Schule: Halbjahresnote 3, was kann ich als Ganzjahresnote bekommen

30. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Schule: Halbjahresnote 3, was kann ich als Ganzjahresnote bekommen

Hallo ich habe folgendes Problem. Ich hatte in Mathe auf dem Halbjahreszeugnis eine 3, nun habe ich die erste Mathearbeit des zweiten Halbjahres 6 geschrieben und bei der zweiten Arbeit, die ich morgen schreiben werde sieht das auch nicht viel besser aus. Da ich allerdings nicht mit deinem blauem Brief in irgendeinmal Fach vorgewarnt wurde frage ich mich nun, ob ich noch eine 5 bzw. eine 6 in Mathe bekommen kann. Mit einer 6 bleibt man ja sitzen, dies ist aber ohne Vorwarnung nicht möglich. Welche Note erwartet mich jetzt?

Zur information, ich wohne in NRW.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

so pauschal kann man das nicht beantworten, das hängt ja auch noch von weiteren Faktoren ab, z.B. deiner mündlichen Mitarbeit und, falls es das bei dir gibt, den Noten in irgendwelchen Zwischentests. Üblicherweise ist die Note im Jahreszeugnis die Summe der Noten über das ganze Schuljahr, wobei schriftliche Noten stärker gewertet werden. Bei Noten, die grenzwertig sind, also sich im x,5 Bereich bewegen, kann die allgemeine Tendenz ausschlaggebend sein. Das bedeutet, wenn du dich über das Schuljahr kontinuierlich verschlechtert hast, wird wohl eher die schlechtere Noten im Zeugnis stehen.

Aber wieso fragst du nicht deinen Lehrer? Hattet ihr schon Zeugniskonferenzen? Ich weiß nicht, wie es in NRW ist, aber in BAyern kommt der "blaue Brief" etwa 10 Tage vor dem Zeugnis. An deiner STelle würde ich mit dem Lehrer sprechen, und mir für das nächste Jahr Nachhilfeunterricht organisieren.

Viel Glück
karamel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Die Halbjahresnote ist nicht aussagekräftig, weil sie nur eine Zwischeninformation darstellt.
Wie karamel richtig bemerkt, werden ALLE Noten zusammengezählt und der Durchschnitt ermittelt. Dabei gibt es verschiedene Gewichtungen.
Beispiel: Angenommen du hattest zweimal eine 3 und im zweiten Halbjahr zweimal eine 6.
Macht zusammen 18, geteilt durch 4 ist 4,5.
Mitarbeit, mündliche Noten, Extemporalien zählen natürlich auch mit.
Bei einer so deutlichen Verschlechterung wie im Beispiel ist damit zu rechnen, dass es eher die schlechtere Note gibt.

Solange ein Schüler nicht deutlich schlechter als 4 ist, gibt es auch kaum eine "Vorwarnung".
Und dazu ist anscheinend noch deine letzte Arbeit notwendig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Nehmen wir jetzt an, dass ich in Mathe eine 5 auf dem Ganzjahreszeugnis bekommen werde, dann sind es mit Englisch schon zwei 5. Da ich allerdings regulär keinen blauen Brief bekommen habe (ich habe einen in ETPK bekommen, der zählt jedoch nicht, da sich der Leherer dummerweise vertan hat), können die mich doch nicht sitzen bleiben lassen, oder? Da ich im Halbjahreszeugnis in Englisch schon eine 5 hatte, mussten die mich in Englisch nicht vorwarnen. In Mathe habe ich jedoch keinen blauben Brief gekommen. Wie sieht es nun rechntlich aus? Im Halbjahreszeugnis hatte ich in Englisch eine 5 und in Mathe eine 3!

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn du bzw. deine Eltern kein Schreiben der Schule (blauen Brief) bekommen habt, dass die Versetzung gefährdet ist, kannst du "nicht" sitzen bleiben.
Für die "Nicht-Versetzung" ist der blaue Brief als Vorwarnung unerlässlich.

