zukunft ´abzusichern´ sollte ich in meinem fall ne weiterbildung machen. Um weiterhin auf den Arbeitsmarkt ´attraktiv´ zu sein.
Wollte halt nur Bespiele wissen was da möglich ist. Der kleinen wird meiner seite her nichts fehlen.
Dachte halt man könnte da ne Vereinbarung machen für die zwei jahre, da mir in dieser Zeit etwas an geld fehlen wird.

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#8
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Kannst du vielleicht diese Regelung mit der KM treffen? Dass Du zwei Jahre nur 200,-€ bezahlst, ab da etwas mehr als nötig? Damit es sich wieder ausgleicht ...!
Wenn die KM damit einverstanden ist, mischt sich auch keiner ein.

Mach das aber schriftlich, damit Du später, sollte sie es sich anders überlegen, etwas vorzuweisen hast.

Übrigens: Es ist richtig, dass sich die DT nach dem Einkommen richtet. Bist Du arbeitslos, hast Du allerdings auch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit - heißt im Klartext: Du musst jeden Job annehmen. Dazu noch ca. 30 Bewerbungen im Monat. Da Du aber an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmst, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Somit gilt dieses Argument auch nicht ... ;)

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#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Diese Weiterbildung kann aber sicherlich neben dem Job gemacht werden. Ob ich dafür den Job aufgeben und darauf vertrauen würde, nacher wieder einen zu finden - bei der heutigen Arbeitsmarktlage würde sich mir persönlich diese Frage mit Sicherheit nicht stellen.

Wenn Du Dich mit der Mutter des Kindes einigen kannst, dass sie vorübergehend (für die Dauer der Schule) weniger Unterhalt für das Kind bekommt, ist das okay, solange sie bzw. das Kind dafür keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen will/muss.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
In allen anderen Fällen gilt das, was wir hier schon geschrieben haben. Die Ämter interessiert letztendlich nur, dass Du den KU zahlst - wie und von was , ist denen herzlich egal.

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#10
 Von 
Ra.Pi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Meinung bzw. Beratung. War für mich recht hilfreich da ich mich mit diesem Thema noch nicht befasst habe.

vielen Dank nochmals

Falls es zu Änderungen kommen sollte werde ich darüber berichten :)

Have a nice day

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jan_Bremer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe auch noch ne frage.

Ich bin 23 habe einen Sohn und wohne mit der mutte nicht mehr zusammen. Trozdem verstehen wir uns noch gut.

Ich habe grade meine Ausbildung beendet und mache jetzt Fachoberschule.

Die Mutter bekommt Harz4 und arbeitet jetzt neben bei noch ein paar stunden.

Ich zahle kein Unterhalt.(von was?)
Die vom Arbeitsamt sagen ihr das sie Unterhalt verlange soll.

Ist es Pflicht?
und was kommt auf mich zu?

Schule geht jetzt noch 9 Monate. Können die verlangen das man jetzt abbricht?

Ich will ja zahlen, aber mit meine Beruf kann ich netto grade mal 1100 verdienen.

Wenn ich jetzt weiter mache springt eigendlich für alle mehr raus.

Auf was kann ich mich einstellen?

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