Ausnahme natürlich, wenn sich deine Noten insgesamt (also in mehreren Fächern) derart verschlechtert haben - z.B. von Durchschnitt 3 auf Durchschnitt annähnernd 5 oder höher.

Für eine "Nicht-Versetzung" können also nur Fächer berücksichtigt werden, die vorgewarnt wurden.

Beispiel:
Blauer Brief in Mathe; keinen in Deutsch
Zeugnis: Mathe 6, Deutsch 6
versetzt: Ja

Allerdings wird die Schule deinen Eltern raten, den Jahrgang "freiwillig" zu wiederholen - da nicht vermittelter Unterrichtsstoff im Folgejahr fehlen werden. Die Entscheidung liegt dann aber bei deinen Eltern.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Also was meinen Sie mit insgesamt verschlechtert? Meine Leistungen haben sind im Vergleich zum Halbjahr schon derbe verschlechter, dies war allerdings schon vor den blauben Briefen zu sehen. Allerdings bekomme ich in keinem anderem Fach, ausser in Englisch und Mathe eine 5 bzw. stehe dort auch nicht auf 5 sondern mindestens 4 oder sogar besser. Des weiteren frage ich mich, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, zwei 5 auszugleichen, da ich in zwei Fächern Deutsch und Programmieren (beides Hauptfächer bei uns) auf 1 stehe?


/EDIT

Wenn man in einem Fach auf 5 steht oder, wenn man die 5 schon auf dem Halbjahreszeugnis hatte, bekommt man keinen blauen Brief

-- Editiert von Hagoot am 01.07.2004 00:18:09

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

ja, mit einem Fünfer wirst du versetzt. Du kannst zwei Fünfer ausgleichen, wenn du in zwei anderen Hauptfächern eine zwei, oder in einem anderen Hauptfach eine 1 hast.

Aber wie sollst du denn einen blauen Brief kriegen, wenn die Noten noch gar nicht festgesetzt sind? Deine Schule kann dir ja nicht auf Verdacht und bevor er weiß, wie deine letzte schriftliche Arbeit ausgefallen ist, mal vorsorglich einen Brief schicken. Aber warum fragst du nicht direkt deinen Mathelehrer?

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Aber wie sollst du denn einen blauen Brief kriegen, wenn die Noten noch gar nicht festgesetzt sind? Deine Schule kann dir ja nicht auf Verdacht und bevor er weiß, wie deine letzte schriftliche Arbeit ausgefallen ist, mal vorsorglich einen Brief schicken. Aber warum fragst du nicht direkt deinen Mathelehrer?<<

Genauso ist es.
Die letzte Note ist ausschlaggebend.
Solltest du jetzt eine schlechte Note haben, wird der "Blaue" nicht lang auf sich warten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Habe gerade mal die ASchO durchgeschaut - einen Anspruch auf Versetzung gibt es nicht - obwohl ein "blauer Brief" vorgesehen ist. Widerspricht sich vollkommen - so ist das deutsche Recht leider :(

§ 27 Abs. 8 ASchO

(8) st die Versetzung gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, sind die Erziehungsberechtigten schriftlich zu benachrichtigen und zu einem Beratungstermin einzuladen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel zehn Wochen vor dem Versetzungstermin; für die Sekundarstufe II kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung abweichende Regelungen vorsehen. Unterbleibt eine notwendige Benachrichtigung, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden; die nicht abgemahnte Minderleistung in einem Fach wird bei der Versetzungsentscheidung jedoch nicht berücksichtigt.


Zur Ausgangsfrage also:
Die Unterrichtsteilnahme (mündl. Leistungen, Hausaufgaben,...) sind ebenso wie die Note des Halbjahreszeugnisses zu berücksichtigen.

Man sollte allerdings berücksichtigen, dass Klassenarbeiten höher bewertet werden, also die Teilnahme.

Gruss
MichiM

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Zur Ausgangsfrage also:
Die Unterrichtsteilnahme (mündl. Leistungen, Hausaufgaben,...) sind ebenso wie die Note des Halbjahreszeugnisses zu berücksichtigen.<<

Die Halbjahresnote wird NICHT berücksichtigt, weil sie nur eine Zwischeninfo darstellt.
Berücksichtigt werden ALLE Noten des ersten Halbjahres.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Also heißt das jetzt, dass ich nicht sitzen bleiben werde? Ich stand im Halbjahr auf 3+ allderings mit absteigender Tendenz (erste arbeit 2, zweite 3).

Eines vermag ich aber nicht zu verstehen. Ein Freund von mir wurde mit drei 5 versehtzt, Grund: Er hat keinen blauen Brief bekommen!

Kann jetzt davon ausgehen, dass ich nicht sitzen bleiben werde? Eventuell bekomme ich noch in einem dritten Hauptfach eine 1 auf dem Ganzjahrszeugnis. Ich hätte dann ja drei 1 und zwei 5

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Vielleicht lag bei dem Freund ein Formfehler vor?

Aber mit Sicherheit kann dir hier niemand versprechen, dass du nicht sitzen bleibst. Wie gesagt, das solltest du deinen Klassenlehrer fragen. Wenn du aber in zwei Hauptfächern Einser hast, sollten die zwei Fünfer nicht ins Gewicht fallen.

Mal eine andere Frage: was ist denn los, dass du so abgerutscht bist?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe in 3 Hauptfächern eine 1 (Programmieren, DBK, Deutsch).

Mal eine andere Frage: was ist denn los, dass du so abgerutscht bist?

Da ich psychisch schwer krank bin (selbstmordgefärdet), konnte ich nicht oft in der Schule sein. Des weiteren habe ich große Probleme in meiner Familie...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Also, auch mit 2 "Fünfen" und den entsprechenden Noten zum "ausgleichen" (Mathe und Physik 5, Deutsch, Englisch, Sozi, Erkunde, Geschichte 2, der Rest 3en und 4en) kann es passieren, daß Du nicht versetzt wirst (auf Beschluß der Zeugniskonferenz). Das habe ich mal am eigenen Leib schmerzhaft erfahren. Ist allerdings 17 Jahre her, also damalige Rechtslage.


Wie "MichiM" herausgefunden hat, leitet sich aus dem Fehlen des blauen Briefes kein Anspruch auf Versetzung her.

Aber: Wenn Du in 1. HJ eine 2 und eine 3 geschrieben hattest, kämst Du selbst bei 2 "sechsen" im 2. HJ auf 4,25, also 4.

Selbst bei einer 5 im Mündlichen kämst Du noch auf 4,4, also immer noch 4.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Kommt aber sehr auf die Berechnung an. Und das liegt wieder im Ermessen des Lehrers.
Das Einfachste wäre, wie hier schon einige Male empfohlen, mal mit dem Lehrer zu reden!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Er meinte, wenn die Arbeit ne 5 ist, bekomme ich ne 5 auf'm Zeugnis

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Kommt aber sehr auf die Berechnung an. Und das liegt wieder im Ermessen des Lehrers.

Ja, ist das so? Bei uns damals wurden die Noten der Arbeiten summiert + mündl. Note und dann dividiert.

Also 2+3+6+6+(mündl. 5) = 22 : 5 = 4,4

da wußte man immer, wo man dran war :)


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ Streetworker
Man kann auch so rechnen:

Schriftliche Noten x 2 + mdl Noten : 3

=> (2+3+6+6) :4 = 4,25 (schr)

4,25 x 2 + 5 (mdl) = 13,5 : 3 = 4,5 =>
vielleicht eine 5

So weiß man auch, woran man ist.

Wie gesagt, die Verfahrensweise legt der Lehrer fest!
Gerechter ist:
2 x schriftlich + 1 x mündlich geteilt durch 3

Gruß
epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ich glaube Dir schon, daß das so auch geht, aber wiso (aus welchem Sinn) werden die schr. Noten mit 2 multipliziert und dann durch 3 dividiert? Um der mündl. Note stärkeres Gewicht zu verleihen? Denn das ist die (einzige?) Folge der Rechnung, wenn ich das Richtig sehe.

Ich fand das schon gut damals, daß die mündl. Note wie eine (1) Klassenarbeit gewertet wurde. Leute die im "mündlichen" besser sind, als im schriftlichen, finden natürl. "Deine Rechnung" besser.

Kann man also so oder so sehen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Genau so ist es.

Übrigens zählen eventuell auch die Extemporalien zu den "mündlichen" Noten. Die Schulaufgaben/Klausuren/Proben/... werden meist als schriftliche Arbeit/Klassenarbeit usw. gewertet.

Es kommt echt nur drauf an, wie der Lehrer die Arbeiten wertet. Dabei ist allerdings wichtig, dass diese Wertung dann für die ganze Klasse gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, vielen Danke für die vielen Antworten. Ich werde wohl oder übel warten müssen...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay habe heute die Matheklausur wiederbekommen, es ist eine 6. Auf dem Zeugnis werde ich nach Nachfrage eine 5 bekommen. Was erwartet mich nun? Muss ich eine Nachprüfung machen, kann ich überhaupt eine machen, da es ja in zwei Hauptfächern ist? Wenn ich mir ein Ärztliches Gutachten ausstellen lassen würde, könnte ich dann versetzt werden (Gutachten aufgrund meines ständigen fehlens)?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hi,

wie gesagt, welche Möglichkeiten es gibt, solltest du tatsächlich sitzen bleiben, kann dir hier per Ferndiagnose niemand sagen. Normalerweise kannst du zwei Fünfer ausgleichen. Was sagt denn dein Klassenlehrer?

Mach dir nur bitte eines klar: wenn du versetzt wirst, kannst du den Stoff des laufenden Schuljahrs in Mathe und ??? (habe das zweite FAch jetzt gerade vergessen) immer noch nicht, und darauf baut ja der Stoff des nächsten Jahres auf. Mit anderen Worten, du sitzt weiter in der Sch*** und kommst nicht mit. Irgendwann machst du ja mal auch einen Schulabschluss, und egal was du mal machen willst: für so ziemlich jeden Beruf íst eine 5 in Mathe im Abschlusszeugnis eine schlechte Voraussetzung, um einen Ausbildungsplatz zu finden oder auch einen Studienplatz zu erhalten. Ein ärztliches Attest bringt dir auch keine besseren Noten, und du kannst nicht erwarten, dass du nach anderen Messkriterien benotet wirst als andere - das wäre nicht fair.

Vielleicht versuchst du mal, das Nicht-Versetzt-Werden nicht als Strafe zu begreifen, sondern als Chance für dich, verpassten Stoff nachzuholen, ein bisschen Luft zu schöpfen und dafür im nächsten Zeugnis wieder gute Noten zu haben. Wenn es dir zuhause schon nicht so gut geht, wäre es doch auch ganz angenehm, wenigstens in der Schule weniger Druck zu haben. Klar ist es erst mal blöd, aus der gewohnten Klasse in eine neue zu gehen, aber das legt sich nach ein paar Wochen.

Wegen deiner Probleme solltest du unbedingt den Vertrauenslehrer eurer Schule aufsuchen und ihm deine Situation schildern. Er kann zwischen dir und deinen anderen Lehrern vermitteln, so dass diese dir auch mehr Verständnis entgegen bringen. In dich reinschauen kann keiner: wenn du nicht auf deine Lehrer zugehst und HIlfe suchst, kann dir auch keiner helfen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu Abschnitt 2 und 3:

Es macht für mich keinen Sinn sitzen zu bleiben, die Situation war in der achten und neunten Klasse die Gleiche. Ich war schon in der Grundschule ein schlechter Schüler und habe auch den ganzen Unterrichtsstoff innerhalb von 1 Jahr nachgeholt (ohne fremde Hilfe Ende der 9 Klasse)! Das würde ich jetzt auch immer wieder schaffen, wenn es mir gut gehen würde.

Ich will auch nach meinen Leistungen benotet werden, ich will jedoch nicht sitzen bleiben....

Zu Abschnitt 4:

Ich würde die Lehrer absolut schockieren, wenn ich ihnen meine Probleme erzählen würde, da ich ansonsten (so sieht es von Außen aus) eine sehr starke Persönlichkeit bin. Was soll ich meinem Klassenlehrer denn erzählen, dass ich suizidgefährdete (Selbstmordgefährdet) bin oder was? Wenn mir die Psychologen nicht einmal helfen können, wie soll mir denn ein Lehrer helfen. Außerdem möchte ich kein Mitleid erwecken und meine ganze „Persönlichkeit“ freigeben. Des weiteren würden die bei gewissen Dingen nachhacken was ich nicht will und ein schlechtes Licht auf meine Eltern möchte ich auch nicht werfen…
Das wäre eine Katastrophe, wenn rauskommen würde, was für Probleme sein Sohn hätte. Er ist ja nicht gerade ein niemand....

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Hagoot,

du verbaust dir deine Zukunft, wenn du einen schlechten Schulabschluss hast. Das kannst du jetzt noch gar nicht abschätzen, was das für Konsequenzen haben wird. Ob du das nachlernen kannst - naja, ist halt zusätzlicher Stress, und du solltest dir gut überlegen, ob du dir den zu den sonstigen Problemen antun willst.

In deinem Alter (entschuldige bitte diese blöde, elternhafte Formulierung) ist es sehr wichtig, wie man von außen gesehen wird. Viel wichtiger als das Außenbild zu wahren ist aber, dass du für dich die beste Lösung findest. Wenn es dir jetzt nicht gut geht, dann mute dir nicht noch mehr zu, indem du in eine höhere Klasse gehst und erst recht nicht mehr mitkommst.

Ich möchte wetten, dass du deine Lehrer nicht schockierst. Was du erzählst und wieviel du preisgibst, bleibt natürlich dir überlassen, aber ich bin sicher, dass du keine Schockreaktion hervorrufst. Kann dir auch wurscht sein. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass sich der ein oder andere Lehrer schon so seine Gedanken gemacht hat angesichts deiner rapide sinkenden Leistungen. Ich kann jetzt nicht beurteilen, was es mit deinen Eltern auf sich hat, aber 1. "petzen" die Lehrer für gewöhnlich nicht gleich bei den Eltern, wenn sich ein Schüler mit Problemen anvertraut und 2. warum ist dir so wichtig, was die Lehrerschaft von deinen Eltern denkt?

Du musst natürlich selbst wissen, wie du das handhabst, ich kann dir hier nur meinen Eindruck schildern.

Zu deiner eigentlichen Frage: letztendliche Klarheit über die Versetzung kann dir wirklich nur der Klassenlehrer geben. Fass dir ein Herz und frage ihn/sie.

Viel Glück
karamel

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Hagoot
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber mir der Wiederholung ist es so eine Sache, mein Problem ist ja ein Problem von Dauer. Es ist ja nicht in ein paar Wochen oder Monaten weg, es ist eine Sache auf Jahre. Ich habe das Problem sowei ich mich schon erinnern kann seit über 7 Jahren! Wenn ich also wiederholen würde, hätte das keinen Sinn.

Warum es wichtig ist, dass die Leherschaft gutes von meinen Eltern denkt? Ganz einfach, weil wie ich schon sagte, meine Eltern - insbesondere mein Vater - kein niemand ist. Er hat in der Politk zu tun, und dort würde ihn obiges nicht gut tun, wenn das an die Öffentlichkeit geraten würde...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Warum sollte "Obiges" in die Öffentlichkeit geraten, wenn du mit dem Lehrer redest?
Lehrer unterliegen der sog. "Amtsverschwiegenheitspflicht" und würden sich strafbar machen, wenn sie solche Sacher weitererzählen!

epoeri

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen